Häufig gestellte Fragen
Abbau
Das Fest endet am Sonntag, 14. September 2025 um 20 Uhr. Das Ausschankende steht noch nicht fest.
Wir bitten Sie, erst nach Veranstaltungsende mit dem Abbau zu beginnen. Die Einfahrt mit dem Auto auf das Festgelände, erfolgt erst nach Freigabe durch die Veranstalterin und dem Sicherheitspersonal vor Ort.
Ein vorzeitiger Abbau während der Festzeiten ist nicht erwünscht. Daher bitten wir Sie, Ihren Stand nicht während des Festbetriebes am Samstag oder Sonntag abzubauen.
Absage
Sollte Ihr Verein leider unerwartet die Teilnahme am Kulturfest der Nationen absagen müssen, schreiben Sie uns bitte umgehend eine E-Mail an kulturfestoffenbachde
Sollte aufgrund von Höherer Gewalt, eine Durchführung des Kulturfests der Nationen in der geplanten Form und / oder zu dem geplanten Termin unmöglich sein, werden die teilnehmenden Vereine unverzüglich informiert. Auch bei einem vorzeitigen Abbruch des Kulturfestes, aufgrund von Höherer Gewalt, werden die Vereine unverzüglich informiert. In beiden Fällen sind Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Offenbach am Main ausgeschlossen.
Alkoholausschank
Alle teilnehmenden Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendschutzgesetzt eingehalten wird. Der Ausschank und der Verkauf von branntweinhaltigen Mixgetränken (Alcopops) ist allen teilnehmenden Vereinen während des Kulturfests der Nationen strengstens untersagt.
Aufbau und Anlieferung
Informationen zu Aufbau und Anlieferung werden zu einem späteren Zeitpunkt hier ergänzt.
Brandschutztechnische Vorschriften
Schnell kann aus einem brennenden Papierkorb ein Großfeuer werden, daher gelten folgende brandschutztechnische Vorschriften:
An jedem Stand (Essens- und Getränkestand / Getränkewagen) und an allen Ständen mit offenem Feuer muss ein FEUERLÖSCHER 6 Kg, Brandklasse ABC vorhanden sein.
Bei Ständen mit Fritteusen ist zusätzlich ein Feuerlöscher der Brandklasse F vorgeschrieben.
Kabeltrommeln müssen vollständig ausgerollt sein, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden.
Außerdem weist die Feuerwehr darauf hin, dass bei bewohnten Gebäuden für feste Aufbauten 5 Meter Abstand zu den Gebäuden gewahrt werden muss.
Die Fahrbahn muss auf einer Breite von 3,50 Meter frei befahrbar sein. In Kurven gilt es eine Breite von 5 Meter frei zu halten. Die lichte Höhe von 3,50 Meter muss überall gegeben sein. Dies ist wichtig, damit Rettungsfahrzeuge im Einsatzfall schnell passieren können.
Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie einen allseitigen Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zu brennbaren Stoffen und sonstigen Gegenständen einhalten. Werden durch den Hersteller größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben, so gelten diese Vorgaben.
Merkblatt der Feuerwehr Offenbach
Durchfahrtsgenehmigung und Zufahrt zum Gelände
Weitere Informationen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Einweggeschirr
Bei Veranstaltungen des Magistrates darf kein Einweggeschirr mehr verwendet werden. Bitte prüfen Sie unserer Umwelt zuliebe, wie Sie Ihre Spezialitäten anbieten können um Einweggeschirr zu vermeiden.
Zum Spülen Ihres Geschirrs können Sie das angebotene Spülmobil nutzen oder an ihrem Stand selbst mit fließend Warmwasser spülen.
Essensmarken
Es werden ausschließlich an die Gruppen, die vom Umland kommen und zu keinem Stand gehören Essensmarken ausgegeben. Bitte diese Essensmarken bei jedem Stand annehmen, da die Gruppen keine Entschädigung erhalten.
Eine Wertmarke entspricht einem Wert von 1 Euro. Etwaige Differenzbeträge sind an den Kunden auszuzahlen.
Die Essensmarken sind im Nachgang in der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates mit Bankverbindung einzureichen und werden von uns bezahlt.
Gestaltung der Stände
Die Stände sollen so gestaltet sein, dass sie die Kultur (Folklore) des entsprechenden Landes bzw. Nation widerspiegeln - keine Bierwagen, Eis- und Colaautomaten etc.
Eine Kennzeichnung des Standes mit nationalen Emblemen (Fahnen, Wappen) darf nur innerhalb des aufgestellten Zeltes an der Rückwand erfolgen.
In Deutschland verbotene Kennzeichen (Fahnen, Wappen usw.) dürfen nicht am Stand gezeigt werden.
Feuerlöscher
Jeder Stand, der mit offenem Feuer kocht (Gas oder Kohle) ist verpflichtet, folgenden Feuerlöscher griffbereit zu halten:
Feuerlöscher, 6kg, Brandklasse ABC
Sofern am Stand eine Fritteuse betrieben wird, ist zusätzlich folgender Feuerlöscher griffbereit zu halten:
Feuerlöscher, Brandklasse F
Die Feuerlöscher müssen in unmittelbarer Nähe des offenen Feuers bzw. der Fritteuse positioniert werden.
Alle Grillstände müssen zusätzlich eine feuerfeste Schutzfolie unter dem Grill auslegen.
Grillen
Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie einen allseitigen Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zu brennbaren Stoffen und sonstigen Gegenständen einhalten. Werden durch den Hersteller größere Sicherheitsabstände vorgeschrieben, so gelten diese Vorgaben.
Zusätzlich muss an allen Ständen, an denen ein Grill genutzt wird, eine feuerfeste Schutzfolie unter dem Grill bzw. der Feuerstätte ausgelegt werden, um die Straßen und Gehwege zu schützen.
Sollten durch Missachtung Reinigungskosten an Straßen und / oder Gehwegen entstehen, werden diese entsprechend an den Verein weiterbelastet.
Ein Feuerlöscher ist vorzuhalten entsprechend der brandschutztechnischen Vorschriften.
Haftung gegenüber Dritten
Alle teilnehmenden Vereine sind für die Standpräsentation sowie den fachgerechten Aufbau und Abbau Ihres Standes selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die übliche Verkehrssicherungs– und Sorgfaltspflicht.
Sofern ein Schaden gegenüber Dritten durch den unsachgemäßen oder fahrlässigen Aufbau und Abbau sowie unsachgemäßes oder fahrlässiges Verhalten entsteht, übernimmt der entsprechende Verein vollumfänglich die Haftung.
Kontaktpersonen
Jeder Verein benennt für die Zeit der Veranstaltung zwei Kontaktpersonen, die während des ganzen Festes anwesend und jederzeit ansprechbar sein müssen. Die Personen sind mit Namensschild (persönlich, Verein) zu kennzeichnen.
Kulturprogramm
Da es ein Kulturfest der Nationen ist, geht der Ausländerbeirat davon aus, dass sich jeder Verein mit der im Verein gepflegten Kultur seiner Heimat am gemeinsamen Programm, vorgeführt durch die Vereinsmitglieder, beteiligt.
Technische Ausstattung kann bei der Anmeldung angeben werden. Sollten Sie bei der Anmeldung keine technische Ausstattung angegeben haben, schreiben Sie uns bitte die benötigte Ausstattung an kulturfestoffenbachde
Es stehen Zelte als Umkleide zur Verfügung. Bitte verwenden Sie diese und nicht die Toiletten der angrenzenden Gaststätten
Bei den Vorführungen auf der Bühne sind keine Fahnen, Wappen und andere Embleme erlaubt. Nationale Trachten sind zulässig. Vorführungen dürfen keine Schmähungen und Verächtlichmachungen von ethnischen und anderen Gruppen enthalten. Dies gilt insbesondere für in Landessprache vorgetragene Lieder, aber auch für Tänze, Sketche und anderen Vorführungen.
Störungen, insbesondere laute Musik, während der Vorführungen sind zu unterlassen.
Müllentsorgung
Nichts ist ärgerlicher als Müll während und nach dem Fest. Vor allem dann, wenn dieser nicht richtig entsorgt und wild abgestellt wurde. Daher die eindringliche Bitte, Müll entsprechend zu entsorgen. Alles andere verursacht unnötige Zusatzkosten.
Für eine ordentliche Entsorgung stellen wir Müllcontainer sowie Tonnen für Speiseöl und Speisefette zur Verfügung.
Bitte entsorgen Sie Ihr Speiseöl oder Speisefett nicht in den Kanal oder auf dem Bürgersteig!
Sollten Sie dennoch Öle oder Fette illegal entsorgen, droht ein Bußgeld!
Nachtwache
Die Bewachung der Stände erfolgt durch Sie selbst bzw. durch Sie beauftragte Personen.
Ordnung am Stand
Für die Aufrechterhaltung der Ordnung am Stand ist der Verein zuständig. Er benennt dazu Aufsichtspersonen, die mit Armbinden und Namensschildern gekennzeichnet werden und von denen immer mindestens zwei am Stand anwesend sein müssen.
An bereits angetrunkene Gäste darf kein weiterer Alkohol ausgeschenkt werden.
Abfälle jeglicher Art, insbesondere auch gebrauchte Fette, Frittieröle und Speisereste dürfen keinesfalls auf dem Wilhelmsplatz entsorgt, d.h. weggeschüttet, weggeworfen oder verbrannt werden.
Plakate
Bitte helfen Sie mit, das Fest und den Termin bekannt zu machen.
Hierzu stellen wir Plakate bereit. Wir werden Sie informieren, sobald die Plakate bei uns abgeholt werden können.
Sauberkeit am Stand
Die Sauberkeit des Standes liegt in der Verantwortung der Vereine und Institutionen. Bitte reinigen Sie regelmäßigen Ihren Stand auch während des Festbetriebes sowohl innen als auch außen.
Die Standfläche muss vor dem Aufbau gekehrt werden und ist nach dem Abbau sauber zu hinterlassen.
Sicherer Umgang mit Lebensmitteln
Vereine, die Speisen und offene Getränke verkaufen, sind verpflichtet, einen Verantwortlichen zu benennen, der an einer Schulung und einer Belehrung teilnimmt und im Anschluss sein Wissen an die beteiligten Vereinsakteure weitergibt.
Folgende Dokumente muss jeder Verein, der Speisen und offene Getränke anbietet, am Festwochenende vorlegen können:
- Teilnahmebestätigung Belehrung nach §42 & §43 IfSG
- Teilnahmebestätigung Lebensmittelhygieneschulung nach §4 LMHV
- Ausgefüllte Teilnehmerliste (Hygienebeauftragter gibt sein Wissen an die Vereinsakteure weiter, diese bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift)
Im Anschluss an das Kulturfest der Nationen muss die ausgefüllte Unterschriftenliste mindestens 30 Tage aufbewahrt werden.
Speiseöl
Bitte entsorgen Sie Ihre Speiseöle und Speisefette ausschließlich in den aufgestellten Speiseöltonnen. Sollten Speisefette und Speiseöle auf dem Bürgersteig oder dem Kanal entsorgt werden, droht ein Bußgeld.
Stromversorgung
Sofern Sie an Ihrem Stand Strom bestellt haben, wird Ihnen dieser vom THW zur Verfügung gestellt. Die Bestellung erfolgt über den Anmeldeprozess für Vereine.
Bitte bringen Sie eigene Anschlusskabel für die Stromverteiler mit. Bitte beachten Sie, dass an diese Unterverteiler ausschließlich Schuko-Stecker passen, d.h. es sind "ganz normale" Steckdosen.
Drehstrom kann nicht entnommen werden.
Toiletten
Es stehen Toiletten im Markthäuschen sowie in einem Toilettenwagen auf der gegenüberliegenden Seite des Platzes zur Verfügung.
Bitte benutzen Sie im Sinne eines Miteinanders mit den Anliegern des Wilhelmsplatzes diese Toiletten und nicht die Toiletten der angrenzenden Gaststätten.
Wasserversorgung
Sofern Sie an Ihrem Stand Wasser bestellt haben, wird Ihnen dieser vom THW zur Verfügung gestellt. Die Bestellung erfolgt über den Anmeldeprozess für Vereine.
Für den Wasseranschluss dürfen nur lebensmittelgeeignete (blaue) Schläuche benutzt werden (siehe Merkblatt des Veterinäramtes)
Darüber hinaus steht der Wasserhahn am Markthäuschen allen Vereinen für die Entnahme frischen Trinkwassers zur Verfügung.
Die Vereine sind dafür verantwortlich, Abwasserschläuche an ihre Spülen anzuschließen und die Abwässer in den nächsten Gullydeckel zu leiten.
Weitergabe der Standfläche
Das Kulturfest der Nationen ist das Fest der Vereine. Daher ist eine Weitergabe der Standfläche an externe Dienstleister verboten.
Externe Dienstleister dürfen Sie bei der organisatorischen Abwicklung der Vereinstätigkeit am Stand unterstützen, nicht aber mit dem eigenen Namen präsentieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne per E-Mail an kulturfestoffenbachde. Wir versuchen, alle Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.