Erinnerung: Anzahl der Nutztiere muss bis 15. Januar gemeldet werden
07.01.2026
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach erinnert alle Halterinnen und Halter von Nutztieren an die Meldung ihrer Tiere. Ist bis zum 20. Januar keine korrekte Stichtagsmeldung über die aktuelle Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und der HI-Tier eingegangen, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Wenn die Meldepflicht erfüllt und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt sind, haben der Halter oder die Halterin Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse zum Beispiel im Seuchen- oder Krankheitsfall. Hierzu zählt auch die Kostenerstattung für die Beseitigung von verstorbenen Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen.
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Absprache oder Terminvereinbarung möglich.
Notfälle außerhalb der Servicezeiten über die Leitstelle der Feuerwehr Offenbach.
Wichtiger Hinweis - Zuständigkeit:
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach ist ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach zuständig.
Sie wohnen nicht in Offenbach? Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
Sie wohnen im Kreis Offenbach? Bitte kontaktieren Sie das Veterinäramt des Kreises Offenbach.