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Stadt Offenbach

Datenverarbeitung bei Videoüberwachung in Offenbach

Die Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Freiheitsrechte. Aber Sie halten sich hier in einem Bereich auf, in dem es immer wieder zu Straftaten und schweren Ordnungswidrigkeiten gekommen ist. Daher haben wir uns zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihres Eigentums schweren Herzens dazu entschlossen, diesen Bereich gemeinsam mit der Landespolizei durch eine Video-Anlage zu überwachen.

Die permanente Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten mit Videoanlagen ist durch § 14 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) rechtlich zulässig.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind gemeinsam:

Der Magistrat der
Stadt Offenbach am Main
Ordnungsamt
63071 Offenbach am Main
ordnungsamtoffenbachde

Polizeipräsidium Südosthessen
Polizeidirektion Offenbach
Spessartring 61
63071 Offenbach
ppsohpolizei.hessende

Zwischen den Verantwortlichen wurde eine Vereinbarung nach § 58 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) geschlossen. In dieser Vereinbarung ist festgelegt, dass sich vorrangig der städtische Datenschutzbeauftragte um den Schutz Ihrer Rechte und Freiheiten kümmern wird. Diesen erreichen Sie wie folgt:

Magistrat der Stadt Offenbach am Main
- Stabsstelle Datenschutz & Antikorruption –
Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
datenschutzoffenbachde
Tel.: 069/8065-3300

Gesetzlich steht Ihnen auch der Weg zum Datenschutzbeauftragen des Polizeipräsidiums offen, den sie unter obiger Adresse mit dem Zusatz „z.H. Datenschutzbeauftragte/r“ bzw. der E-Mail-Adresse datenschutz.ppsohpolizei.hessende erreichen.

Die Bildaufzeichnungen werden 2 Wochen lang gespeichert. Sie dürfen nur dann von einem Bediensteten des Ordnungsamtes oder der Polizei angesehen werden, wenn sich in dieser Zeit ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer Straftat oder einer schweren Ordnungswidrigkeit ergibt. Liegt ein solcher Verdacht nicht vor, werden di Bilddateien ungesehen gelöscht! Der Zugriff auf die Daten ist nur nach persönlicher Anmeldung an das System einem eng begrenzten Personenkreis erlaubt und es ist jederzeit nachvollziehbar, wer wann aus welchem Grund die Daten eingesehen hat.

Während angemeldeter Versammlungen wird die Videoüberwachung ausgeschaltet. Nur falls aus einer Versammlung heraus Straftaten oder schwere Ordnungswidrigkeiten begangen werden, ist es nicht nur zulässig, sondern sogar geboten, zur Beweissicherung auch die Videoüberwachung zu nutzen. Die genauen rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §§ 12a und 19a des Versammlungsgesetzes.

Aus der Datenverarbeitung entstehen Ihnen Rechte, über die wir Sie hiermit informieren:

Nach § 52 HDSIG steht Ihnen das Recht auf Auskunft zu. Dieses Recht gilt aber nicht unbeschränkt: Ein Verlangen auf Auskunft, ob eine bestimmte Person durch die Videoüberwachung erfasst wurde, rechtfertigt allein keinen Datenzugriff auf die gespeicherten Daten. Denn es wäre unvermeidbar, dass wir damit auch andere als die auskunftsersuchende Person identifizieren. Es kann also sein, dass wir zu dem – aus unserer Sicht korrekten – Ergebnis kommen, dass wir Ihre Bilder nicht verarbeitet haben, obwohl Sie sich in einem videoüberwachten Bereich aufgehalten haben.

Nach § 53 HDSIG steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung und Löschung zu. Die Berichtigung von Videoaufzeichnungen ist schwerlich vorstellbar. Ihr Recht auf Löschung werden wir auch nur in wenigen Fällen umsetzen können. Den größten Teil der Aufzeichnungen werden wir löschen, ohne dass irgendjemand diese Daten in Augenschein genommen hat. Sollten Sie – und sei es aus Zufall – auf einer Sequenz zu sehen sein, die wir als Beweismittel sichern müssen, ist die Pflicht, solche Beweismittel der Staatsanwaltschaft unverändert zur Verfügung zu stellen höherwertig als Ihr Recht auf Löschung.

Trotzdem: wo immer rechtlich möglich, werden wir alles daransetzen, Ihre Rechte umzusetzen! Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Offenbach am Main berät Sie gerne.

Wir setzen alles daran, Ihre Daten nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit zu verarbeiten. Sollten sie trotz unserer Sorgfalt und Verschwiegenheit den Eindruck haben, dass wir Ihre Daten unrechtmäßig verarbeiten, steht Ihnen das Recht auf Beschwerde zu. Sie können Sie dies bei jeder Datenschutzbehörde in der Europäischen Union tun. Zuständigkeitshalber wird jedoch – egal wohin Sie sich wenden – die folgende Stelle mit Ihrer Beschwerde befasst werden:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
poststelledatenschutz.hessende
Telefon: 0611/1408-0

Wir hoffen, dass Sie sich auch durch die Maßnahme der Videoüberwachung hier in diesem Bereich sicher fühlen.


Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei

Servicestelle - 069 8065-2860

Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde

Notfalltelefon - 069 8065-3195

Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.

Autowracks und Falschparker

Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden. 

Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.

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