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Stadt Offenbach

Allgemeine Informationen zum Wahlrecht und zum Wahlkreis

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • die Deutsche Staatsbürgerschaft nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt.
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist.
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ebenfalls wahlberechtigt sind auch volljährige Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Weitere Informationen zum Wahlrecht für die sogenannten Auslandsdeutschen finden Sie auf der Seite
Informationen für Deutsche im Ausland.


Wahlkreis 184 - Offenbach

Die nummerische Bezeichnung des Wahlkreises hat sich seit der letzten Bundestagswahl verändert, der grundsätzliche Zuschnitt ist jedoch unverändert.

Dem Wahlkreis 184 - Offenbach gehören neben der Stadt Offenbach am Main noch folgende Städte und Gemeinden an:

Jede Kommune im Wahlkreis hat ein eigenes Wahlamt.

Wahlamt

Stadt Offenbach am Main - Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach

Postanschrift

Stadtverwaltung Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

WC
Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

Vormittags:
9:00 - 12:00 Uhr

Nachmittags:
13:00 - 15:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise