Stadt informiert Eigentümer per Anschreiben über Grundsteuerreform
02.08.2024
Die bundesweite Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 ist für alle Betroffenen derzeit noch mit finanzieller Ungewissheit und vielen Fragezeichen verbunden. Dies gilt nicht nur für alle Menschen, die Eigentum besitzen, sondern auch für Mieterinnen und Mieter, auf die die jährliche Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden kann.
Stadtkämmerer Martin WilhelmFür einige wird die Grundsteuer künftig deutlich günstiger, andere aber müssen erheblich mehr zahlen.
„Für einige wird die Grundsteuer künftig deutlich günstiger, andere aber müssen erheblich mehr zahlen – teilweise mehr als doppelt so viel wie bisher! Auch wenn die Stadt Offenbach für die Reform ausdrücklich nicht verantwortlich ist: Mir ist es wichtig, die Betroffenen über diese Auswirkungen frühzeitig zu informieren. Deshalb geht in diesen Tagen allen Eigentümerinnen und Eigentümern in Offenbach ein ausführliches Schreiben der Stadt zu, welches die Reform und ihre Folgen erläutert“, teilt Stadtkämmerer Martin Wilhelm mit. Insgesamt werden mehr als 23.000 Eigentümer von rund 36.000 Liegenschaften in Offenbach angeschrieben. „Zusätzlich stellen wir ein Infoblatt für Mieterinnen und Mieter im Internet zur Verfügung, die sich darauf einstellen müssen, dass sie 2026 mit der Nebenkostenabrechnung für 2025 erstmals den neuen Grundsteuerbetrag zahlen müssen. Ihnen ist zu empfehlen, sich Ende dieses Jahres mit ihrem Eigentümer in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls ihre Vorauszahlungen ab 2025 anzupassen.“ Zusätzlich plant die Stadt Offenbach eine öffentliche Informationsveranstaltung voraussichtlich im November.
Die Grundsteuerreform ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Dieses hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuermessbeträge durch die Finanzämter beanstandet, da die Berechnungsgrundlage im Wesentlichen seit 1964 gleichgeblieben ist und veränderte Wertentwicklungen von Grundstücken und Immobilien nicht berücksichtigte. Dies führte nach Ansicht des Gerichts zu einer Ungleichbehandlung der Betroffenen. Die Bundesregierung und die Bundesländer haben daraufhin die Berechnung der Grundsteuermessbeträge neugeregelt.
Für die Kommunen ist die Grundsteuer neben der Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmen überhaupt: Dieses Geld ist notwendig, um soziale Ausgaben für Kinder und Familien, Personal und Gebäude für Kitas und Schulen, Spielplätze, Seniorenangebote und viele weitere wichtige Aufgaben – auch im Bereich der Infrastruktur – finanzieren zu können.
Für die neue Berechnung der Messbeträge hat sich das Land Hessen für ein eigenes Flächen-Faktor-Modell entschieden. Im Gegensatz zu früher spielt das Baujahr einer Immobilie keine entscheidende Rolle mehr, dafür aber neben anderen Faktoren umso mehr nunmehr der Bodenrichtwert des Grundstücks. Ob jemand mehr oder weniger zahlt, hängt maßgeblich vom neuen Steuermessbetrag ab. Auf dieses Modell und die Auswirkungen auf den jeweiligen Steuermessbetrag hat die Stadt Offenbach keinerlei Einfluss. Allerdings führt die neue Berechnung dazu, dass die meisten Städte ihren kommunalen Hebesatz verändern müssen – denn: Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Das heißt, die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer sollen nicht höher, aber auch nicht niedriger als vor der Reform sein.
Stadtkämmerer Wilhelm: „Das bedeutet ganz klar: Offenbach möchte die Reform nicht zum Anlass nehmen, die Grundsteuer zu erhöhen. Das aber wird eine große Herausforderung, denn die Haushaltslage der Stadt hat sich im Verlauf dieses Jahres ebenso wie beim Bund und bei den Ländern drastisch verschlechtert. Wir sehen auch für die kommenden Jahre erhebliche Kostensteigerungen bei allen Aufgaben der Stadt – während die Einnahmen wegbrechen. Wirklich niemand wünscht sich eine Steuererhöhung, auch ich möchte weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nach Möglichkeit unbedingt vermeiden. Aber wir können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausschließen, dass es unter Umständen doch noch dazu kommen muss.“ Zunächst aber gilt es für den Kämmerer und den Magistrat, alle freiwilligen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. „Erste Sparmaßnahmen, die sofort eine Wirkung haben, wurden in den vergangenen Wochen bereits eingeleitet und bekanntgegeben. Und es wird weitere Sparmaßnahmen geben müssen.“
Für die laufenden Vorbereitungen zur Grundsteuerreform konzentriert sich die Stadt deshalb weiterhin zunächst darauf, dass die Gesamteinnahmen ungefähr dieselbe Höhe erreichen wie bisher – rund 45,5 Millionen Euro. Bereits absehbar ist: Offenbach wird seinen Hebesatz wie viele andere Kommunen deutlich erhöhen müssen. Derzeit beträgt er 895 Punkte, für 2025 hat das Land Hessen der Stadt einen Wert von 1201 vorgeschlagen. „Das ist jedoch noch nicht der finale Wert – diesen wird die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2024 beschließen, wenn alle Berechnungen und Prüfungen der Kämmerei abgeschlossen sind. Erst danach wissen wir, welcher Hebesatz für die Aufkommensneutralität erforderlich ist.“ Wie früher auch, ergibt sich die Summe der zu zahlenden Grundsteuer aus der Multiplikation des individuellen Steuermessbetrages mit dem kommunalen Hebesatz, der im Dezember neu festgelegt wird.
Unabhängig von der geplanten Aufkommensneutralität insgesamt wird es für einzelne Eigentümer künftig deutlich teurer, für andere spürbar günstiger. Konkret bedeutet dies, dass neuere Häuser tendenziell weniger, ältere Häuser teilweise um mehr als das Doppelte als bisher besteuert werden. Maßgeblich dafür, ob mehr oder weniger gezahlt werden muss, ist die Neuberechnung des individuellen Steuermessbetrags auf Basis der vom Land Hessen gewählten Methode. Fragen zum Steuermessbetrag und Einsprüche sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Für diese Angelegenheiten ist die Stadt nicht zuständig. Die Kämmerei der Stadt Offenbach steht dagegen für Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer, möglichen Teilzahlungen des jährlichen Betrages und für Fragen zum Hebesatz als Ansprechstelle zur Verfügung. Die zuständigen Ansprechpersonen finden sich auf dem bisher noch gültigen Grundsteuerbescheid.
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