Wochenbericht vom 7. bis 13. April 2025
14.04.2025
Ruhestörungen
Insgesamt musste die Stadtpolizei 17 Mal bei Ruhestörungen eingreifen. Vier davon ereigneten sich in Gastronomiebetrieben und 13 im häuslichen Umfeld.
Eine gemeldete Ruhestörung entpuppte sich als eine unzulässige Kraftfahrzeugreparatur auf einem Parkplatz. Ein Mann nutzte den öffentlichen Raum zur Reparatur des Kühlers an seinem Auto. Die ausgelaufenen Betriebsmittel hatten den Parkplatz verschmutzt. Der Verantwortliche entrichtete vor Ort eine Sicherheitsleistung aufgrund des Verstoßes gegen die Offenbacher Straßenordnung. Das ausgelaufene Kühlmittel wurde fachgerecht durch einen Abschleppdienst aufgenommen und entsorgt. Auch diese Rechnung wurde vor Ort durch den Autobesitzer beglichen.
Hilflose Personen
Die Stadtpolizei wurde zu elf hilflosen Personen gerufen. Sechs Personen musste in eine Klinik gebracht werden.
Bürger meldeten zudem eine hilflose Person in der Innenstadt. Sie war mutmaßlich dement und hatte sich aus der Wohnung ausgesperrt. Nach Klärung der Wohnanschrift, welche sich in unmittelbarer Nähe befand, konnte die Streife diese durch ein geöffnetes Fenster betreten und die Haustür öffnen.
Verkehr
Die Verkehrspolizei kontrollierte an 63 verschiedenen Standorten die Geschwindigkeit. Es kam zu 393 Verstößen, die zu Verwarnungen oder Bußgeldern führten. 2864 Fahrzeuge parkten in dieser Woche falsch oder verstießen gegen andere Verkehrsregeln.
Für die Zulassungsstelle Offenbach wurden 43 neue Kraftfahrzeuge zur Entstempelung erfasst. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge, für die die Versicherung oder Steuer nicht bezahlt wurde.
Insgesamt meldeten Bürger*innen diese Woche nahezu 80 Fälle von erheblichen Verkehrsstörungen, wie blockierten Feuerwehrzufahrten, Ein- und Ausfahrten, zugeparkte Kurvenbereiche und Schwerbehindertenparkplätze. Elf Fahrzeuge musste die Stadtpolizei abschleppen lassen.
Die Stadtpolizei nahm auch wieder mehrere Vergehen hinsichtlich dem Fahren von E-Scootern ohne vorgeschriebene Pflichtversicherung auf und leitete entsprechende Strafanzeigen ein.
Gefahrenabwehr
Auf dem neuen Friedhof wurde eine betrunkene Person gemeldet, welche herumgrölen und laut Musik hören würde. Eine Streife der Stadtpolizei traf eine Frau in der Toilettenanlage an und erteilte ihr aufgrund ihres Verhaltens einen Platzverweis. Kurze Zeit später fiel die Person mit gleichem Verhalten in einem Speiselokal auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf. Die Streife musste erneut einschreiten und löste die Situation unter Mitwirkung des Lokalbesitzers. Gegen die Person wurde aufgrund des belästigenden Verhaltens eine Anzeige wegen grob störendem Verhaltens eingeleitet.
Einer Streife fiel ein Fahrzeug auf, welches Schlangenlinien fuhr, unkontrolliert die Fahrspuren wechselte und an einer grünen Ampel anhielt statt zu fahren. Die Streife folgte dem Fahrzeug, das kurze Zeit später auf ein Tankstellengelände einbog und kontrollierte es. Aus dem Fahrzeug war starker Alkoholgeruch wahrnehmbar und der Fahrer gab an, auf dem Nachhauseweg von einer Feier zu sein. Auf der Rückbank des Fahrzeuges befanden sich noch zwei weitere Personen. Im Zuge der Kontrolle erhitzten sich die Gemüter der drei Personen und eine davon täuschte einen Asthmaanfall vor, sodass die Stadtpolizei einen Rettungswagen und Unterstützungsstreifen rufen musste. Als der Krankenwagen eintraf, gab der Mann an, gesund zu sein. Er wurde hinsichtlich der Strafbarkeit des Vortäuschens von Notfällen belehrt. Weiterhin wird ihm die Anfahrt in Rechnung gestellt. Dem Fahrer wiederum gelang es mehrmals nicht, das erforderliche Atemvolumen für einen Alkoholtest aufzubringen. Die Stadtpolizei übergab den Fahrer deshalb der Polizei zur Durchführung eines Bluttests.
Die Leitstelle der Verkehrsbetriebe meldete eine Frau, gegen welche aufgrund mehrfacher mutwilliger Sachbeschädigungen in Omnibussen ein Beförderungsverbot vorlag. Die Streife erwartete den Bus an der Haltestelle Marktplatz und begleitete die Frau aus dem Bus.
Ein Stadtpolizist nahm schreiende Personen in einem Park wahr. Vor Ort sah er eine Frau mit einem kleinen Hund sowie einen Mann mit einem angeleinten Schäferhund. Beide Personen schrien sich gegenseitig an. Nach Angaben von Zeugen war der kleinere Hund nicht angeleint gewesen und hatte sich dem Schäferhund genähert. Dieser hatte sich daraufhin in den kleinen Hund verbissen. Erst als beide Hundehalter dazwischen gingen, ließ der Schäferhund ab. Der Stadtpolizist nahm den Sachverhalt auf und leitete ihn an die Fachabteilung beim Ordnungsamt weiter.
Bei einer Autowracküberwachung fiel ein Fahrzeug auf, welches tags zuvor noch ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum stand. Am Tattag hatte dieses jedoch ein Kennzeichen. Die Streife stellte fest, dass das angebrachte Kennzeichen nicht dem Fahrzeug zugeteilt war. Somit entstand der Grundverdacht einer Verkehrsstraftat hinsichtlich Missbrauchs von Kennzeichen. Die Stadtpolizei machte den Halter des Fahrzeuges ausfindig. Dieser gab an, das Kennzeichen zum Zwecke des Vortäuschens einer Zulassung und somit der Vermeidung von Strafen angebracht zu haben. Der Fahrer wurde belehrt und der Vorgang an die Polizei weitergeleitet.
In der Wache nahm die Stadtpolizei lautes Geschrei auf einem nahegelegenen Platz wahr. Eine Streife eilte vor Ort und traf eine Gruppe von Personen an. Einige riefen: „Er hat uns bedroht“ und „Er hat ein Messer“. Die Streife näherte sich mit gezogenem und in Einsatz gebrachtem JPX dem Verdächtigen, welcher sofort angab „nichts gemacht zu haben“. Sie forderte weitere Unterstützungsstreifen an. Da die Geschädigten bereits einen Notruf abgesetzt hatten, war auch die Polizei bereits in Anfahrt. Nach Eintreffen der zusätzlichen Kräfte wurden die Zeugen befragt, der Verdächtige fixiert und zur Wache gebracht. Dieser war bereits polizeibekannt und wies durch seine Äußerungen auf eine rechte Gesinnung hin. Bei einer Durchsuchung wurde auch ein Handwerkermesser gefunden. In der Wache beleidigte der Mann die eingesetzten Kräfte auf Bosnisch, was eine Kollegin verstand und von der Stadtpolizei aufgenommen wurde. Ein Atemalkoholtest ergab gegen 22.30 Uhr einen Wert von 1,48 Promille. Aufgrund seines anhaltend aggressiven Verhaltens sowie der weiterhin bestehenden Fremdgefährdung wurde der Mann temporär in Gewahrsam genommen.
Bei einer Gewerbekontrolle in der Innenstadt stellten Stadtpolizei, Zoll und Gewerbeaußendienst große Mengen illegaler Tabakerzeugnisse sicher sowie mehrere tausend Getränkedosen ohne Pfand. Zudem wurde 1 kg Marihuana gefunden, ein Haftbefehl vollstreckt und eine illegale Backstube in einem Handyladen versiegelt. Den Kontrollen wohnte zwischenzeitlich Hessens Innenminister Roman Poseck bei.
Bei einer Verkehrskontrolle wurde ein Großraumsprinter, welcher nicht zum Personentransport geeignet ist, angehalten. Im Fahrzeug befanden sich sieben Insassen. Diese machten widersprüchliche Angaben zum Fahrtgrund, sodass schnell der Verdacht eines illegalen Personentransportes entstand. Das Fahrzeug wurde zur Stadtwache gebracht und die Personen getrennt voneinander befragt. Die Aussagen der Mitfahrer ergaben, dass der Transport gewerblich und auf dem Weg in die Niederlande sei. Die Stadtpolizei belehrte den Fahrer bezüglich der Ordnungswidrigkeit. Er musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2500 Euro sowie aufgrund einer fehlenden Feinstaubplakette nochmals 128,50 Euro entrichten. Der Fahrer durfte daraufhin die Fahrt fortsetzen. Die Mitreisenden mussten sich vor Ort um alternative Fortbewegungsmöglichkeiten kümmern.
Ein Fahrradfahrer störte eine Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizei, sodass diese nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Eine Streife kam den Kollegen zu Hilfe und erteilte der Person eine Platzverweisung.
Aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung begab sich die Streife zu einem Haus in der Innenstadt. Dort angekommen hörten die Kollegen eine Frau im Treppenhaus herumschreien. Sie reagierte nicht auf die Ansprache der Stadtpolizei, stattdessen erzählte sie zusammenhanglose Dinge und ergriff eine vor Ort befindliche Stahl-Außenlaterne. Diese erhob sie über den Kopf. Die Streife forderte die Frau auf, die Laterne abzustellen. Diese warf die Laterne jedoch nach den Einsatzkräften, welche auswichen und die Frau hiernach unmittelbar zu Boden brachten. Da sich die Frau in einem psychischen Ausnahmezustand befand, mutmaßlich verstärkt durch Konsum von Betäubungsmitteln, wurde ein Rettungswagen gerufen. Die Frau wurde schließlich stationär in der Sana-Klinik aufgenommen.
Eine Streife verwarnte ein in der Fußgängerzone geparktes Fahrzeug, als der Fahrer hinzukam. Nachdem die Streife diesen über die Einleitung einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufklärte, beleidigte der Fahrer diese als Idioten und stieg in sein Fahrzeug. Der Aufforderung seinen Ausweis auszuhändigen, kam der Fahrer erst mit Nachdruck nach. Während der Kontrolle beleidigte der Fahrer einen Stadtpolizisten hinsichtlich seiner Herkunft. Die Streife belehrte ihn strafprozessrechtlich hinsichtlich der Beleidigungen. Als diese davonfuhr, beleidigte er den Stadtpolizisten nochmals auf seiner Heimatsprache, welches allerdings von einer Kollegin verstanden und übersetzt werden konnte. Es wurde ein Strafantrag wegen Beleidigung gestellt.
Eine Streife forderte eine Person auf, ihre Füße von einer Parkbank zu nehmen. Sie reagierte aggressiv auf die Aufforderung. Als die Streife nach der mündlichen Ermahnung wegging, rief die Person der Streife in aggressiver Weise hinterher. Die Streife leitete daraufhin wegen Uneinsichtigkeit ein Bußgeldverfahren ein.
Eine Streife unterstützte die Feuerwehr bei einem Brand. Sie veranlasste die notwendige Straßensperrung und ermittelte die Halter der durch den Brand beschädigten Fahrzeuge. Nach etwa einer Stunde konnte die Streife den Einsatz beenden.
Die Mitarbeiter eines Hotels meldeten eine randalierende Person in einem Hotelzimmer. Vor Ort konnte eine Streife auf dem Gang deutliche Geräusche aus einem Zimmer wahrnehmen. Der Gast öffnete erst nach mehrmaligem lauten Klopfen die Tür. Er lief nackt durchs Zimmer, schrie herum und hatte dort offensichtlich randaliert. Bei der Personenüberprüfung stellte die Streife fest, dass die Person schon erhebliche Eintragungen bei der Polizei hatte. Da sie zudem Kokain vorfand, wurde die Polizei hinzugezogen.
Bürger meldeten einen betrunkenen Mann, der auf eine Fahrbahn zu fallen drohe. Vor Ort eingetroffen stürmte die Person sofort laut gestikulierend auf die Einsatzkräfte zu. Nach mehreren Versuchen die Situation zu deeskalieren, begann die Person Gegenstände abzulecken und fiel durch starke Stimmungsschwankungen und aufbrausendes Verhalten auf. Die Streife brachte den Mann auf die Wache. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille. Da die Person nicht wegefähig war, nahm die Stadtpolizei sie in Schutzgewahrsam. Ein Rettungsdienst untersuchte den Mann zudem auf der Wache, auch hierbei fielen wieder die deutlichen Stimmungsschwankungen auf. Zu seinem Schutz wurde er in eine Klinik gebracht.
Aufenthaltsermittlungen
Auf Anfrage von Ämtern und Behörden führte die Stadtpolizei zahlreiche Aufenthaltsermittlungen durch. Hierbei geht es in erster Linie um die Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften und um Fälle, in denen dringende behördliche Post aufgrund fehlender Briefkästen oder Klingeln nicht zugestellt werden konnte.
Fundsachen
Die Stadtpolizei hat zu den Schließzeiten des Fundbüros diese Woche mehrere Fundsachen entgegengenommen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.
Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei
Servicestelle - 069 8065-2860
Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde
Notfalltelefon - 069 8065-3195
Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.
Autowracks und Falschparker
Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden.
Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.