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Stadt Offenbach

Öffentliche Auslegung der Potenzialanalyse der Kommunalen Wärmeplanung in Offenbach am Main

Öffentliche Auslage des Entwurfs der Potenzialanalyse im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 7 Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2024 die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. 

Nach § 7 Abs. 1 bzw. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) möchte die planungsverantwortliche Stelle, das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach am Main, die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, die Möglichkeit geben, sich durch eine Stellungnahme an dem Bericht - hier die Potenzialanalyse - zur Kommunalen Wärmeplanung zu beteiligen.

Eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bestandsanalyse erfolgte bereits vom 20.02.2026 bis zum 22.03.2026.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Potenzialanalyse wird vom 31.03.2026 bis zum 05.05.2026 durchgeführt. Für den Beteiligungszeitraum wird der Entwurf der Potenzialanalyse untenstehend öffentlich ausgelegt. Bei dem Entwurf der Potenzialanalyse handelt es sich um das Ergebnis der Potenzialanalyse im Sinne des § 13 Abs. 2 WPG.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Zeit vom 31.03.2026 bis 05.05.2026 im Obergeschoss des Rathauses, Zimmer OG 14c, Raum für öffentliche Bekanntmachungen, Stadthof 15/Berliner Straße 100, Offenbach am Main, zur Einsicht für alle zu den Dienststunden öffentlich aus: montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Ihre Stellungnahme schicken Sie uns bitte bis zum 05.05.2026 per E-Mail an umweltamtoffenbachde

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an das

Amt für Umwelt und Klima
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main 

geschickt werden.

Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht eingehende Äußerungen unberücksichtigt bleiben können.

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