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Stadt Offenbach

Neue Schilder weisen auf das Fütterungsverbot am Main hin

27.05.2020

Eines der neuen Schilder am Friedrichsweiher

Seit Mitte der 1990er Jahre die ersten Nilgänse in Offenbach auftauchten, ist deren Population stetig gewachsen. Weil diese inzwischen besonders den Bereich des Mainufers zwischen der Carl-Ulrich-Brücke und dem Mainpark bevölkert und verdreckt, hat eine stadtinterne Arbeitsgruppe aus dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Ordnungsamt, Stadtgesundheitsamt, Veterinäramt, Stabsstelle Sauberes Offenbach und Stadtservice bereits im vergangenen Jahr Maßnahmen zu deren Eindämmung beschlossen. So weisen seitdem Schilder auf das Fütterungsverbot der Tiere hin, denn die von vielen Bürgerinnen und Bürgern gut gemeinten Brotkrumen für Tauben und Wasservögel verstärken das Problem und locken zudem noch andere Tiere wie Ratten an.

Weil sich viele Offenbacherinnen und Offenbacher eine bessere Sichtbarkeit des Fütterungsverbotes gewünscht haben, wurden jetzt weitere Schilder aufgestellt. „Damit, erklärt Christian Broos, Leiter der Stabsstelle Sauberes Offenbach, haben jetzt alle eine gute Argumentationsgrundlage, die jemanden auf das Fütterungsverbot hinweisen wollen“. Ergänzend weisen Aufkleber an den Abfallbehältern auf das Verbot hin. Bereits das Anbringen der Aufkleber kam gut an, berichtet Katrin Kaiser, Leiterin der Qualitätssicherung beim Stadtservice: „Wir haben schon viele positive Rückmeldungen bekommen, einige Bürger wünschen sich sogar noch mehr solcher Aufkleber und Schilder“.

Weil sich die Nilgänse auch in anderen Gebieten der Stadt, besonders aber am Schultheis- und Friedrichsweiher wohl fühlen, gibt es auch dort jetzt Schilder, die auf das Fütterungsverbot hinweisen. Broos hofft auf entsprechende Einsicht bei den vermeintlichen Tierfreunden: „Leider wissen die wenigsten, dass das Füttern von Tauben, Wasservögeln und Fischen im Stadtgebiet der Stadt Offenbach nicht nur ausdrücklich verboten ist, sondern auch mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden kann“.

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