Öffentliche Auslegung der Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung in Offenbach am Main
Öffentliche Auslage des Entwurfs der Bestandsanalyse im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß §7 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2024 die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen.
Nach § 7 Abs. 1 bzw. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) möchte die planungsverantwortliche Stelle, das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach am Main, die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, die Möglichkeit geben, sich durch eine Stellungnahme an dem Bericht - hier die Bestandsanalyse - zur Kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird vom 20.02.2026 bis zum 22.03.2026 durchgeführt. Für den Beteiligungszeitraum wird der Entwurf der Bestandsanalyse untenstehend öffentlich ausgelegt. Bei dem Entwurf der Bestandsanalyse handelt es sich um das Ergebnis der Bestandsanalyse im Sinne des § 13 Abs. 2 WPG.
Der Entwurf der Bestandsanalyse ist auf der Internetseite der Stadt Offenbach am Main unter www.offenbach.de/auslage (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht und bis zum 22.03.2026 einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 20.02.2026 bis 22.03.2026 im Obergeschoss des Rathauses, Zimmer OG 15, Raum für öffentliche Bekanntmachungen, Stadthof 15/Berliner Straße 100, Offenbach am Main, zur Einsicht für alle zu den Dienststunden öffentlich aus: montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Entwurf der Bestandsanalyse in Offenbach am Main
Anhang zum Entwurf der Bestandsanalyse
Ihre Stellungnahme schicken Sie uns bitte bis zum 22.03.2026 per E-Mail an umweltamtoffenbachde.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an das
Amt für Umwelt und Klima
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
geschickt werden.
Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht eingehende Äußerungen unberücksichtigt bleiben können.