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Stadt Offenbach

Stadtrat Paul-Gerhard Weiß in Vorstand der Fluglärmkommission gewählt

03.07.2017

Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß

Die „Kommission zur Abwehr des Fluglärms“ am Frankfurter Flughafen hat Stadtrat Paul-Gerhard Weiß in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig in den Vorstand gewählt. Weiß vertritt seit vergangenem Jahr wieder die Stadt Offenbach in dieser Kommission.

Die Fluglärmkommission ist ein im Luftverkehrsgesetz verankertes Gremium, das die Deutsche Flugsicherung, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung berät und bei allen fluglärmrelevanten Angelegenheiten von diesen vorab angehört werden muss. Sie kann aber auch mit eigenen Vorschlägen initiativ werden. Wichtige Beratungsthemen sind die Festsetzung von Flugrouten, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, Lärmschutzbereiche, Entgeltordnung für den Flughafen, Lärmaktionsplanung und das Fluglärmmonitoring.

Der Fluglärmkommission gehören derzeit 46 Vertreter der von Fluglärm betroffenen Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sowie der Luftverkehrswirtschaft und der Fraport an. Dem neunköpfigen Vorstand kommt die Aufgabe zu, die Arbeit zu koordinieren, Sitzungen und Beschlüsse vorzubereiten und die Fluglärmkommission nach außen zu vertreten.

Paul-Gerhard Weiß hält es für besonders wichtig, den aktiven Lärmschutz stärker voranzubringen und sich dabei besonders auf die stark Betroffenen zu konzentrieren. „Es muss das Ziel sein, dass gesundheitlich relevante Lärmwerte nicht mehr überschritten werden. Dabei geht es natürlich um möglichst schonende Flugrouten, größere Überflughöhen und modernes Gerät. Es müssen aber auch grundsätzliche und längerfristige Fragen der Zusammenarbeit von Flughäfen, Betriebsregelungen, der Bahnkonfiguration und Bahnnutzungen diskutiert werden, damit die Interessen des Flughafens und die Lärmschutzbelange der dicht besiedelte Region besser zusammenkommen. Und die betroffenen Kommunen brauchen mehr finanzielle Hilfen für den baulichen Lärmschutz an Bildungseinrichtungen.“

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