Wochenbericht 2. bis 8. März 2026
Ruhestörungen
Es gab 18 Ruhestörungen. Vier davon betrafen Gastronomiebetriebe.
Hilflose Personen
Die Stadtpolizei kümmerte sich in dieser Woche um acht hilflose Personen.
Darunter ein betrunkener Mann, der halbnackt in einer Restauranttoilette lag. Er war orientierungslos und hatte eine leicht blutende Kopfwunde. Ein Atemalkoholtest ergab 2,51 Promille. Die Streife forderte einen Rettungswagen an, der den Mann in eine Klinik brachte.
Verkehr
Die Verkehrspolizei hat an 38 verschiedenen Messstellen mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten kontrolliert. Hierbei wurden in 211 Fällen Verwarn- oder Bußgelder wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erteilt. 1.621 Fahrzeuge waren falsch geparkt.
25 Fahrzeuge mussten aufgrund erheblicher Verkehrsstörungen abgeschleppt werden. Dazu zählen blockierte Feuerwehrzufahrten sowie Ein- und Ausfahrten, zugeparkte Kurvenbereiche oder unberechtigt zugeparkte Schwerbehindertenparkplätze.
Die Stadtpolizei erfasste für die Zulassungsstelle Offenbach 57 Kraftfahrzeuge zur zwangsweisen Abmeldung. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge, für welche die Versicherung oder die Steuer nicht gezahlt wurden oder welche aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrssicher sind. Des Weiteren führte die Stadtpolizei im Auftrag anderer Behörden vier Ermittlungen an den jeweiligen Wohnadressen von Fahrzeughalter*innen durch.
Gleich am Monatsanfang (2. März) hat die Stadtpolizei eine Kontrolle der Versicherungspflicht von E-Rollern durchgeführt, da das Versicherungsjahr jährlich am 1. März beginnt. Bei der Kontrolle wurden elf E-Roller ohne Versicherungsschutz festgestellt. Ein E-Roller wurde sichergestellt, weil der Fahrer unter 14 Jahre alt ist. Fünf E-Roller waren in der Fußgängerzone unerlaubterweise unterwegs und ein Autofahrer ebenfalls. Zudem war ein Radfahrer zu schnell in der Fußgängerzone unterwegs und ein weiterer mit dem Handy in der Hand. Sechs Radfahrer fuhren auf dem Radweg Berliner Straße in falscher Fahrtrichtung.
Streifendienst und Gefahrenabwehr
Eine Streife folgte einem Hinweis auf einen Warenständer vor einem Kiosk, welcher den Gehweg einschränken würde und zudem scharfe Kanten aufwies. Sie betrat den Kiosk zur Prüfung einer Genehmigung. Der Verantwortliche im Laden konnte sich nur mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel ausweisen. Zudem gab er an, seit wenigen Tagen im Laden auszuhelfen, über eine Genehmigung zu den Auslagen vor dem Haus wisse er nichts. Eine weitere Begehung der Verkaufsräume brachte diverse Verstöße zutage, darunter unerlaubte E-Zigaretten, falsch gelagerte Lachgasflaschen, unerlaubter Kautabak und Snus sowie Tabakwaren ohne erforderliche Steuerbanderolen. Die Streife zog interne Fachabteilungen, eine Unterstützungsstreife sowie den Zoll hinzu. Im Zuge umfassender Überprüfungen des Gewerbebetriebes wurden weitere verbotene Tabak- und Nikotinerzeugnisse, Getränkebehältnisse ohne Pfandkennzeichen, Waren ohne Preisauszeichnung sowie bereits geöffnete Lebensmittel vorgefunden, teilweise in Regalen mit Mäusekot. Der Zoll stellte die Tabak- und Nikotinerzeugnisse sicher. Die Stadtpolizei beschlagnahmte das Lachgas und gab den Gesamtsachverhalt an die zuständigen Stellen weiter, der Zoll leitete eine Strafanzeige ein.
Die AG Leistungsmissbrauch bat um Amtshilfe. Es bestand der Verdacht, dass sich in einem Haus eine unerlaubte Arbeiterunterkunft befinden könnte. Die eingesetzten Kräfte befragten zunächst die Nachbarschaft. Demnach hielten sich mehrere Personen in der betreffenden Wohnung auf. Die Einsatzkräfte klopften mehrmals an der Tür, bevor ein Mann sie öffnete. Dieser gab an, dass sich weitere Personen in der Wohnung aufhielten. Während des Gesprächs beobachteten die Einsatzkräfte wie drei Personen aus der Küche in ein Zimmer rannten und die Tür hinter sich verschlossen. Die Einsatzkräfte betraten die Wohnung, um den Aufenthaltsstatus der Personen zu klären und forderten zudem weitere Streifen zur Unterstützung an. Nach mehrmaligem Klopf an der Zimmertür wurde diese geöffnet. Auf Nachfrage gaben die dort angetroffenen Personen an, keine Ausweisdokumente zu besitzen. Da bei fünf Personen der Aufenthaltsstatus unklar war, wurden sie zum zuständigen Polizeirevier gebracht.
Eine Nachkontrolle hinsichtlich einer Sondernutzung in einem Bistro ergab erhebliche Mängel. Sowohl in den Kühlschränken als auch im Kühlhaus befanden sich abgelaufene und verdorbene Lebensmittel. Der im Verkaufsraum befindliche Kühlschrank enthielt ausschließlich abgelaufene und verdorbene Molkerei- sowie Wurstwaren. Teilweise waren die Etiketten mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum entfernt worden. Der vor Ort anwesende Verantwortliche gab gegenüber der Streife an, von diesem Zustand Kenntnis zu haben, jedoch vom Inhaber angewiesen worden zu sein, die Waren weiterhin zu verkaufen. Darüber hinaus fand die Stadtpolizei Getränkegebinde, die nicht mit der vorgeschriebenen Pfandkennzeichnung versehen waren. Das Veterinäramt wurde in Kenntnis gesetzt.
Die Stadtpolizei wurde um Mithilfe bei der Entfernung von Wahlplakaten an unzulässigen Stellen innerhalb der Innenstadt gebeten. Sie fand insgesamt 72 Plakate verschiedenster Parteien an unzulässigen Stellen und entfernte diese. Die Parteien werden durch die zuständige Fachabteilung informiert.
Jemand meldete einen Hund, welcher sich seit Tagen allein in einer Wohnung befinden sollte. Vor Ort konnte die Streife die betreffende Wohnung ermitteln, auf Klopfen nahm sie Hundegebell wahr. Es gelang den Wohnungsinhaber telefonisch zu erreichen. Dieser gab an, sich auf dem Heimweg zu befinden. Eine Kontrolle bestätigte den Grundverdacht der Verwahrlosung nicht. Es handelte sich um einen drei Monate alten Mischlingswelpen, welcher einen guten gesundheitlichen Gesamteindruck hinterließ. Da der Hundehalter angab, den Hund im Alter von etwa acht Wochen nach Deutschland überführt zu haben, wurde das Veterinäramt informiert. Denn Hunde dürfen nur mit gültiger Tollwutimpfung nach Deutschland eingeführt werden. Diese wiederum kann jedoch erst im Alter von zwölf Wochen durchgeführt werden, die Einfuhr des Tieres war somit unzulässig. Der Hundehalter erhielt die Auflage, mit dem Veterinäramt Kontakt aufzunehmen.
Auf der Wache erschien eine im achten Monat schwangere Frau zusammen mit ihren Eltern und gab an, Opfer häuslicher Gewalt geworden zu sein. Demnach habe ihr Mann sie mit dem Tode bedroht sowie einen Stuhl auf sie geworfen. Eine Streife fuhr zusammen mit den Personen zur Wohnanschrift. Der Mann erhielt eine einwöchige Wohnungsverweisung schriftlich ausgestellt und wurde hinaus begleitet. Eine Verlängerung der Verfügung wird gerichtlich angestrebt.
Veranstaltungen
Die Stadtpolizei war bei zwei Kundgebungen im Einsatz. Besondere Vorkommnisse gab es hierbei nicht.
Ermittlungen und Fundsachen
Auf Anfrage von Ämtern und Behörden führte die Stadtpolizei 25 Aufenthaltsermittlungen durch. Hierbei geht es in erster Linie um Überprüfung von Anschriften, an denen dringende behördliche Post aufgrund eines fehlenden Briefkastens oder/und einer fehlenden Klingel nicht zugestellt werden konnte sowie um Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften.
Die Stadtpolizei hat zu den Schließzeiten des Fundbüros diese Woche mehrere Fundsachen entgegengenommen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.
Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei
Servicestelle - 069 8065-2860
Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde
Notfalltelefon - 069 8065-3195
Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.
Autowracks und Falschparker
Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden.
Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.