Ausländervertretung in Offenbach hat Tradition
Schon seit 1971 gibt es eine Interessenvertretung der zahlreichen Nicht-Deutschen in Offenbach.
1971: Vertreterversammlung sachkundiger ausländischer Arbeitnehmer
Der heutige Ausländerbeirat ist nicht die erste Interessenvertretung der Ausländer/-innen in Offenbach. Schon 1971 entstand auf Initiative des Pfarrers der evangelischen Schlosskirchengemeinde, unter der Schirmherrschaft des DGB und durch die Mitwirkung von karitativen Verbänden und engagierter ausländischer Mitbürger/-innen, eine Vertreterversammlung sachkundiger ausländischer Arbeitnehmer/-innen in Offenbach. Obwohl diese Zusammensetzung und die angesprochenen Probleme sehr aktuell waren, ging die Lösung der Probleme wegen der fehlenden Handlungskompetenz nur schleppend voran.
Ausgehend von dieser Tatsache haben in den 1970-er Jahren eine Reihe von Städten und Gemeinden Ausländerbeiräte eingerichtet, um über diesen Weg eine Möglichkeit der Mitwirkung im kommunalen Geschehen für ausländische Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
1973: Koordinierungskreis ausländische Arbeitnehmer
Den ersten Schritt in diese Richtung machte die Stadt Offenbach mit der Einrichtung eines Koordinierungskreises für ausländische Arbeitnehmer. In ihrer Sitzung am 14. Dezember 1972 beschloss die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrates einen solchen Koordinierungskreis, der folgende Mitglieder hatte:
- 10 ausländische Arbeitnehmer, die auf Vorschlag des DGB benannt wurden
- 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- 2 Mitglieder des Magistrates
- 2 Mitglieder des Deutschen Gewerkschaftsbundes
- je 1 Vertreter der Caritas, der Inneren Mission und der Arbeiterwohlfahrt.
Dieser Koordinierungskreis sollte dazu beitragen, der großen Zahl der in Offenbach arbeitenden und wohnenden ausländischen Arbeitnehmer/-innen und ihren Familien bei der notwendigen Eingliederung zu helfen. Man erkannte, dass eine Isolation der ausländischen von der deutschen Bevölkerung für beide Teile auf die Dauer schädlich ist.
Der Koordinierungskreis hatte auch die Aufgabe, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung bei allen mit der Betreuung ausländischer Mitbürger und ihrer Integration in die Offenbacher Bevölkerung auftretenden Fragen zu beraten. Diese Aufgabe gilt bis heute, sie ist aber vielfältiger geworden.
1984: Ausländerbeirat (zum Teil benannt)
Um die Effizienz der Arbeit des Koordinierungskreises zu erhöhen und dem Vertretungsorgan eine demokratische Grundlage zu geben, hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 12. April 1984 den Koordinierungskreis für ausländische Arbeitnehmer aufgelöst und beschlossen, einen Ausländerbeirat zu bilden, der als beratendes Organ für den Magistrat - analog der Kommissionsordnung der Stadt Offenbach - tätig wird. Diesem zum Teil benannten Ausländerbeirat gehörten gemäß Beschluss an:
- 2 Mitglieder des Magistrates
- je 1 Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen
- je 1 Vertreter des DGB, der Industrie- und Handelskammer, der örtlichen Arbeitsverwaltung, des Kuratoriums für Erwachsenenbildung, Missionen, Familienvereine
- Jede Ausländergruppe, die mindestens 3 % an der ausländischen Wohnbevölkerung in Offenbach stellt, wird von einem Vertreter repräsentiert, der nach Wahlen dem Magistrat zur Berufung vorgeschlagen wurde.
- Ausländergruppen mit mehr als 10 % Anteil wurden durch 2 Vertreter repräsentiert.
In den folgenden Monaten wählten die ausländischen Gruppierungen ihre Vertreter und schlugen sie dem Magistrat zur Berufung vor. Die erste Sitzung des Ausländerbeirates erfolgte am 21. Februar 1985. Eine der wichtigsten Aufgaben dieses Gremiums war die Erarbeitung einer vorläufigen Satzung über die Bildung eines Ausländerbeirates durch allgemeine Wahlen in der Stadt Offenbach. Damit sollte die Integration von Ausländern auf kommunaler Ebene institutionell abgesichert werden. Diese Satzung beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27. November 1986.
1987 Ausländerbeirat (zu 100 % gewählt)
Nachdem die Voraussetzungen für die Wahl des Ausländerbeirates in einer am 4. September 1986 verabschiedeten Wahlordnung und einer am 10. September 1987 beschlossenen und amtlich bekannt gegebenen Satzung geschaffen wurden, wählte die ausländische Bevölkerung am 29. November 1987 in Offenbach zum ersten Mal den Ausländerbeirat. Die Wahlbeteiligung lag bei 26 %. Damit eine bürgernahe Interessenvertretung ausländischer Einwohner/-innen möglich wurde, legte der neu gewählte Ausländerbeirat großen Wert auf die Zusammenarbeit mit den ausländischen Vereinen in Offenbach, weil hier ein Großteil der ausländischen Familien erreichbar ist. Gemeinsam mit den ausländischen Vereinen, die auch das seit 1975 regelmäßig stattfindende Fest "Tag des ausländischen Bürgers" (heute „Kulturfest der Nationen“) inhaltlich gestalten, wird versucht, die Beziehungen zwischen den deutschen und nichtdeutschen Einwohnern in 0ffenbach zu fördern.
Der Ausländerbeirat bestand zu Beginn aus 31 gewählten, stimmberechtigten ausländischen Mitgliedern und Mitgliedern mit beratender Stimme. Neben den gewählten stimmberechtigten Mitgliedern, entsandte der Magistrat zwei und jede in der Stadtverordnetenversammlung vertretene Fraktion eine Vertreterin / einen Vertreter mit beratender Stimme. Am 20.05.1992 erfolgte durch die Hessische Landesregierung die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. In den §§ 84 bis 88 wurde der Ausländerbeirat gesetzlich verankert. Jede Gemeinde mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern wurde verpflichtet, einen Ausländerbeirat einzurichten. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Hessen bereits 32 gewählte Ausländerbeiräte, wovon 27 der „Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen“ AGAH angehörten.
Seit 2001 und der vorangegangenen Änderung der Hauptsatzung besteht der derzeitige Ausländerbeirat aus 25 Mitgliedern. Seit 2005 beträgt wird er auf 5 Jahre gewählt.