Informationen zum Datenschutz bei Anzeige Personen in Gesundheitsberufen
Sie üben nach Paragraf 12 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst einen anzeigepflichtigen Beruf aus? Dann müssen wir zur Durchführung dieses Gesetzes Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Wenn Sie selbstständig tätig sind, erheben wir diese Daten bei Ihnen selbst; andernfalls ist Ihr Arbeitgeber zur Meldung an uns verpflichtet.
Daher informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Mit der Verarbeitung Ihrer Daten erfüllen wir die uns im Paragraf 12 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst übertragenen gesetzlichen Verpflichtungen. Daher ist die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Absatz 1c der Datenschutz-Grundverordnung zulässig.
Sie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber sind zur Meldung der von uns verarbeiteten Daten verpflichtet. Fehlende Angaben können ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Wir gleichen Ihre Meldungen mit den Listen ab, die uns die zuständigen Kammern regelmäßig zur Verfügung stellen. Die Meldung der Kammer erfüllt jedoch nicht die Anforderungen des Gesetzes. Ihre Daten werden gespeichert, so lange Sie in einem der anzeigepflichtigen Berufe im Gebiet der Stadt Offenbach tätig sind. Nach Abmeldung bewahren wir die Daten noch 10 Jahre auf oder bis zur Vollendung des 75 Lebensjahrs, bevor sie endgültig gelöscht werden.
Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben. Wir verarbeiten Sie ausschließlich im Inland. Sie werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung eingesetzt.
Sie können jederzeit von uns Einsicht in die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Daten unkorrekt sein, so haben Sie nicht nur das Recht, von uns eine Korrektur zu verlangen, Sie sind zur Meldung der korrekten Angaben sogar verpflichtet. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, die von uns zu führende Datei stets aktuell und korrekt zu halten.
Während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist kann das Recht auf Löschung nach Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung nicht von uns umgesetzt werden. Da wir Ihre Daten nur zu den gesetzlich normierten Zwecken verarbeiten, kann auch Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung nicht umgesetzt werden. Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung. Sollten Sie also zum Beispiel Ihren Tätigkeitsbereich in das Zuständigkeitsgebiet eines anderen Gesundheitsamtes verlagern, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre Daten dorthin weitergeben. Dies tun wir aber nie ohne Ihre Veranlassung.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Der Magistrat der Stadt Offenbach
Stadtgesundheitsamt
63061 Offenbach am Main
E-Mail: hit.gesundheitsamtoffenbachde
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:
Der Magistrat der Stadt Offenbach
Stabsstelle Datenschutz & Antikorruption
Berliner Str. 100, 63065 Offenbach am Main
E-Mail: datenschutz@offenbach.de
Tel.: 069 8065 3300
Recht auf Beschwerde
Die Stabsstelle Datenschutz der Stadt Offenbach am Main berät Sie gerne zu ragen rund um Ihre Rechte aus der DSGVO und unterstützt Sie bei deren Geltendmachung im Rahmen des Gesetzes.
Wir verarbeiten Ihre Daten mit der größtmöglichen Sorgfalt und Verschwiegenheit.
Sollte Sie dennoch Grund haben, sich über die Datenverarbeitung, die die Stadtverwaltung durchführt, zu beschweren, können Sie dies bei jeder Datenschutzbehörde in der Europäischen Union tun. Zuständigkeitshalber wird jedoch – egal wohin Sie sich wenden – die folgende Stelle mit Ihrer Beschwerde befasst werden:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 14080
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de