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Stadtgesundheitsamt informiert: Welche Impfungen im Herbst sinnvoll sind
21.11.2025
Mit Beginn der kalten Jahreszeit schlagen auch wieder die unterschiedlichen Erreger von Atemwegsinfektionen zu. Damit die Offenbacherinnen und Offenbacher möglichst gesund durch den Winter kommen, rät die Leiterin des Stadtgesundheitsamtes, Dr. Christiane Faust, zu verschiedenen Impfungen: „Viruserkrankungen, insbesondere die saisonale Grippe, können zu schweren Krankheitsverläufen auch bei jüngeren Menschen und Personen ohne Vorerkrankungen führen. Aus diesem Grund folge ich den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und befürworte Impfungen insbesondere gegen die Grippe (Influenza), gegen das RS-Virus, gegen die Pneumokokken und gegen das CoronaVirus.“ Die Impfungen werden in Hausarzt,- Kinderarzt- und Facharztpraxen vorgenommen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Impfungen
Empfehlungen des Stadtgesundheitsamtes Offenbach
Gegen welche viralen Infekte sind Impfungen im Herbst empfehlenswert?
Grippe (Influenza)
RS-Virus
Pneumokokken
Corona Virus
Wem empfiehlt die STIKO die Grippe (Influenza) Impfung?
Menschen ab 60 Jahren
chronisch Kranke jeden Alters
Schwangere
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Angehörige oder Pflegende von Risikopersonen
Personen, die mit vielen Menschen Kontakt kommen
Personen, die in Kontakt mit Schweinen, Geflügel, Wildvögeln oder Robben kommen können, hinsichtlich zur Eindämmung der Vogelgrippe
Wem empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung?
Alle Personen ab 75 Jahren
Personen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder die in Pflegeeinrichtungen leben
Was ist in dem Zusammenhang unter schweren Grunderkrankungen zu verstehen?
chronische Erkrankungen der Atemwege
chronische Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Nervenerkrankungen
bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems
Diabetes mit Komplikationen
Schwere angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz)
Wann sollte die RSV-Impfung erfolgen?
Die Impfung sollte idealerweise im Herbst (September/Oktober) vor der RSV-Hauptsaison (Oktober bis März) durchgeführt werden, um optimalen Schutz zu gewährleisten.
Muss die RSV-Impfung jährlich wiederholt werden?
Nein, aktuell ist nur eine einmalige Impfung empfohlen. Es sind keine jährlichen Auffrischungen vorgesehen. Ob zukünftige Auffrischungen notwendig werden, ist noch offen.
Sollten Personen, die bereits eine RSV-Infektion durchgemacht haben, geimpft werden?
Ja, auch nach einer durchgemachten RSV-Infektion ist eine einmalige Impfung sinnvoll, um einen Schutz vor erneuten Infektionen zu gewährleisten, besonders vor der nächsten RSV-Saison.
Können RSV-Impfstoffe mit anderen Impfungen kombiniert werden?
Die proteinbasierten Impfstoffe (Arexvy® und Abrysvo®) können gleichzeitig mit der Grippeimpfung verabreicht werden.
Für den mRNA-Impfstoff mResvia® liegen noch keine Daten zur gleichzeitigen Anwendung mit anderen Impfstoffen vor. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO, einen Abstand von 14 Tagen zu anderen Impfungen, insbesondere COVID-19-Impfungen, einzuhalten.
Wem empfiehlt die STIKO die Pneumokokken-Impfung?
Erwachsene ab 60 Jahren wird eine Einmalimpfung mit dem 20-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV20) empfohlen
Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren (zum Beispiel chronische Erkrankungen, Immundefekte, fehlende Milz, starkes Übergewicht)
Beruflich exponierte Personen (zum Beispiel im Gesundheitsdienst)
Als Nachholimpfung für Personen, die bereits andere Pneumokokken-Impfstoffe erhalten haben
Wer sollte eine Corona-Auffrischimpfung erhalten?
Folgende Personengruppen sollen zusätzlich zur Basisimmunität bis auf weiteres jährlich im Herbst eine Impfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff erhalten
Alle Personen ab 60 Jahre
Bewohnende in Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.
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