Die Stadt Offenbach ist seit 2026 ein staatlich anerkannter Tourismusort. Mit Beschluss der Stadtverordneten vom 12. Februar 2026 führt die Stadt Offenbach am Main ab dem 1. April 2026 einen Tourismusbeitrag ein. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages der Stadt Offenbach. Die Einnahmen sind zweckgebunden und dürfen nur dem Tourismus zufließen. Sie sollen zumindest teilweise die Kosten für die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristischen Angebote decken.
Wer in Offenbach gegen Entgelt eine ortsfremde Person beherbergt, muss den Tourismusbeitrag von den Gästen einziehen und diesen in der Beherbergungsrechnung entsprechend ausweisen. Dieser beträgt zwei Euro pro Tag. Die Beherbergungsstätte führt den Tourismusbeitrag jeweils zum 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar für das jeweilige Vorquartal an die Stadt Offenbach (Kämmerei, Kasse und Steuern) ab. Der Tourismusbeitrag muss der Stadt Offenbach über ein Online-Formular (siehe unten stehenden Link) gemeldet werden.
Tourismusbeitrag melden:
Die Satzung zum Download:
Fragen und Antworten
Die "Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" gibt es seit Ende 2016. Seitdem können die vom zuständigen Ministerium anerkannten Tourismusorte auf Grundlage des Paragrafen 13 KAG (Gesetz über kommunale Abgaben) einen Tourismusbeitrag erheben.
Was ist ein Tourismusbeitrag?
Wer zahlt den Tourismusbeitrag und wie hoch ist er?
Müssen auch Geschäftsreisende den Tourismusbeitrag zahlen?
Gilt der Tourismusbeitrag auch für Boardinghäuser oder Langzeitunterkünfte?
Wer ist von der Beitragspflicht befreit?
Wer ist verpflichtet, den Tourismusbeitrag einzubehalten und abzuführen?
Wie funktioniert die Anmeldung und Zahlungsabwicklung?
Was passiert, wenn keine oder eine verspätete Meldung abgegeben wird?
Muss eine Anmeldung abgegeben werden, wenn keine Übernachtungen statt-gefunden haben?
Müssen Tourismusbeitrag auch angemeldet und abgeführt werden, wenn er beim Gast nicht eingezogen werden kann?
Bekomme ich einen Beitragsbescheid von der Stadt Offenbach?
Wie kontrolliert die Stadt OF die Angaben der Beherbergungsbetriebe?
Kämmerei, Kasse und Steuern
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen
Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von
Montag – Freitag
08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail
an vollstreckung@offenbach.de.
Die Abteilungen Stadtkasse und
Kommunale Steuern sind telefonisch
Montag – Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
oder per E-Mail für die Themenbereiche:
Vollstreckung:
vollstreckung@offenbach.de
Stadtkasse:
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Kommunale Steuern:
gewerbesteuer@offenbach.de & grundsteuer@offenbach.de
Tourismusbeitrag:
aufwandsteuer@offenbach.de
für Sie erreichbar.
Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung.
Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement
Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung