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Stadt Offenbach

Die Afrikanische Schweinepest hat Offenbach erreicht

07.08.2024

Seitdem Mitte Juni in Hessen das erste Wildschwein in der Nähe von Groß Gerau positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde, hält die virusbedingte Tierseuche hessische Veterinärämter, das Landwirtschaftsministerium, Tierhaltende und Hessen Forst gleichermaßen in Atem. Nun ist die Afrikanische Schweinepest in die Nähe von Offenbach gerückt. Das Veterinäramt ergreift nun die ersten Maßnahmen zur Eindämmung der ernstzunehmenden Infektionskrankheit, die insbesondere Haus- und Wildschweine betrifft. Ein großer Teil der stadteigenen Jagdreviere werden zur Sperrzone I erklärt. Noch ausgenommen davon sind bislang der Lohwald und ein Großteil des Reviers in Bieber sowie der bebaute Teil der Stadt Offenbach. Die Jagd von Wildschweinen ist für Jägerinnen und Jäger in dieser Sperrzone ausdrücklich erlaubt. Weiterhin sollen Jagende vermehrt nach toten Wildtieren Ausschau halten und diese melden, um festzustellen, ob Fälle von ASP zu verzeichnen sind.

Obwohl zur verstärkten Bejagung von Wildschweinen in der Sperrzone I aufgerufen wird, gelten in dieser Zone folgende Einschränkungen: Die Durchführung von Bewegungsjagden und Erntejagden ist verboten und der Kontakt von Jagdhunden mit Wildtieren ist zu vermeiden. Eine genaue Ortsangabe eines gefundenen Kadavers, wenn möglich mit GPS-Daten ist erforderlich. Hierfür muss das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach umgehend verständigt werden. Dadurch können Behörden schnellstmöglich eine Untersuchung durchführen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Jägerinnen und Jäger müssen sicherzustellen, dass auch jedes erlegte Wildschwein ordnungsgemäß gemeldet und beprobt wird. Jeder Jagende muss sicherstellen, dass von den erlegten Wildschweinen Tupfer- oder Blutproben entnommen werden. Jedes erlegte Wildschwein muss bis zum Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses in der eigenen Wildsammelstelle aufbewahrt werden. Erforderliches Probenmaterial kann beim Veterinäramt im Rathaus Offenbach, Berliner Straße 100, im 10. Stock, in Zimmer 11 abgeholt werden. 

Schweinehaltende müssen umgehend ihrem zuständigen Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Schweine, Änderungen im Bestand und die Anzahl der verendeten Schweine mitteilen. Vor allem die Zahl erkrankter, insbesondere fieberhaft erkrankter Schweine muss gemeldet werden. Auch ist es notwendig sämtliche Schweine abzusondern, um den Kontakt mit wildlebenden Schweinen zu vermeiden. Ebenfalls müssen verendete oder kranke Tiere, bei denen der Verdacht auf die Afrikanische Schweinepest nicht ausgeschlossen werden kann, umgehend von Fachpersonal untersucht werden.

Tot aufgefundene Wildschweine können unter der Rufnummer 069 8065 4910 oder per E-Mail (Veterinaeramtoffenbachde) unter Angaben der GPS-Daten gemeldet werden. 

Hintergründe:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen- und Zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege. Dazu gehören unter anderem Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen und Kleidung. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Die Erkrankung betrifft Schweine aller Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt zu 98 Prozent der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer guten Woche. Bei Menschen und anderen Tieren ist die Viruserkrankung nicht übertragbar und ungefährlich. 

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