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Stadt Offenbach

Wochenbericht vom 6. bis 12. Juli 2026

Ruhestörungen

Die Stadtpolizei rückte zu 31 Ruhestörungen aus, sieben davon im gewerblichen Bereich, die zumeist zu laute Musik oder Gespräche im Außenbereich betrafen.

Hilflose Personen

Die Stadtpolizei kümmerte sich in dieser Woche um acht hilflose Personen. Fünf davon hatten zu viel Alkohol konsumiert. Bei einer Person leisteten die Einsatzkräfte Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Verkehr

Die Verkehrspolizei hat an 33 Orten mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten kontrolliert. Hierbei wurden in 207 Fällen Verwarn- oder Bußgelder wegen des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erteilt.

Insgesamt 27 Fahrzeuge wurden aufgrund erheblicher Verkehrsstörungen abgeschleppt. Dazu zählen blockierte Feuerwehrzufahrten sowie Ein- und Ausfahrten, zugeparkte Kurvenbereiche oder unberechtigt zugeparkte Schwerbehindertenparkplätze. Für 1.036 falsch parkende Fahrzeuge gab es ein Knöllchen. 

Für die Zulassungsstelle Offenbach hat die Stadtpolizei 52 neue Kraftfahrzeuge zur zwangsweisen Abmeldung erfasst. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge, für welche die Versicherung oder die Steuer nicht gezahlt wurden oder welche aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr verkehrssicher sind. Des Weiteren führte die Stadtpolizei im Auftrag anderer Behörden fünf Ermittlungen an der jeweiligen Wohnadresse von Fahrzeughalter*innen durch.

Gefahrenabwehr

Der Stadtpolizei wurden fünf mutmaßliche Straftaten gemeldet oder von Streifen aufgedeckt. Drei der Straftaten waren Verkehrsdelikte und betrafen das Fahren ohne Versicherungsschutz. 

Die Feuerwehr bat um Unterstützung für einen Krankentransport. Vor Ort stellte die Streife fest, dass sich der Rettungsdienst und der Patient aus dessen Wohnung ausgesperrt hatten. Die Streife öffnete die Tür mittels Türfallenblech und stellte den Zugang zur Wohnung her.

Die Leitstelle der Verkehrsbetriebe meldete, dass ein Busfahrer ein junges Mädchen allein an einer Bushaltestelle angetroffen und in Obhut genommen hatte. Die Erziehungsberechtigten kamen, um ihr Kind abzuholen. Sie sagten aus, ihre Wohnung zum Einkaufen kurz verlassen zu haben. Die Stadtpolizei sensibilisierte beide Erziehungsberechtigten bezüglich ihrer Aufsichtspflicht.

Einer Streife fiel ein mutmaßlicher Mietwagen auf, der auf einer Fußgängerfurt am Marktplatz verbotenerweise auf einen Fahrgast wartete. Die Streife forderte den Fahrzeugführer auf, den Bereich zu verlassen. Über den Rückspiegel stellte die Streife fest, dass der Fahrzeugführer die Fahrt unzulässig über die Busspur am Marktplatz fortsetzte. Die Stadtpolizisten führten daraufhin eine Verkehrskontrolle durch. Der Fahrer hatte zuvor einen Fahrgast aufgenommen. Auf Nachfrage der Streife gab der Fahrer an, eine Schwarz-Weiß-Kopie des Fahrzeugscheins, jedoch keine weiteren Papiere bei sich zu haben. Seinen Führerschein habe er vor Kurzem verloren. Zudem zeigte er der Streife auf seinem Mobiltelefon einen digitalen Personenbeförderungsschein. Dieser schien kein Original zu sein. Die Streife forderte den Fahrgast auf, sich ein anderes Fahrzeug zu rufen, da der Verdacht einer unzulässigen Personenbeförderung bestand. Zudem nahm die Streife das Fahrzeug genau in Augenschein. Dabei wiesen die Reifen und Fahrgastsitze erhebliche Mängel auf. Die Streife brachte den Fahrer zur Stadtwache. Dort übergab der Mann ein Entlassungsschreiben einer Justizvollzugsanstalt. Zudem kontaktierte die Stadtpolizei die für den Mann zuständige Fahrerlaubnisbehörde, um zu prüfen, ob der vorgezeigte Personenbeförderungsschein gültig war. Die Behörde teilte mit, dass kein Personenbeförderungsschein auf den Mann ausgestellt worden sei. Zudem sei dem Fahrer die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen worden. Auch eine hinzugezogene Streife der Landespolizei konnte keine Eintragungen im System finden. Der Fahrer erhielt wegen der Verstöße, der Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Urkundenfälschung eine Belehrung. Zu diesem Zeitpunkt räumte der Mann ein, wegen einer Trunkenheitsfahrt mit der Polizei in Nordrhein-Westfalen Kontakt gehabt zu haben. Dennoch beharrte er auf seiner Aussage, eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen. Er gab zudem an, dass er weitere Dokumente im Fahrzeug aufbewahre. Die Durchsicht der Dokumente bestätigte die Informationen der Führerscheinstelle. Darin waren Hinweise auf den Haftbefehl sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis vermerkt. Die Beamten forderten den Mann auf, eine Person zu beauftragen, das Fahrzeug einem Sachverständigen zu übergeben. Im Nachgang überprüfte ein Gutachter das Fahrzeug und stellte erhebliche Mängel fest. Die Stadtpolizei stellte entsprechende Mitteilungen an die Fachbehörden aus.

Einer Streife fielen zwei E-Rollerfahrer auf, die im Bereich des Hafens auf dem Gehweg unterwegs waren. Einer der Roller hatte kein Versicherungskennzeichen. Als die Personen die Streife sahen, änderten sie ihre Fahrtrichtung. Die Streife traf die Jugendlichen während einer Nahbereichsfahndung an der Hafentreppe an, diese flüchteten erneut über einen Gehweg in Richtung Walter-Spiller-Brücke. Die Streife zog weitere Streifen zur Unterstützung hinzu. Anhand der Personenbeschreibung erkannte eine der zusätzlichen Streifen die Jugendlichen im Bereich des Mainparkplatzes. Diese fuhren in Fahrtrichtung Bürgel auf dem dortigen Uferweg. Weitere Streifen fuhren über die Mainstraße und dann aus Richtung Bürgel kommend den Radweg entlang. Es gelang, die Personen einzukesseln und zu stellen. An einem der Roller war kein Versicherungskennzeichen angebracht und er fuhr über 50 Stundenkilometer. Der zweite Roller hatte zwar ein Kennzeichen, dieses gehörte aber nicht zu dem Roller. Da die Personen minderjährig waren, brachten die Einsatzkräfte sie zur Stadtwache. Dort wurden die Beschuldigten in die Obhut der Eltern übergeben. Die Stadtpolizei stellte die E-Scooter anschließend sicher und stellte Strafanzeigen.

Bei einer regelmäßig stattfindenden Kontrolle des Friedrichsweihers auf Badegäste traf eine Streife zwei Kinder mit ihren Erziehungsberechtigten an, die etwa knöcheltief im Wasser standen. Während der Kontrolle berichtete eine Zeugin, dass die etwa 15 Jugendlichen auf dem Fußball- und Basketballplatz eine Pfeffer- oder Gaspistole bei sich hätten. Anwesende Kinder bestätigten die Aussage. Die Streife forderte weitere Kräfte der Stadt- und Landespolizei an. Gemeinsam durchsuchten sie die Jugendlichen und ihre Taschen. Sie fanden eine angebrochene Dose Tierabwehrspray in einer Bauchtasche. Ein Jugendlicher gab an, das Tierabwehrspray gefunden zu haben. Die Einsatzkräfte entleerten es vor Ort. Einen pistolenähnlichen Gegenstand fanden sie nicht. 

Eine Streife führte einen Kontrolltag zum Thema Kleintransporter und Ladungssicherung durch. Alle sieben kontrollierten Fahrzeuge wiesen teils erhebliche Mängel auf. Auffällig war ein Reisebus, der unzulässige Blinkleuchten verbaut hatte. Der Bus hatte mehrere gelbe Blitzleuchten, die in alle Richtungen leuchteten und einen Rotlichtblitz, der mit dem Bremslicht aktiv wurde. Der Fahrer schaltete die gelben Leuchten vor Ort aus, die rote Blitzleuchte konnte nur in einer Werkstatt ausgebaut werden. Die Streife erteilte dem Fahrzeug eine Betriebsuntersagung und setzte die Zulassungsstelle in Kenntnis. Auch ein Kleintransporter eines Wartungsdienstes für Kassensysteme hatte unzulässige Blitzleuchten und LED-Lauflichter in der Frontscheibe. Zudem versperrten Gardinen im Führerhaus die Sicht durch die Seitenfenster und verhinderten den Schulterblick. Weitere Verstöße betrafen eine unzureichende oder fehlende Ladungssicherung sowie Fahrzeugmängel.

Das Jugendamt bat um Schutz eines Hauses, da es aggressive Personen erwartete. Die Stadtpolizei hatte am Vortag ein Kind in amtliche Obhut genommen. Dabei leisteten die Eltern Widerstand gegen die Polizeikräfte und drohten, die Behörde am Folgetag aufzusuchen. Als sie erschienen, setzte die Stadtpolizei das vom Jugendamt verhängte Hausverbot durch. Die Mutter verhielt sich aggressiv und drohte den Mitarbeitern.

Einsätze und Veranstaltungen

Die Stadtpolizei begleitete in der Berichtswoche eine öffentliche Veranstaltung der Hochschule für Gestaltung. Hier kam es zu keinen nennenswerten Vorkommnissen.

Ermittlungen und Fundsachen

Auf Anfrage von Ämtern und Behörden führte die Stadtpolizei zehn Aufenthaltsermittlungen durch. Hierbei geht es in erster Linie um Überprüfung von Anschriften, an denen dringende behördliche Post aufgrund eines fehlenden Briefkastens oder/und einer fehlenden Klingel nicht zugestellt werden konnte sowie um Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften. 

Die Stadtpolizei hat zu den Schließzeiten des Fundbüros diese Woche mehrere Fundsachen entgegengenommen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.


Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei

Servicestelle - 069 8065-2860

Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde

Notfalltelefon - 069 8065-3195

Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.

Autowracks und Falschparker

Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden. 

Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.

  • Dezernat II

    Stadtpolizei

    Die Stadtpolizei sorgt rund um die Uhr für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main. Die objektive, messbare Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl sind wesentliche Elemente der Lebensqualität. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main.

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