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Stadt Offenbach

Ratten

Beim Stadtgesundheitsamt gehen immer wieder Meldungen von Bürgern ein, die Ratten gesichtet haben und sich über die Bekämpfung sowie Gesundheitsgefährdung informieren wollen.

Ratte auf dem Weg in die Kanalisation

Welche Risiken gehen von Ratten aus?

Ratten können als Vorratsschädlinge großen Schaden anrichten. Außerdem verunreinigen sie mit Kot und Urin die Nahrungsmittel und machen sie dadurch ungenießbar. Ebenfalls können sie durch ihr Wühl- und Nageverhalten materielle Schäden an baulichen Einrichtungen und Leitungen verursachen. Ratten gelten nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz als mögliche Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Die Gefahr, dass durch Gesundheitsschädlinge Krankheitserreger verbreitet werden, wird grundsätzlich immer dann als begründet angesehen, wenn diese in Risikobereichen festgestellt werden, in denen Hygieneregelungen bestimmen, dass die Räumlichkeiten frei von Tieren allgemein oder von bestimmten Tierarten sein müssen zum Beispiel lebensmittelhygienerelevante Bereiche, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern- und Jugendlichen (öffentliche Einrichtungen), oder wenn es bereits zu Erkrankungen gekommen ist.

Wer ist für die Beseitigung der Ratten zuständig?

Für die Bekämpfung auf privatem Gelände sind die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Nager sowie auch die Ursache beseitigt werden.

An das das Ordnungsamt können Sie sich wenden

  • bei Rattenfund an öffentlichen Orten
  • wenn der Verursacher ein nachweislich Dritter ist
  • wenn der Vermieter auf Aufforderung des Mieters seiner Pflicht der Rattenbeseitigung nicht nachkommt.

Das Gesundheitsamt ist lediglich in Fällen mit konkreter Gefahrenlage hinzuzuziehen.

Wie kann einem Rattenbefall vorgebeugt werden?

  1. Achten Sie in Ihrem Umfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
  2. Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen.
  3. Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
  4. Keine Entsorgung von Speiseresten über die Toilette, weil durch die Entsorgung über die Kanalisation ideale Lebensbedingungen in den Abwasserrohren geschaffen werden.
  5. Das Eindringen von Ratten in die Gebäude können Sie erschweren, indem Sie alle Öffnungen und Schlupflöcher verschließen. Achten Sie auf Abwasserschächte und Leitungen.
  6. Füttern Sie bitte keine wilden Tauben, weil hierdurch Ratten angelockt werden.

Was tun wenn ein Rattenbefall festgestellt wird?

Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, melden Sie sich bitte zeitnah. Ihr Ansprechpartner hierfür ist das Ordnungsamt Offenbach, Tel. 8065-3166.

Nach Prüfung der Meldung wird gegebenenfalls der jeweilige Haus- bzw. Grundstückseigentümer, oder der Stadtservice zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme aufgerufen.

Was sie über Ratten wissen sollten!

Ratten sind sehr standorttreu und besiedeln gerne das Umfeld des Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Sie leben in unbenutzten Schuppen unter Bretterstapeln, in der Nähe von Tierhaltungen oder in den Abwasserkanälen, wo sie genügend Abfälle finden, die als Nahrungsgrundlage dienen. Die Ratte ist ein Allesfresser, ein großer Teil ihrer Nahrung ist tierischer Herkunft. Sie springt, schwimmt und taucht gut und kann daher nahezu überall eindringen. Ratten leben im Rudel und erkennen sich am Geruch. Ein Auftreten an freien, offenen Plätzen deutet meist auf einen stärkeren Befall hin. Ratten laufen meist an Wänden und Mauern entlang. Diese Wege werden immer wieder benutzt, was man sich bei der Bekämpfung zunutze machen kann.

So werden Ratten richtig bekämpft!

  • Sobald Sie Ratten oder –spuren bzw. –kot auf Ihrem Anwesen festgestellt haben, bitte gesteigertes Augenmerk auf Rattenvorkommen richten. Evtl. sind Maßnahmen zur Beseitigung des Rattenbefalls einzuleiten.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt wurde. Eventuell. ist eine gemeinsame Bekämpfungsmaßnahme sinnvoll.
  • Lassen Sie sich von einem Schädlingsbekämpfer beraten. Adressen finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet unter www.dsvonline.de
  • Wenn Sie selbst erworbene Köder auslegen möchten, dann beachten Sie bitte unbedingt die auf den Verpackungen aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen, um Gefahren für sich, Mitmenschen, Haustiere und andere wildlebende Tiere auszuschließen. Heute werden meist Fraßköder mit einem blutgerinnungshemmenden Wirkstoff verwendet. Bei einer Bekämpfung im Freien dürfen nur Köderboxen verwendet werden. Eine offene Auslegung von Ködern ist verboten, um Mensch und Tier nicht zu gefährden. Einzeltiere, besonders im Haus können mit Rattenfallen bekämpft werden.
  • Ratten gehen immer wieder an Köderstellen, solange sie dort etwas zu Fressen finden. Deshalb werden die Köder solange ergänzt, bis nichts mehr gefressen wird. Daher ist eine ständige Kontrolle der Köder erforderlich. Am Ende der Maßnahme sind Köderreste zu entsorgen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Haben Sie dazu noch gesundheitliche Fragen – rufen Sie uns an!

 

Gesundheitsamt der Stadt Offenbach

Friedrich, Regina

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