Alkoholverbot
Die Stadt Offenbach am Main hat eine Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot erlassen, die am 1. Juli 2023 in der Offenbach Post amtlich bekannt gemacht wurde.
Gemäß der Allgemeinverfügung ist der Konsum von Alkohol in folgenden Bereichen verboten: Geleitsstraße zwischen Waldstraße und Mittelseestraße, Herrnstraße zwischen Geleitsstraße und Große Marktstraße sowie Groß-Hasenbach-Straße zwischen Geleitsstraße und Bleichstraße.
Ausgenommen sind: genehmigte Außenbereiche von Gaststätten und genehmigte Veranstaltungen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 3. Juli 2023 bis einschließlich 30. September 2023.