Corona-Regeln in Offenbach: Was ist erlaubt, was nicht?
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Corona-Regeln für die Bereiche des täglichen Lebens
Ab dem 2. Februar muss in Bus und Bahn (öffentlicher Nahverkehr und Fernverkehr) keine Maske mehr getragen werden. Die Arbeitsschutzverordnung ist ebenfalls aufgehoben. An ihre Stelle treten entsprechende Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Die genauen rechtlichen Maßgaben sind auf der Seite des Landes Hessen zu finden und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie
Maskenpflicht
Testpflicht
Verhalten bei positivem Test-Ergebnis
Öffentlicher Nah- und Fernverkehr / Busse, Bahnen, Flieger
Krankenhäuser, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen
Arbeit
Vollständig geimpft
Indikatoren für Corona-Schutzmaßnahmen - Hospitalisierungsinzidenz /Inzidenz
Informationen über die Indikatoren zur Pandemiebestimmung sowie die Hospitalisierungsrate in Hessen unter:
Quarantäneregeln und Verhalten bei Symptomen
Welche Quarantäneregeln beim positiven Corona-Test? Was ist eine enge Kontaktperson und wie verhalte ich mich bei Erkältungssymptomen? Außerdem Informationen zu Test-, Melde- und Quarantänepflichten bei Reisen aus dem Ausland auf den folgenden Seiten.
Schnelltests und Testmöglichkeiten
Informationen, Regeln und mehr in verschiedenen Sprachen - Information in various languages
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter anderem:
- keine Maske im öffentlichen Nahverkehr trägt
- kein Testergebnis vorlegt, beim Betreten von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren – sowohl für Besucher wie auch für Personal
- keine Maske in Innenräumen nach einem positiven Test-Ergebnis trägt
- keine Maske im Freien trägt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, nach einem positiven Test-Ergebnis
- nach einem positiven Test-Ergebnis Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren betritt
Stand 22.11.2022
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