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Stadt Offenbach

Anmeldung zum Kulturfest der Nationen

Das Fest findet am Samstag, 12. und Sonntag,13. September 2026 statt. Hier können Sie Ihren Verein anmelden.

Vereinsdaten

Vereinsvorsitzender

Kontaktdaten des Vereins

Postalische Adresse der Ansprechpartnerin / des Ansprechpartners

Bitte tragen Sie hier die Adresse ein, an die Unterlagen verschickt werden sollen, sofern diese nicht mit der Adresse des Vereins übereinstimmt:

Ansprechpartnerin /Ansprechpartner vor Ort
Informationen zum Verein
Standanmeldung
Wir möchten am Kulturfest der Nationen am 12. September und 13. September teilnehmen und uns wie folgt präsentieren:
Wir benötigen

Es sind eigene Anschlusskabel für die Stromverteiler mitzubringen. Für den Wasseranschluss sind - wie beim Mainuferfest - nur lebensmittelgeeignete (blaue) Schläuche zu benutzen (siehe Merkblatt des Veterinäramtes)

Sicherer Umgang mit Lebensmitteln

Vereine, die Speisen und offene Getränke gemäß der nachstehenden Übersicht verkaufen, sind verpflichtet, eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen zu benennen, der an einer Belehrung und an einer Schulung teilnimmt und im Anschluss sein Wissen an die beteiligten Vereinsakteure weitergibt. 

Wir verkaufen folgende Getränke
Wir verkaufen folgende Speisen
Kulturprogramm

Ihre Ansprechpartnerin/ihr Ansprechpartner für das Kulturprogramm

Art des Beitrags
An welchen der beiden Tagen ist ein Auftritt möglich? Wenn Sie an beiden Tagen können, wählen Sie bitte beide Tage aus.

Zum Beispiel einen CD-Player, ein Anschlusskabel für Ihr Handy (bitte bringen Sie hier einen passenden USB-C auf 3,5mm Klinke oder Lightning auf 3,5mm Klinke Adapter mit), ein Mikrofon oder ähnliches.

Teilnahmekriterien Kulturfest der Nationen

Die Teilnahmekriterien sind fester Bestandteil für eine mögliche Teilnahme am Kulturfest der Nationen. Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch:

Teilnahmekriterien (Öffnet in einem neuen Tab)

Abschlusserklärung

Vorbesprechung findet statt am 19. August 2026 – 19:00 Uhr, Rathaus, Saal 2.

Folgende Dokumente müssen Vereine, die Speisen und Getränke verkaufen, am Festwochenende vorlegen:

Gültige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 42 und § 43 IfSG), Lebensmittelhygieneschulung (§ 4 LMHV), Unterschriftenliste, dass der/die Hygienebeauftragte sein/ihr Wissen an die Vereinsakteure weitergegeben hat.

Informationen zu den Belehrungen

Unterschriftenliste

Getränke- und Speisenverkauf:
Datenschutz

Datenschutzerklärung (Öffnet in einem neuen Tab)

Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, freuen wir uns auf Ihre Mail an kulturfestoffenbachde.

Erläuterungen und Hinweise