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Stadt Offenbach

Zirkus in Offenbach

Mehrmals im Jahr wandern kleine Zirkusse von Stadt zu Stadt. Vor der ersten Vorstellung sind nicht nur Karten und Plakate zu drucken, sondern auch die Ämter der jeweiligen Stadtverwaltung zu kontaktieren und Nachweise vorzulegen. Ein Überblick

Checkliste für Zirkusbetriebe

Vor einem Zirkus-Auftritt in der Stadt Offenbach am Main sind folgende Ämter zu kontaktieren: Ordnungsamt, Veterinäramt, Umweltamt, Bauaufsicht.

Diese sind zu erreichen unter:

Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
+49 (0) 69 80 65 26 04
ordnungsamtoffenbachde
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
+49 (0) 69 80 65 49 10
veterinaeramtoffenbachde
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
+49 (0) 69 80 65 25 57
umweltamtoffenbachde

Voraussetzung ist ein Eintrag im Zirkusregister und die Erlaubnis zum "Zur Schaustellen von Tieren". Sofern unbefestigte Grünflächen genutzt werden sollen, ist eine Skizze des zum Aufbau benötigten Platzes sowie die Kennzeichnung der genauen Anschrift auf dem Stadtplan erforderlich. Die Bauaufsicht stellt für die Genehmigung Fliegender Bauten ein Formular zum Download PDF-Datei 1,12 MB bereit.

Nach der Anmeldung informieren die Ämter darüber, ob weitere Informationen benötigt werden.  

Flächen

Die Stadt Offenbach verfügt nicht über Flächen, die für die Nutzung von Zirkusvorstellungen geeignet und genehmigungsfähig wären.

Private Anbieter können Grundstücke anbieten. Auch hier sind aber Vorgaben des Tier- und Naturschutzes zu beachten und die Veranstaltung bei den entsprechenden Ämtern anzumelden. 

Tiere im Zirkus

Alle Zirkusse müssen im deutschen Zirkusregister eingetragen sein und eine Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes zum „Zur Schaustellen von Tieren“ von der eigenen Melde-/Heimatbehörde haben. Kommt ein Zirkus zum Gastspiel in die Stadt Offenbach, muss der Betreiber sich vorab beim Veterinäramt unaufgefordert melden und diese "§ 11-Erlaubnis" vorlegen.

Zusätzlich finden vor Ort noch unangemeldete Kontrollen statt. 

Zirkusvorstellung und Plakatierung anmelden

Jede Zirkusvorstellung gilt als öffentliche Veranstaltung und ist beim Ordnungsamt anzumelden. Dies gilt auch für geplante Werbemaßnahmen wie Plakatierung.

Nutzbarkeit der Flächen prüfen lassen

Innerhalb von Offenbach gelten neben Tier- und Naturschutzgesetzen auch Beschränkungen der Nutzung von Flächen durch Bebauungspläne oder den Regionalen Flächennutzungsplan. Vor allem auf unbefestigten Flächen kann eine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht durch die Untere Naturschutzbehörde bestehen. Auskünfte dazu erteilt das Umweltamt.

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