Wochenbericht vom 26. Januar bis 1. Februar
02.02.2026
Ruhestörungen
Es gab zwölf Ruhestörungen, wovon vier im gewerblichen Bereich waren.
Aufgrund einer Ruhestörung durch eine Schneeballschlacht kontrollierte die Streife eine Personengruppe. Da ein Mann seine visafreie Zeit in der Europäischen Union überschritten hatte, wurde er zum Revier der Landespolizei begleitet.
Hilflose Personen
Die Stadtpolizei kümmerte sich in dieser Woche um fünf hilflose Personen.
Verkehr
Die Verkehrspolizei hat an 23 verschiedenen Orten mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten kontrolliert. Hierbei wurden in 53 Fällen Verwarn- oder Bußgelder wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erteilt.
18 Fahrzeuge mussten aufgrund erheblicher Verkehrsstörungen abgeschleppt werden. Dazu zählen blockierte Feuerwehrzufahrten sowie Ein- und Ausfahrten, zugeparkte Kurvenbereiche oder unberechtigt zugeparkte Schwerbehindertenparkplätze. Zudem gab es für 1.739 falsch parkende Fahrzeuge ein Knöllchen.
Für die Zulassungsstelle Offenbach erfasste die Stadtpolizei 39 neue Kraftfahrzeuge zur zwangsweisen Abmeldung. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge, für welche die Versicherung oder die Steuer nicht gezahlt wurden oder welche aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrssicher sind. Des Weiteren führte die Stadtpolizei im Auftrag anderer Behörden sechs Ermittlungen an den jeweiligen Wohnadressen von Fahrzeughalter*innen durch.
In der Bettinastraße gab es einen erheblichen Rückstau, welcher sich bis auf die Kaiserstraße zog. Grund hierfür war eine privatrechtliche Abschleppung auf einem Carsharing-Parkplatz. Der Fahrer der Firma stand hierbei quer zur Fahrbahn und hatte ein Auto teilweise auf den Abschleppwagen verladen. Der betroffene Autofahrer war ebenfalls vor Ort. Der Fahrer des Abschleppfahrzeuges weigerte sich, das Fahrzeug wieder abzuladen, bis die Rechnung beglichen wurde, was der Fahrer vor Ort jedoch nicht konnte. Da hierbei die Fahrbahn völlig blockiert wurde, entstand ein erheblicher Rückstau, welcher auch mehrere Buslinien lahmlegte. Der Abschleppfahrer weigerte sich, den Anweisungen der Streife, das Fahrzeug abzuladen und die Fahrbahn freizugeben, nachzukommen. Er beharrte stattdessen auf das Rückhaltungsrecht gemäß BGB. Dieses konnte aber in diesem Fall keine Anwendung finden, da der Autofahrer über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte. Der Fahrer des Abschleppfahrzeuges suchte Hilfe bei der Landespolizei, welche ihm ähnlich lautende Weisungen gab. Es wurden mehrere Anzeigen gegen den Fahrer der Abschleppfirma eingeleitet. Zudem wird geprüft, ob er für den Einsatz der Stadtpolizei aufkommen muss. Ebenso werden Schadensersatzansprüche hinsichtlich der erheblichen Verspätungen im Busverkehr geprüft.
Streifendienst / Gefahrenabwehr
Das Polizeirevier bat um Unterstützung bei einer Ruhestörung aufgrund familiärer Streitigkeiten. Vor Ort war eine Mutter mit ihren beiden jugendlichen Kindern. Die Mutter gab an, dass der Sohn wiederholt zu spät zu Hause erschienen sei und es deshalb zu verbalen Streitigkeiten gekommen sei. Der Sohn erzählte hingegen, dass er von seiner Mutter sowie der Schwester geschlagen worden sei. Die Stadtpolizei forderte daraufhin eine Streife der Landespolizei an. Nach deren Eintreffen revidierte der Junge seine Aussage plötzlich. Zuvor war es jedoch zu einem Gespräch zwischen ihm und der Mutter gekommen, welches nicht in deutscher Sprache geführt wurde. Die Stadtpolizei kümmerte sich um die Inobhutnahme des Jungen und die Landespolizei leitete eine Strafanzeige ein. Über den Bereitschaftsdienst des Jugendamtes wurde der Junge vorerst in einer Hilfseinrichtung untergebracht.
Die Leitstelle der Landespolizei bat eine Streife zu einem Streit in einer Hofeinfahrt zu fahren. Vor Ort traf sie auf zwei streitende Männer. Einer war der Hausmeister der Örtlichkeit. Dieser untersagte dem anderen Mann das Befahren des Grundstücks, da dort kein allgemeines Durchfahrts- oder Halterecht bestand. Dieser gab an, sein Kind aus der auf dem Grundstück befindlichen Kita abholen zu wollen und hierfür kurzzeitig mit dem Fahrzeug in den Innenhof gefahren zu sein. Während des Streits beleidigte dieser den Hausmeister mehrfach. Die Streife trennte die Streithähne und belehrte sie getrennt. Der Autofahrer wurde aufgefordert, das Grundstück zu verlassen, dem Hausmeister wurden die rechtlichen Möglichkeiten erläutert.
Eine Mitteilerin vermisste einen demenzkranken Bekannten, welcher sich seit mehreren Tagen nicht mehr gemeldet hatte. Eine Streife fuhr zu seiner Wohnung. Da er auf Klingeln und Klopfen nicht reagierte und auch die Rettungsleitstelle nichts über seinen Verbleib wusste, öffnete die Streife die unverschlossene Wohnungstür. Der Mann lag auf dem Boden, alle Heizkörper waren voll aufgedreht, Herd und Backofen waren eingeschaltet. Die umliegenden Küchenutensilien hatten bereits erkennbare Verfärbungen angenommen. Die Streife rief einen Rettungswagen, stellte die Geräte ab und regelte die Heizungskörper herunter.
Mehrere Passanten meldeten Jugendliche, welche im Bereich des Marktplatzes Schneebälle auf Passanten werfen würden. Zudem meldete ein Taxifahrer, dass sein Fahrzeug getroffen wurde. Die Stadtpolizei identifizierte die Jugendlichen auf den Aufnahmen der Videoüberwachung zweifelsfrei, diese zeigten sich jedoch unbeeindruckt, bagatellisierten ihr Verhalten und machten sich über die Kontrolle lustig. Die Leitstelle der Stadtwache verständigte die Erziehungsberechtigten und übergab diesen ihre Kinder nach einem erzieherischen Gespräch. Sie leitete zudem Ordnungswidrigkeitsanzeigen ein.
Zu einem mutmaßlichen Fall von häuslicher Gewalt fuhren beide Streifen, die im Einsatz waren, hin. Die Streifen klingelten und klopften mehrmals an der Tür, nach etwa zwei Minuten öffnete ein Mann, welcher blutige Platzwunden an beiden Händen hatte. Beim Betreten der Wohnung zur Klärung der genauen Umstände verhielt sich der Mann den eingesetzten Kräften gegenüber sehr aggressiv und bedrohte diese verbal. Der Mann widersetzte sich den polizeilichen Maßnahmen, sodass er gefesselt werden musste. In der Wohnung befanden sich auch dessen Mutter und der Halbbruder. Beide gaben an, sich zuvor gemeinsam im Schlafzimmer versteckt zu haben, da der Beschuldigte sie verbal mit dem Tod bedroht habe. Sie erzählten zudem, dass der Mann mehrfach auf Einrichtungsgegenstände eingeschlagen habe, welche deutliche Dellen aufwiesen. Während der Befragung der Zeugen steigerte sich das aggressive Verhalten des Mannes und er bedrohte die Familienmitglieder erneut, sodass er aus der Wohnung gebracht werden musste. Aufgrund des massiv aggressiven Verhaltens, der wiederholten Todesdrohungen gegenüber Familienangehörigen sowie der Drohungen gegenüber den Einsatzkräften bestand aus polizeilicher Sicht eine akute Fremdgefährdung. Er wirkte psychisch sehr instabil. Die Streifen nahmen ihn mit auf die Stadtwache und entschieden schließlich ihn zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Zudem erhielt er eine schriftliche Wohnungsverweisung, die Landespolizei nahm entsprechende Strafanzeigen auf.
Ein Mann aus Raunheim fiel mehrfach auf: Zuerst kam eine Meldung, dass ein Mann am Marktplatz auffällige Stichbewegungen in der Luft mache. Eine Streife der Landespolizei war vor Ort und kümmerte sich um den Fall. Einige Zeit später meldete der Betreiber einer Tankstelle in der Bieberer Straße, dass ein Mann auf der Fahrbahn schwankend unterwegs sei. Die Streife traf den Mann wie gemeldet mitten auf der Fahrbahn an und erkannte diesen aus der vorherigen Maßnahme. Ein Atemalkoholtest ergab 2,80 Promille. Aufgrund seines Verhaltens sowie des Alkoholwerts kam er zur Ausnüchterung in eine Haftzelle.
Der Mitarbeiter eines Kiosks im Bereich des Marktplatzes kam zur Stadtwache und teilte mit, dass ein Mann, welcher sich noch an der Bushaltestelle Marktplatz aufhalte, zwei Dosen Whiskey aus seinem Kiosk entwendet habe. Eine Streife ging zur beschuldigten Person. Dieser wollte sich zuerst nicht ausweisen, nach Anforderung einer Unterstützungsstreife händigte er seine Ausweisdokumente aus. Die Stadtpolizisten untersuchten den Mann und fanden eine Glasflasche sowie zwei verschlossene Dosen Whiskey. Da der Aufenthaltsstatus sowie die Meldeanschrift des Mannes vor Ort nicht verifiziert werden konnten, wurde er zur Stadtwache gebracht. Die zwischenzeitlich eingetroffene Unterstützungsstreife wurde zur weiteren Aufklärung zum Kiosk entsandt, um dort die Videoaufzeichnungen einzusehen. Auf dem Videomaterial war zu sehen, dass der Kiosk-Mitarbeiter versuchte, den Mann an der Flucht zu hindern, wobei dieser den Mitarbeiter mit der mitgeführten Glasflasche bedrohte. Der Mann wurde als Beschuldigter eines räuberischen Diebstahls belehrt, zudem erhielt er ein Hausverbot. Eine Streife der Landespolizei wurde angefordert, welche den Sachverhalt aufnahm.
Einsätze und Veranstaltungen
Die Stadtpolizei befand sich im Zuge der närrischen Rathausstürmung im Einsatz. Sie musste drei Personen im Zuge von Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgrund von Stürzen versorgen und an den Rettungsdienst übergeben.
Zudem wurde eine Kundgebung in der Innenstadt begleitet, hierbei kam es zu keinen nennenswerten Ereignissen.
Ermittlungen und Fundsachen
Auf Anfrage von Ämtern und Behörden führte die Stadtpolizei 18 Aufenthaltsermittlungen durch. Hierbei geht es in erster Linie um Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften und Fälle, in denen dringende behördliche Post aufgrund eines fehlenden Briefkastens oder/und einer fehlenden Klingel nicht zugestellt werden konnte.
Die Stadtpolizei hat zu den Schließzeiten des Fundbüros diese Woche mehrere Fundsachen entgegengenommen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.
Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei
Servicestelle - 069 8065-2860
Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde
Notfalltelefon - 069 8065-3195
Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.
Autowracks und Falschparker
Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden.
Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.