Die meistgestellten Fragen zum Grundsteueranschreiben
15.08.2024 – Nach Versand des Informationsschreibens kam es bei der Kämmerei zu zahlreichen Nachfragen zur Grundsteuerreform. Hier finden Sie die Antworten auf die drängendsten Fragen.
Ist der Betrag in der Berechnung im Informationsschreiben mein neuer Messbetrag; welcher ist denn jetzt korrekt?
Nein, es handelt sich nur um eine Beispielrechnung, damit die Berechnung besser nachvollzogen werden kann. Ihren Messbetrag haben Sie vom Finanzamt erhalten.
Ich habe noch keinen Messbescheid vom Finanzamt, wann bekomme ich den?
Bitte erfragen Sie dies beim Finanzamt. Die Kontaktdaten zum Finanzamt finden Sie in Ihrem Grundsteuermessbescheid. Alternativ setzen Sie sich bitte unter Bezugnahme auf ihr EW-Aktenzeichen telefonisch unter 069-8091-1 mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Die Kämmerei kann dazu keine Auskunft erteilen.
Ist der Hebesatz in Höhe von 1.201 Punkten jetzt schon der endgültige Hebesatz?
Nein, dies ist die Empfehlung des Landes Hessen für die Aufkommensneutralität. Die Festlegung des Hebesatzes wird in der Stadtverordnetenversammlung Ende dieses Jahres oder Anfang kommenden Jahres beschlossen.
Um rechtzeitig über die Auswirkungen der Grundsteuerreform zu informieren, hatte die Stadt Offenbach ein ausführliches Infoschreiben verfasst, das in den vergangenen Tagen an alle Haus- und Grundbesitzer verschickt wurde. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers im Rahmen des Versands der Informationsschreiben wurden etwa 8.000 Anschreiben doppelt verschickt.
Rund 9.000 Schreiben gehen im Laufe der kommenden Tage allen Eigentümerinnen und Eigentümern zu, die bisher noch kein Anschreiben erhalten haben.
Fragen zum Steuermessbetrag sind an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Kämmerei der Stadt Offenbach steht für Fragen zur Festsetzung der Grundsteuer und für Fragen zum Hebesatz als Ansprechstelle zur Verfügung.
In den Ausführungen im Informationsschreiben werden die meisten Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet. Zusätzliche Informationen sind auf der Internetseite in den FAQ´s zum Thema Grundsteuerreform unter www.offenbach.de/grundsteuer zu finden.