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Stadt Offenbach

Wahlberechtigung von im Ausland lebenden Deutschen

Voraussetzung

Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Anträge von Auslandsdeutschen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bereits jetzt übersandt werden.

Voraussetzung für die Wahlberechtigung:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz.
  • Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag.
  • kein Wahlrechtsausschluss.
  • Sie erfüllen eine der beiden folgenden Varianten.

Variante 1:

Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dies liegt NICHT länger als 25 Jahre zurück.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie per E-Mail oder postalisch an uns übermitteln.

Per E-Mail bitte an statistikwahlenoffenbachde oder postalisch an:

Stadt Offenbach am Main
Wahlamt
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main


Variante 2 (nur wenn Variante 1 nicht zutrifft):

Sie erfüllen nicht die Voraussetzung nach Variante 1, sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und sind von ihnen betroffen.

Sie haben noch nie oder nur vor Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück.

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie in diesem Fall ausschließlich per Post an uns übermitteln.

Stadt Offenbach am Main
Wahlamt
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main

Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen sind auch der Internetseite der Bundeswahlleiterin (Öffnet in einem neuen Tab) zu entnehmen.

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