Stadt Offenbach verbietet Grillen und offenes Feuer
28.07.2026
Die Stadt Offenbach hat in einer Allgemeinverfügung ab dem 30. Juli das Rauchen, offenes Feuer oder Fackeln auf städtischen Park- und Grünanlagen, im Wald und auf Grillplätzen verboten. Das offene Feuer umfasst neben Grills auch das Entzünden von Kerzen, Kohlen und Feuerwerk. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass auch das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern, Asche und Tabakresten untersagt ist. Für eingerichtete Feuerstellen und mitgebrachte Holz-, Kohle- oder Gasgrills bestehen die Verbote ebenfalls. Die Verfügung gilt bis zum 7. August.
Die Stadt Offenbach appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger bei Feuer im Wald sofort die Feuerwehr unter 112 anzurufen und mit genauen Angaben zu informieren. Jeder ist verpflichtet zu löschen, sofern er hierzu ohne erhebliche eigene Gefahr in der Lage ist.
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Lehrerinnen und Lehrer werden gebeten, die Kinder und Jugendlichen auf die Bedeutung des Waldes sowie auf die Gefahren der Brände hinzuweisen.