Tauben dürfen nicht gefüttert werden
08.11.2024
Aktuell gibt es Hinweise, dass im Stadtgebiet Offenbach vermehrt Tauben gefüttert werden. Das Ordnungsamt weist deshalb auf das bestehende Fütterungsverbot auf Grundlage der Offenbacher Straßenordnung hin. Stellt die Stadtpolizei bei ihren Kontrollen solche Zuwiderhandlungen fest, werden diese mit einem Verwarngeld geahndet, auch Geldbußen bis zu 500 Euro sind möglich.
Ordnungsamtsleiter Frank WeberAktuell gibt es einen Auftrag an die Stadtpolizei, bei den Streifengängen in der Innenstadt wie auch am Hafendeck ein besonderes Augenmerk auf unerlaubtes Taubenfüttern zu richten und Verstöße gegen das Ausstreuen von Futter zu ahnden.
„Bei weiteren Hinweisen auf illegale Futterstellen werden dort unangekündigte Kontrollen der Stadtpolizei erfolgen“, so Pascal Becker, Sachgebietsleiter für die Stadtpolizei. „Dafür brauchen wir die Meldungen unserer Bürgerinnen und Bürger unter konkreter Angabe der Örtlichkeit und den Fütterungszeiten. Hinweise nimmt unser Bürgerservice entgegen unter der E-Mailadresse buergerservice-stadtpolizeioffenbachde oder unter der Telefonnummer 069 8065-2860.“