Wichtige Fristen und Termine zur Bundestagswahl 2025
Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434 (Öffnet in einem neuen Tab)) und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435 (Öffnet in einem neuen Tab)).
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag tritt am 28. Dezember 2024 in Kraft. (BGBl. 2024 I Nr. 436 (Öffnet in einem neuen Tab))
Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag gelten folgende Fristen:
Datum | Was |
---|---|
23.02.2007 |
Letzter Geburtstermin für |
23.11.2024 | Zeitpunkt, seitdem Wahlberechtigte ihren Wohnsitz o. dauernden Aufenthalt in Deutschland haben müssen. (Dreimonatsfrist) |
12.01.2025 |
Stichtag zur Eintragung in |
13.01. - 02.02.2025 |
Zeitraum, in dem Wahlberechtigte |
Montag |
Einreichungsschluss für |
24.01.2025 |
Entscheidung über die Zulassung |
28.01.2025 |
Frühester Termin für die |
02.02.2025 |
Letzter Tag für die |
03.02. - 07.02.2025 |
Einsichtnahme in |
Freitag bis 15:00 Uhr |
Letzter Tag der |
Sonntag 8:00 - 18:00 Uhr |
Wahlsonntag Wahl ist nur noch |