Impfen gegen Corona
Die Stadt Offenbach bietet zusätzlich zu Hausärzten und Kinderärzten Möglichkeiten an, sich impfen zu lassen. Auf dieser Seite wird beschrieben, wo in Offenbach eine Impfung möglich ist und wer sich impfen lassen kann. Dazu sind Videos zum Thema Impfen verfügbar.
Auf dieser Seite
Wo kann man sich impfen lassen?
Impfungen sind in der städtischen Impfstation im Bernardbau sowie bei externen Anbietern und bei mobilen Impfangeboten möglich.
Viele Haus-, Betriebs- und Fachärzte bieten ebenfalls Impfungen an.
Ob der behandelnde Arzt oder Ärztin eine Corona-Schutzimpfung anbietet, ist vorab zu klären, einige Ärzte impfen nicht gegen Corona.
Mobile Impfangebote August
Das mobile Impfteam bietet Biontech/Pfizer, Moderna und Novavax als Impfstoff an. Es sind sowohl die Grundimmunisierung - also die erste und zweite Impfung - und die erste und zweite Auffrischimpfung möglich. Die erste Auffrischimpfung ist ab 12 Jahren möglich. Die zweite Auffrischimpfung wird auf Anfrage - abweichend von der STIKO-Empfehlung - bereits ab dem Alter von 18 Jahren bei interessierten Personen durchgeführt. Kinder von fünf bis zwölf Jahren können sowohl ohne als auch mit online-Termin in der Impfstation der Stadt Offenbach, Herrnstraße 61 (Bernardbau), geimpft werden. Zudem können sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend zur Impfung beraten lassen.
Lichterfest
13. August von 17 bis 21:30 Uhr
Wochenmarkt:
Immer dienstags, freitags und samstags von 07:30-14:00 Uhr (zunächst bis bis 30. August 2022)
Ringcenter
19., 20., 26. und 27. August von 10 bis 17 Uhr
Märktchen Stadtteil Nordend (Goetheplatz)
18., 25. und 31. August von 15 bis 21 Uhr
Tafel Offenbach (Neusalzerstr. 77)
31. August 09:30 bis 13:30 Uhr
Städtische Impfstation im Bernardbau
Für alle in Deutschland gemeldeten Personen ab 5 Jahren.
Impfstoffe: Biontech, Moderna, Novavax
Impfungen: Grundimmunisierung - also die erste und zweite Impfung - und die dritte und vierte Auffrischimpfung. Dienstag bis Freitag ohne Termin, nur für die Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre) an Samstagen von 9 bis 13 Uhr ist eine Terminvereinbarung notwendig
Bitte Mitbringen: ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild, die Krankenversicherungskarte und der Impfpass (wenn vorhanden). Um Zeit einzusparen, kann der Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits zu Hause ausgedruckt, ausgefüllt und dann zur Impfung mitgebracht werden (siehe weiter unten beim Punkt Anamnese- und Einwilligungsbogen zum Download).
Zum Team der Offenbacher Impfstation zählen ebenfalls zwei mobile Impfteams, die im gesamten Stadtgebiet Impfaktionen organisieren – zum Beispiel auf Veranstaltungen, in sozialen Einrichtungen oder Vereinen. Interessierte können sich per E-Mail an die Impfplanung der Stadt Offenbach unter impfplanungoffenbachde wenden. Telefon: 069 80653636
Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 9 bis 13 Uhr und 14 - 17 Uhr, Samstag 14 bis 17 Uhr, keine Terminvereinbarung notwendig
Samstag: 9-13 Uhr, Kinder-Impfen (5-11 Jahre), Impfen nur mit Termin
Sonntags und montags ist die Impfstation geschlossen.
Adresse Impfstation:
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Es gibt im Hof keine Parkplätze.
Externe Impfangebote
Impfpraxis Frankfurter Straße 31 (Arztpraxis - mit Termin)
Test- & Impfzentrum Frankfurter Straße 47 (ohne Termin)
Emma Klinik Fachärzte Rhein-Main (mit Termin)
Impfzentrum Kreis Offenbach (mit Termin)
Weitere Impfangebote
Aufklärungsmerkblätter und Anamnese- und Einwilligungsbögen zur COVID-19-Impfung
Bitte wenn möglich den Anamnese- und Einwilligungsbogen ausdrucken und ausgefüllt zur Impfung mitbringen. So geht es vor Ort schneller. Die Formulare sind auch in leichter Sprache und in vielen Sprachen verfügbar.
- Aufklärungsmerkblatt und Anamnese- und Einwilligungsbogen COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff (auch leichte Sprache und Übersetzungen in andere Sprachen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufklärungsmerkblatt und Anamnese- und Einwilligungsbogen COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff (auch leichte Sprache und Übersetzungen in andere Sprachen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufklärungsmerkblatt und Anamnese- und Einwilligungsbogen COVID-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff - Novavax (auch leichte Sprache und Übersetzungen in andere Sprachen) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fragen und Antworten: Wer kann sich impfen lassen?
Alle Personen ab fünf Jahren können sich impfen lassen. Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann. Dies sollte mit dem Haus-, Fach- oder Kinderarzt besprochen werden.
Für welche Kinder ab fünf Jahren wird die Impfung empfohlen?
Wie und mit welchem Impfstoff werden Kinder ab fünf Jahren geimpft?
Wo können Kinder ab fünf Jahren geimpft werden?
Schwangere und Stillende
Impfstoff Nuvaxovid von Novavax
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Impfen vom Robert-Koch-Institut
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16. März
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Nach Ablauf des 15. März 2022 müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt über fehlende, unrichtige oder zweifelhafte Nachweise bis 31.03.2022 benachrichtigen.
Das Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht ermöglicht es den Einrichtungen den Prozess „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“ nutzen zu können.
Fragen und Antworten: Auffrischungsimpfungen/Booster
Bei einer Auffrischungsimpfung wird eine dritte Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs verabreicht. Ziel der Auffrischungsimpfung ist die reduzierte oder nachlassende Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie zu erhöhen.
Wer kann eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten?
Nutzen der Auffrischung - neue Omikron-Variante
Wann sollte eine Auffrischungsimpfung erfolgen?
Wo kann ich mich impfen lassen?
Welcher Impfstoff wird für Auffrischungsimpfung verimpft?
Moderna oder Biontech für die dritte Impfung?
Wann gilt man als geboostert?
Bundesregierung beantwortet Fragen zur Booster-Impfung (auch mit Videos)
Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen?
Wann gilt man als geimpft oder genesen und wie sieht ein anerkannter Impfnachweis und Genesenennachweis aus?
Impfnachweis - wer gilt als vollständig geimpft?
Genesenennachweis - wer gilt als genesen?
Gesetzliche Regelungen Impfnachweis und Genesenennachweis
Videos und Informationen zum Thema Impfen und Immunsystem
Digitaler Impfpass
Der digitale Impfpass ist eine Alternative zum gelben Impfpass - der volle Corona-Impfschutz kann mit dem Smartphone nachgewiesen werden. Der Impfnachweis ist über den Impfpass - das bekannte „gelbe Heft“ - weiterhin möglich und gültig.
Den digitalen Impfpass erhält man in Form eines QR-Codes nach der vollständigen Impfung. Der Versand des QR-Codes erfolgt über das Land Hessen. Nutzer können ihn direkt mit dem Smartphone abscannen oder sich den Code auch ausdrucken lassen und später einscannen. Zum Scannen muss die Corona-Warn-App (die neuste Version der Corona-Warn-App hat das Feature schon integriert) oder die Covpass-App benutzt werden. Beide Apps sind kostenfrei. Sie speichern die Impfbescheinigung lokal auf dem Smartphone.
Personen, die bereits in den Impfzentren vollständig geimpft wurden, erhalten die QR-Codes per Post zugesendet. Außerdem könnten Ärztinnen und Ärzte sowie einige Apothekerinnen und Apotheker nachträglich Impfnachweise ausstellen.
Über die Website "Mein Apothekenmanager" können Bürgerinnen und Bürger nachschauen, welche Apotheke vor Ort den digitalen Impfpass oder kostenfreie Schnelltests anbietet:
Corona-Schutzimpfung in Leichter Sprache und Gebärdensprache
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Informationen von Bund & Land
- Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Corona-Impfung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aktueller Impfstatus in Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
- COVID-19 und Impfen: Antworten des Robert-Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Land Hessen: Corona-Impfung und aktuelle Zahlen (Öffnet in einem neuen Tab)
Datenschutzhinweis
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck im Rahmen Ihrer Impfung Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dem unten stehenden PDF können Sie die entsprechenden Informationen entnehmen.
Stand: 28. April 2022