Allgemeine Informationen zum Wahlrecht und zum Wahlkreis
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- die Deutsche Staatsbürgerschaft nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt.
- das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ebenfalls wahlberechtigt sind auch volljährige Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zum Wahlrecht für die sogenannten Auslandsdeutschen finden Sie auf der Seite
Informationen für Deutsche im Ausland.
Wahlkreis 184 - Offenbach
Die nummerische Bezeichnung des Wahlkreises hat sich seit der letzten Bundestagswahl verändert, der grundsätzliche Zuschnitt ist jedoch unverändert.
Dem Wahlkreis 184 - Offenbach gehören neben der Stadt Offenbach am Main noch folgende Städte und Gemeinden an:
- Kreisstadt Dietzenbach (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Dreieich (Öffnet in einem neuen Tab)
- Gemeinde Egelsbach (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Heusenstamm (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Langen (Hessen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Mühlheim am Main (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Neu-Isenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Obertshausen (Öffnet in einem neuen Tab)
Jede Kommune im Wahlkreis hat ein eigenes Wahlamt.
Wahlamt
Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Postanschrift
Stadtverwaltung Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
WC
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Vormittags:
9:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags:
13:00 - 15:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung