Reinigungsarbeiten an Kaiserleibrücke ohne Gefahr für dort nistende Tauben
14.02.2025
Zu größerer Aufmerksamkeit führten in den zurückliegenden Wochen Reinigungs- und Wartungsarbeiten an der Kaiserleibrücke (A661), die im Auftrag der für das Bauwerk zuständigen Autobahngesellschaft des Bundes erfolgten. Das Stadttaubenprojekt Frankfurt kritisierte, dass dabei Tauben zu Schaden gekommen seien. Zudem seien Tauben eingeschlossen worden, die sich in den Brückenöffnungen aufhalten und dort auch nisten. Die Stadt Frankfurt informierte das Offenbacher Veterinäramt Mitte Januar über die Arbeiten und die Vorwürfe der Tierschützer. Wie Monika Grimm, Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, mitteilt, konnten die Vorgänge seither aufgeklärt werden: „Die Arbeiten wurden weder von der Stadt Offenbach veranlasst, noch fallen diese in die Zuständigkeit der Stadt. Das Offenbacher Veterinäramt hat sich aber umgehend in die Angelegenheit eingeschaltet und konnte sich davon überzeugen, dass keine der aufgefundenen Tiere zu Schaden gekommen sind. Es wurde festgestellt, dass es mehrere offene Zu- und Ausgänge für die Tiere gibt.“
Aus dem Bild- und Videomaterial, dass das Stadttaubenprojekt im Zuge der Reinigungsarbeiten erstellt hatte, ergaben sich nach Auswertung des Veterinäramtes keine stichhaltigen Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder eine akute Gefährdung. So waren weder tote Tauben noch zerstörte Gelege erkennbar. Auch fehlten Hinweise auf akuten Stress oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung der hinter dem Gitter befindlichen Tauben, die bei einem dauerhaften Einschluss der Tiere zu erwarten wären. Auf Nachfrage sicherte die Autobahn GmbH zu, dass die alle zwei Jahre stattfindende Reinigung tierschonend ohne Zerstörung von Nestern erfolge. „Die Verantwortlichen des Unternehmens zeigte sich sehr kooperativ und ebenfalls interessiert, dass solche Reinigungsarbeiten korrekt durchgeführt werden“, erläutert Grimm. Demnach erfolgten weitere Kontrollen durch die zuständige Autobahnmeisterei, um eine Gefährdung der Tiere auszuschließen.
Bei einer Vor-Ort-Besichtigung, die auch eine Tierärztin begleitete, stellte sich heraus, dass es neben einer sichtbaren Öffnung, die im Zuge der Reinigung provisorisch verschlossen worden war, zwei weitere Ein- und Ausgänge über Abwasserrinnen für die Tauben gibt. Der Zugang über diese offenen Abwasserrinnen erstreckt sich über die gesamte Länge der Brücke. Die Vögel konnten und können demnach jederzeit ein- und ausfliegen. Alle Tiere, die sich dort aufhielten, wirkten gesund. „Aus diesem Grund waren keine weiteren behördlichen Maßnahmen erforderlich“, so Grimm. „Wir haben dennoch vereinbart, dass die Brücke regelmäßig kontrolliert wird.“
Nach Angaben der Autobahn GmbH sind die Reinigungen aus Sicherheitsgründen notwendig, um mögliche Schäden am Bauwerk erkennen zu können. Um Schäden auch durch die großen Mengen an Taubenkot zu verhindern, sollen die Zugänge in den Innenbereich der Brücke langfristig verschlossen werden. Dies wird allerdings unter Begleitung eines fachkundigen Gutachters und in enger Kooperation mit dem Offenbacher Veterinäramt erfolgen, damit es nicht zum versehentlichen Einschluss von Tauben kommt. „Die Brücke ist kein geeigneter Ort für einen Taubenplatz. Die Tauben werden sich einen anderen Nistplatz suchen, wenn die Brücke irgendwann verschlossen ist“, so Grimm.
Weitere Informationen zum Umgang mit Stadttauben:
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Absprache oder Terminvereinbarung möglich.
Notfälle außerhalb der Servicezeiten über die Leitstelle der Feuerwehr Offenbach.
Wichtiger Hinweis - Zuständigkeit:
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach ist ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach zuständig.
Sie wohnen nicht in Offenbach? Wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
Sie wohnen im Kreis Offenbach? Bitte kontaktieren Sie das Veterinäramt des Kreises Offenbach.