Öffentliche Auslegung B648 "Klinikum Offenbach"
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 631
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 die Aufhebung des am 05.02.2009 gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 631 gebilligt. Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 631 ist damit eingestellt. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 631 gemäß §9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m südlich des historischen Klinikgebäudes (Ernst-Rebentisch-Zentrum)
- Im Osten: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 20 m westlich des neuen Zentralgebäudes (NKO), die im südlichen Längendrittel um ca. 40 m nach Westen zurückspringt
- Im Süden: von einer in Ost-West-Richtung verlaufenden Linie entlang der südlichen Grenze der Rosenaustraße und östlich davon in Verlängerung der Rosenaustraße
- Im Westen: von einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Linie im Abstand von ca. 15 m östlich der Kindertagesstättengebäude
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist auch im obigen Übersichtsplan dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 648 „Klinikum Offenbach“ – Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 648 („Klinikum Offenbach“) in der Fassung vom 02.03.2026 und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 648 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch den Starkenburgring
- Im Osten: durch die Lortzing- und Brinkstraße
- Im Süden: durch die Beethovenstraße
- Im Westen: durch die Sprendlinger Landstraße
Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist auch im obigen Übersichtsplan dargestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom 02.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026 durchgeführt. Für den Beteiligungszeitraum werden
- der Planentwurf Teil 1 – Planzeichnung,
- der Planentwurf Teil 2 – Textliche Festsetzungen,
- die zum Planentwurf dazugehörige Begründung mit Umweltbericht,
- die zum Planentwurf dazugehörigen Gutachten in Form
- eines geotechnischen Berichts zu den Feld- und Laboruntersuchungen,
- einer Verkehrsuntersuchung,
- einer schalltechnischen Untersuchung,
- einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung inkl. Faunistischer Fachgutachten,
- einer Bewertung der Bodenfunktion,
- einer Ermittlung des Kompensationsbedarfs,
- einer Bestandserfassung der Nutzungstypen und Baumkronenbereiche,
- einer Stellungnahme zur artenschutzrechtlichen Beurteilung winterlicher Rodung,
- einer Übersicht der Pflanzgebote und Ersatzpflanzungen
- Kopien der Stellungnahmen
im Internet unter folgender Adresse der Stadt Offenbach a.M. veröffentlicht: www.offenbach.de/auslage
Auf die vorgenannte Internetseite der Stadt Offenbach a.M. wird auch im zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen sowie die Normen DIN 4109-1, DIN 4109-2, DIN 18915 und DIN 18920, auf welche im Planentwurf Bezug genommen werden, in der Zeit vom 02.06.2026 bis einschließlich 06.07.2026 während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 07:00 bis 12:00 Uhr und mittwochs von 13:00 bis 16:00 Uhr) im Obergeschoss des Rathauses, Zimmer OG 15, Raum für öffentliche Bekanntmachungen, Stadthof 15 / Berliner Straße 100, Offenbach am Main, zur Einsicht für alle öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den veröffentlichten Unterlagen verfügbar:
| Schutzgut | Thematischer Bezug |
| Mensch |
Informationen zu
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| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
Informationen zu
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| Boden und Wasser |
Informationen zu
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| Luft und Klima |
Informationen zu
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| Landschaft und Erholung |
Informationen zu
|
| Kultur und sonstige Sachgüter |
Informationen zu
|
| Fläche |
Informationen zu
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Hinweise:
- Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bodenordnungoffenbachde abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Offenbach a. M. – Vermessungsamt – Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Die DIN-Normen können aus urheberrechtlichen Gründen nicht im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Sie sind nur im Raum für öffentliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar.