Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Tourismusbeitrag in Offenbach

Die Stadt Offenbach am Main führt zum 1. April 2026 einen Tourismusbeitrag ein. Gäste, die in einem Hotel, einer Pension oder einer anderen Beherbergungsstätte übernachten, zahlen 2 Euro pro Übernachtung.

Die Stadt Offenbach ist seit 2026 ein staatlich anerkannter Tourismusort. Mit Beschluss der Stadtverordneten vom 12. Februar 2026 führt die Stadt Offenbach am Main ab dem 1. April 2026 einen Tourismusbeitrag ein. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Offenbach. Die Einnahmen sind zweckgebunden und dürfen nur dem Tourismus zufließen. Sie sollen zumindest teilweise die Kosten für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristischen Angebote decken.

Wer in Offenbach gegen Entgelt eine ortsfremde Person beherbergt, muss den Tourismusbeitrag von den Gästen einziehen und diesen in der Beherbergungsrechnung entsprechend ausweisen. Dieser beträgt zwei Euro pro Tag. Die Beherbergungsstätte führt den Tourismusbeitrag jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Offenbach (Kämmerei, Kasse und Steuern) ab. Der Tourismusbeitrag muss der Stadt Offenbach über ein Online-Formular (siehe unten stehenden Link) gemeldet werden. 

Fragen und Antworten

Die "Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" gibt es seit Ende 2016. Seitdem können die vom zuständigen Ministerium anerkannten Tourismusorte auf Grundlage des Paragrafen 13 KAG (Gesetz über kommunale Abgaben) einen Tourismusbeitrag erheben.

Kämmerei, Kasse und Steuern

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
an vollstreckung@offenbach.de.

Die Abteilungen Stadtkasse und 
Kommunale Steuern sind telefonisch
 

Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

Vollstreckung:
vollstreckung@offenbach.de

Stadtkasse:
finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

Kommunale Steuern:
gewerbesteuer@offenbach.de & grundsteuer@offenbach.de

Tourismusbeitrag:
aufwandsteuer@offenbach.de

für Sie erreichbar.

Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise