Ruhestörungen
Insgesamt griff die Stadtpolizei in dieser Woche 23 Mal bei Ruhestörungen ein. Neun davon ereigneten sich im Gastronomiebereich und 14 im häuslichen Umfeld.
Hilflose Personen
Die Stadtpolizei wurde zu zehn hilflosen Personen gerufen. Eine Person musste in eine Klinik gebracht werden.
Verkehr
In dieser Woche kontrollierte die Verkehrspolizei an 25 verschiedenen Standorten die Geschwindigkeit. Es kam zu 98 Verstößen, die zu Verwarnungen oder Bußgeldern führten. 2315 Fahrzeuge parkten in dieser Woche falsch oder verstießen gegen andere Verkehrsregeln.
Für die Zulassungsstelle Offenbach wurden 98 neue Kraftfahrzeuge zur Entstempelung erfasst. Dies betrifft in der Regel Fahrzeuge, deren Versicherung oder Steuer nicht bezahlt wurde.
Insgesamt meldeten Bürger*innen diese Woche nahezu 90 Fälle von erheblichen Verkehrsstörungen, wie blockierten Feuerwehrzufahrten, Ein- und Ausfahrten, zugeparkte Kurvenbereiche und Schwerbehindertenparkplätze. Zwölf Fahrzeuge wurden abgeschleppt.
Außerdem hielt die Stadtpolizei vier E-Scooter-Fahrende an, die ohne gültige Pflichtversicherung unterwegs waren. Gegen sie wird jeweils ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Gefahrenabwehr
In einem Autohaus bemerkte eine Streife einen Alarm. Bei der Kontrolle stellte sie fest, dass der Ausstellungsraum offenstand. Da niemand erreichbar war, informierte die Stadtpolizei das zuständige Polizeirevier in Frankfurt. Mehrere Streifen sicherten gemeinsam das Gelände. Später übernahm der Sicherheitsdienst die weitere Absicherung. Nach erster Einschätzung wurde nichts gestohlen.
In dieser Woche meldete eine Klinik eine vermisste Person, die am späten Abend zum Zigarettenholen nach draußen gegangen, aber nicht zurückgekehrt war. Da die Person dringend auf Medikamente angewiesen ist, leitete die Stadtpolizei eine Fahndung ein. Gegen 3 Uhr morgens fand die Stadtpolizei die Person im Stadtgebiet und brachte sie zurück ins Krankenhaus.
Nachbar*innen meldeten einen Fall von häuslicher Gewalt. Sie hatten lautes Schreien wahrgenommen, eine Nachbarin kontaktierte schließlich die Stadtpolizei. Die Geschädigte bestätigte der Streife, dass der Beschuldigte sie gewürgt und geschlagen habe. Die Diskussion beider Parteien eskalierte zunehmend. Bei einer getrennten Anhörung der Parteien gab die Geschädigte an, nahezu täglich unter Gewalt im häuslichen Umfeld zu leiden. Deshalb wurde der Beschuldigte im Strafverfahren belehrt. Ihm wurde ein vorübergehendes Hausverbot der gemeinsamen Wohnung erteilt und der Wohnungsschlüssel abgenommen. Die Stadtpolizei übergab den Fall wegen möglicher Körperverletzung an die Landespolizei.
Bei einer Fußstreife traf die Stadtpolizei einen bettelnden Mann an, der sich sehr auffällig und belästigend gegenüber Passant*innen verhielt. Auf das Verhalten angesprochen reagierte die Person mit einem Hitlergruß. Auf Nachfrage nach möglichen psychischen Erkrankungen machte der Mann keine Angaben. Die Streife forderte ihn auf, Angaben zu seiner Person zu machen. Einen Ausweis führte er nach eigenen Angaben nicht mit sich, mündliche Angaben verweigerte er. Als die Stadtpolizei ihn bat, mit auf die Wache zu kommen, flüchtete der Mann. Es gelang der Streife den Mann einzuholen, woraufhin der Mann starken Widerstand leistete und wiederholt eine Stadtpolizistin angriff. Erst nach mehrfachem Einschreiten eines Stadtpolizisten, war es möglich, den Mann davon abzubringen, die Stadtpolizistin anzugreifen. Parallel forderte die Streife Unterstützung an. Der Mann wurde fixiert. Zwischenzeitlich traf die Unterstützungsstreife ein, die einen Rettungsdienst anforderte, um die verletzte Stadtpolizistin zu behandeln. Die Stadtpolizistin erlitt durch den Angriff des Mannes Verletzungen an Kopf und Rücken. Auch die Landespolizei wurde zur Unterstützung hinzugezogen. Der Mann wurde im weiteren Verlauf in der psychischen Abteilung eines Krankenhauses aufgenommen.
Auf der Wache ging ein Anruf zu Streitigkeiten an einer Straßenkreuzung ein. Eine Frau sei von einem Mann geschlagen, getreten und zu Boden geworfen worden. Die Streifen trafen vor Ort zwar die gemeldeten Personen an, stellten jedoch keine akuten Verletzungen fest. Umstehende Zeugen bestätigten jedoch die telefonische Meldung. Beide Personen sind der Polizei bereits wegen mehrerer Delikte bekannt. Die Personen wurden voneinander getrennt und verließen die Straßenkreuzung jeweils allein. Die Stadtpolizei übergab die Sachverhaltsdarstellung an das Polizeirevier.
Als eine Streife einen betrunkenen Mann vor der Stadtpolizei-Wache ansprach, reagierte der Mann mit Verzögerung. Als die Stadtpolizei seine Personalien prüfen wollte, sprang der Mann auf, trat gegen einen Streifenwagen und lief davon. Kurze Zeit später erschien der Mann erneut vor der Wache. Als er Mitarbeiter*innen der Verkehrspolizei wahrnahm, trat er mehrfach gegen ein Dienstfahrzeug. Diesmal gelang es der Stadtpolizei, den Mann festzuhalten. Nach Rücksprache mit dem Bereitschaftsrichter wurde der Mann in Ausnüchterungsgewahrsam bis zum Folgetag genommen.
Ein Zeuge meldete diese Woche, dass der nur von innen zu öffnende Notausgang der S-Bahnlinie am Marktplatz geöffnet sei und er habe gesehen, wie zwei Personen aus dem Ausgang herausgekommen seien. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich weitere Personen im Bereich der Gleise aufhalten, veranlasste die Leitstelle der Stadtpolizei eine Sperrung des S-Bahn-Verkehrs. Zudem wurde die Bundespolizei hinzugezogen. Die Mitarbeiter*innen der Bundespolizei gaben an, dass bereits am Morgen eine Person auf den Gleisen gesichtet, jedoch nicht aufgefunden wurde. Die Person sei von der Station Marktplatz in Richtung Bahnhof Ost geflüchtet. Sie geht davon aus, dass diese Person den Notausgang unzulässig geöffnet hat. Gemeinsame Streifen der Stadt- und Bundespolizei kontrollierten den stillgelegten Bahntunnel in beide Fahrtrichtungen, wobei keine Personen angetroffen wurden. Die Maßnahme wurde der zuständigen Bundespolizei übergeben und der Notausgang verschlossen.
Auf einem öffentlichen Platz fiel eine Person durch lautes Schreien auf. Als eine Streife die Person ansprach, machte diese wirre und zusammenhanglose Angaben. Die Person wurde ins Krankenhaus gebracht.
Auf Stadtpolizei-Wache erschien der ÖPNV-Prüfdienst mit einer Person, welche die Namensangabe verweigerte. Da sie ein personenbezogenes Ticket vorzeigte, jedoch keinen Ausweis, entstand der Verdacht, dass der Person das Ticket nicht gehöre. Die gegenüber der Streife geäußerten Angaben der Person waren nicht schlüssig und stellten sich später als falsch heraus. Dem Prüfdienst wurden die Daten übermittelt und die Person erhielt eine Anzeige aufgrund der Nennung von falschen Personalien.
Vor der Stadtwache kontrollierte eine Streife eine Person aufgrund eines unzulässigen Sitzes in einem Elektrokleinfahrzeug. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gefährt nicht um ein Elektrokleinfahrzeug handelte. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 Kilometern pro Stunde, das angebrachte Versicherungskennzeichen gilt jedoch nur für ein Elektrokleinfahrzeug mit bis zu Kilometern pro Stunde. Zudem stimmte die Fahrgestellnummer nicht mit dem Fahrzeug überein. Das Fahrzeug entsprach nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Die Person gab auf Nachfrage zu, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die Person gab an, das Fahrzeug sei ihm durch eine Freundin überlassen worden. Die Streife stellte das Fahrzeug sicher und die Person sowie die Besitzerin erhalten jeweils Strafanzeigen.
Im Beisein einer Streife stürzte eine Person auf einem Gehweg. Hierbei verletzte sich der Mann im Gesicht und begann stark zu bluten. Der Mann nahm nach eigenen Angaben blutverdünnende Mittel und war zudem stark betrunken, was den Blutfluss steigerte. Die Streife legte einen Druckverband an und forderte einen Rettungsdienst hinzu.
Der Stadtpolizei wurde eine Person gemeldet, die Gäste in einer Pizzeria belästige. Vor Ort erklärte eine Mitarbeiterin der Stadtpolizei der Mann habe sich an einen Gästetisch gesetzt und die Gäste um Essen angebettelt. Das Angebot der Pizzeria, sich an einen leeren Tisch zu setzen und dafür eine kostenfreie Pizza zu erhalten, schlug der Mann aus. Der Mann verhielt sich der Streife gegenüber aggressiv und die Mitarbeiter*innen der Stadtpolizei nahmen Alkoholgeruch an dem Mann wahr. Die Erklärungen, weshalb er mit seinem Verhalten störte, verstand der Mann nicht. Er konnte sich auch nur mit einer Kopie eines Personalausweises ausweisen. Während der Überprüfung begann der Mann die Streife zu beleidigen. Zudem sprang er auf und bewegte sich ruckartig mit erhobenen Händen auf einen Stadtpolizisten zu. Dieser Angriff konnte durch die drei anderen Stadtpolizist*innen unterbunden werden. Unter erheblicher Gegenwehr gelang es der Stadtpolizei den Mann zu fixieren und in den Streifenwagen zu setzen. Außerdem versuchte der Mann einen Stadtpolizisten mit einem Kopfstoß zu treffen, als dieser ihn anschnallen wollte. Als die Stadtpolizei den Mann und seine Tasche durchsuchte, fand sie ein Messer. Die Streife nahm die Daten der anwesenden Zeugen auf und forderte einen Rettungswagen an. Der Mann verweigerte einen Alkoholtest. Zur weiteren Überprüfung wurde der Mann ins Polizeipräsidium gebracht. Auf dem Weg dorthin versuchte der Mann den Fahrer zu treten und begann zu spucken, weshalb er eine Spuckschutzhaube bekam. Auch in der Gewahrsamszelle verhielt sich der Beschuldigte sehr aggressiv. Nach gründlicher Durchsuchung wurde der Mann aufgrund der Umstände sowie der akuten Eigen- und Fremdgefährdung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen und Strafanzeigen gegen ihn gestellt.
Aufenthaltsermittlungen
Auf Anfrage von Ämtern und Behörden führte die Stadtpolizei zahlreiche Aufenthaltsermittlungen durch. Hierbei geht es in erster Linie um die Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften und um Fälle, in denen dringende behördliche Post aufgrund nichtvorhandener Briefkästen oder Klingeln nicht zugestellt werden konnte.
Fundsachen
Die Stadtpolizei hat zu den Schließzeiten des Fundbüros diese Woche mehrere Fundsachen entgegengenommen. Bei Verlust bitte an fundbuerooffenbachde wenden.
Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei
Servicestelle - 069 8065-2860
Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde
Notfalltelefon - 069 8065-3195
Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.
Autowracks und Falschparker
Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden.
Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.