Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) in Kraft getreten
05.11.2024
Eine hohe Lärmbelastung mindert die Lebensqualität in einer Stadt und macht krank. Der Lärmaktionsplan soll dazu beitragen, dass die Lärmbelastung für die Bevölkerung reduziert wird. Für das Land Hessen wurde dieser nun bereits zum vierten Mal aktualisiert und ist seit 28. Oktober 2024 rechtskräftig. Für die Lärmbelastung durch Straßenverkehr wurden in Offenbach alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3.000 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt. 48.168 Personen sind tagsüber hohen Lärmpegeln von über 55 dB (A) aufgrund von Straßenverkehr ausgesetzt, 35.587 Personen leiden außerdem unter einer nächtlichen Lärmbelastung von mehr als 50 dB (A).
Für Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß ist es sehr wichtig, auch weiterhin Maßnahmen zu verfolgen, die zur Lärmminderung in der Stadt beitragen: „Wir haben in der Vergangenheit schon viel getan, um den Anteil des motorisierten Straßenverkehrs und damit auch die Lärmbelastung zu reduzieren. Für die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in Offenbach und für die Aufenthaltsqualität sind dies sehr wichtige Maßnahmen.“ Groß verweist auf die verschiedenen Aktionen, die bereits erfolgt sind oder künftig umgesetzt werden. „Wir unterstützen den Ausbau der E-Mobilität und wir werden weitere zusätzliche Maßnahmen verfolgen, sowie Tempo -30- Zonen eingerichtet. Wir haben Fahrradstraßen und Radwege ausgebaut und Möglichkeiten zur Verkehrsverflüssigung umgesetzt“, fasst die Bürgermeisterin zusammen.
Für den Fluglärm hat das Regierungspräsidium einen eigenen Lärmaktionsplan erarbeitet.