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Stadt Offenbach

Illegales Glücksspiel, Strom-Klau und viele Gewerbekontrollen beschäftigten die Stadtpolizei im Oktober

15.11.2024 – Der wechselhafte und teilweise kalte Oktober hatte auch seine guten Seiten: Die Zahl der gemeldeten Ruhestörungen und hilflosen Personen ging mit dem schlechten Wetter deutlich zurück.
Die Kontrollen des Verkehrs und der Gaststätten sowie die Streifendienst-Einsätze sind aber unabhängig von der Jahreszeit immer auf einem hohen Niveau.

Ruhestörungen

Das kühle Herbstwetter macht sich bemerkbar: Während die Stadtpolizei in den ersten zwei Oktoberwochen noch bei 21 und 30 Ruhestörungen einschreiten musste, waren es in den restlichen Wochen zwischen 7 und 18.

In der ersten Oktoberwoche entpuppte sich eine Ruhestörung als Überforderung einer 16-Jährigen, die allein auf ihre fünf jüngeren Geschwister aufpassen musste. Da die Mutter betrunken und kaum ansprechbar war, wurde das Jugendamt informiert.

Verkehr

Die Verkehrspolizei kontrollierte pro Woche im Schnitt an 23 Orten die Geschwindigkeit, und leitete zwischen 54 und 406 Verfahren wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit ein. Besonders viele Verwarnungen wegen Falschparkens oder anderer Verkehrsverstöße gab es in der dritten Oktoberwoche mit 2.644 Verstößen. Für die Zulassungsstelle Offenbach wurden pro Woche zwischen 28 und 58 Kraftfahrzeuge zur Entstempelung erfasst. 

Mit über 100 gab es in der zweiten Oktoberwoche besonders viele Meldungen von erheblichen Verkehrsbehinderungen. In den anderen Wochen meldeten Bürgerinnen und Bürger zwischen 22 und 90. Dazu zählen beispielsweise zugeparkte Einfahrten, Schwerbehindertenparkplätze und temporäre Halteverbote. Wenn die Stadtpolizei die Fahrerinnen und Fahrer nicht erreicht, lässt sie die Fahrzeuge abschleppen. So wurden pro Woche zwischen 13 und 36 Fahrzeuge abgeschleppt, alle anderen erhielten eine teure Verwarnung. 

Sehr aufwändig ist die Ermittlung von Fahrerinnen und Fahrern, die ihr Bußgeld für zu schnelles Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel nicht bezahlen. Im Oktober ermittelte die Stadtpolizei pro Woche zwischen 35 und 51 Fahrerinnen und Fahrer. 

Bei einer Kontrolle von Lastkraftwagen in der zweiten Oktoberwoche hatte ein Fahrer keinerlei Dokumente bei sich. Eine Recherche ergab, dass der Mann keine Aufenthaltsgenehmigung hatte und zur Abschiebung ausgeschrieben war. Einen Führerschein hatte er auch nicht.  

Hilflose Personen

Aufgrund der sehr wechselhaften Witterung gehen erheblich weniger Meldungen zu hilflosen Personen ein. Im Oktober waren es zwischen sieben und 15. Dabei handelte es sich überwiegend um kranke, demente oder verwirrte Personen, die medizinische Hilfe benötigten.  

Streifendienst und Gefahrenabwehr

Die Stadtpolizei führte gemeinsam mit dem Gewerbeaußendienst des Ordnungsamtes mehrere Gewerbekontrollen durch. Dabei gingen sie auch Hinweisen auf illegales Glücksspiel nach und stellten illegale Geldspielgeräte sicher. In einer Gaststätte wurde auch ein Raum versiegelt, der wahrscheinlich als Spielstätte gedient hatte. Darüber hinaus musste eine gut besuchte, aber ohne Erlaubnis betriebene, Gaststätte geschlossen werden. 

In einem Gewerbebetrieb fand die Stadtpolizei E-Zigaretten mit mehr als 2 Millilitern Fassungsvermögen zum Verkauf vor. Da dies laut Tabak-Erzeugnisgesetz unzulässig ist, stellte sie die Geräte sicher und informierte die zuständige Behörde.

In der ersten Oktoberwoche schritt die Stadtpolizei bei einem Konflikt zwischen einem Vermieter und Mieter ein. Der Mieter hatte eine Stromnachzahlung von 4.000 Euro erhalten und wollte, dass ein Elektriker seinen Stromzähler überprüft. Der Vermieter wollte ihm das untersagen und bedrohte beide mit einem Stock. Die Stadtpolizei schlichtete den Streit und der Elektriker bestätigte schließlich, dass der Vermieter Strom abgezapft hatte. Dieser erhielt eine Strafanzeige.

Schlichtend griff die Stadtpolizei auch im Sana-Klinikum ein. Ein Patient wollte gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus verlassen und stellte sich mit heruntergelassener Hose in den Eingangsbereich. Nach einem längeren Gespräch, stimmte der Mann einer ärztlichen Behandlung zu.

Die Stadtpolizistinnen und -polizisten sind zwar in Deeskalation geschult. Dennoch kann es passieren, dass sich eine Person nicht beruhigen lässt. Vor allem, wenn sie betrunken ist. In der ersten Oktoberwoche eskalierte eine Auseinandersetzung, sodass die Stadtpolizei einen Mann zur Ausnüchterung in Gewahrsam nehmen musste. 

In der zweiten Oktoberwoche musste die Stadtpolizei zur Wahrung des Hausrechts fünfmal ausrücken. In einem Fall ging es um einen schreienden Mann im Treppenhaus. Dieser erzählte, dass die Polizei seinen Wohnungsschlüssel habe. Eine Rücksprache mit dem Revier ergab, dass gegen den Mann eine Wegweisungsverfügung aufgrund häuslicher Gewalt vorlag. Da der Mann betrunken war und sich weigerte das Gebäude zu verlassen, nahm ihn die Stadtpolizei zur Ausnüchterung mit.

Nicht immer sind Menschen einsichtig, wenn sie auf Verstöße hingewiesen werden. So beleidigte und bedrohte ein Autofahrer eine Streife, während diese eine Anzeige wegen Parkens in der Fußgängerzone aufnahm. Ihn erwartet nun zusätzlich eine Strafanzeige. Ein Fahrradfahrer auf dem Wochenmarkt stieß einen Stadtpolizisten, nachdem dieser ihn darauf hingewiesen hatte, dass Fahrradfahren auf dem Wochenmarkt nicht erlaubt ist. Auch er erhielt eine Anzeige. 

Ein Auftrag zur Überwachung einer Baustellenfirma ergab mehrere Verstöße hinsichtlich Umweltschutz, Verkehrsabsicherung und der Straßenverkehrsordnung bei Asphaltarbeiten. So waren zwei LKW zum Zeitpunkt der Asphaltlieferung bis zu vier Tonnen überladen, Diesel wurde als Trennmittel versprüht und die LKW wiesen unzulässige Fahrzeuganbauten auf. Die Stadtpolizei leitete mehrere Anzeigen ein und unterrichtete die entsprechenden Behörden.

Auch im Oktober gab es mehrere tierische Einsätze. Im Dreieichpark gerieten in der ersten Oktoberwoche zwei unangeleinte Hunde aneinander. Als einer der Hundehalter die Tiere voneinander trennen wollte, wurde er mehrmals gebissen. Die Stadtpolizei musste zudem zwei halterlose Hunde einfangen. 

In der zweiten Oktoberwoche gab es mehrere Verstöße gegen die Offenbacher Straßenordnung wie Taubenfüttern, nicht angeleinte Hunde und grob störendes Verhalten. Die Verstöße wurden mit einem Verwarngeld oder Bußgeld geahndet.

In der letzten Oktoberwoche meldete ein Bürger einen am Marktplatz angebundenen und zurückgelassenen Hund. Dieser stellte sich als ein türkischer Kangal heraus, der sich in einem schlechten Zustand befand. Deshalb brachte ihn die Stadtpolizei ihn in eine Tierklinik. Eine Recherche ergab, dass der Listenhund seiner Halterin aus einem Gartengrundstück entwendet wurde. Da die Frau keine Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde hatte, erhielt sie den Hund nicht zurück. 

Am Halloween-Abend zündeten einige Jugendgruppen an verschiedenen Orten illegal Feuerwerkskörper und bewarfen Häuser mit Eiern. In zwei Fällen konnten die Streifen jeweils eine Person aufgreifen. Die Jugendlichen wurden aufgrund ihres Alters an die Erziehungsberechtigten übergeben. In einem Fall verlief eine Nahbereichsfahndung erfolglos. 

Aufenthaltsermittlungen

Die Stadtpolizei musste pro Woche bei 37 bis 43 Personen den Aufenthalt ermitteln. Hierbei geht es in erster Linie um die Überprüfung ehelicher Lebensgemeinschaften und um Fälle, in denen dringende behördliche Post aufgrund fehlender Briefkästen oder Klingeln nicht zugestellt werden konnte.

Hintergrund

Die Stadtpolizei gehört zum Offenbacher Ordnungsamt und berichtet auf dem städtischen Internetauftritt unter www.offenbach.de/stadtpolizei wöchentlich über ihre Einsätze. Darüber hinaus gibt sie einmal im Monat über den Presse-Newsletter einen kurzen Überblick über die Einsätze im vorherigen Monat.


Ihr Kontakt bei der Stadtpolizei

Servicestelle - 069 8065-2860

Bitte melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ohne aktuelle Gefahrenlage, von Montag bis Freitag, zwischen 8 Uhr und 15 Uhr, unter der Rufnummer 069 8065-2860 oder per E-Mail an buergerservice-stadtpolizeioffenbachde

Notfalltelefon - 069 8065-3195

Bitte nur bei wirklich dringlichen und unaufschiebbaren Eilfällen anrufen. Die Rufnummer muss für Notfälle freigehalten werden, um einen schnellen und hilfreichen Einsatz zu gewährleisten.

Autowracks und Falschparker

Autowracks: Bitte unter 069 8065-2559 oder per E-Mail an autowrackoffenbachde melden. 

Falschparker: Diese müssen rechtssicher gemeldet werden. Bitte nutzen Sie hierfür das unten stehende Online-Formular oder laden Sie sich das Formular als PDF herunter und reichen es dann ein. Fügen Sie aussagekräftige Bilder dazu.

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