Gestaltungswettbewerb der Quartiersarchitekten
Im Oktober hatten die Innenstadt-Quartiersarchitekten zu einem Gestaltungswettbewerb eingeladen, eine Jury wählte im November die überzeugendsten Einreichungen aus. Gesucht wurden Werbeanlagen, die dezent und ansprechend oder auch überraschend gestaltet sind, mit individuellem Charakter für die angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie angepasst an das Stadtbild und die Architektur.
Begründungen der Jury:
2. Preis
Die griechische Patisserie „Caramela“ hat die Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 überzeugt:
- Die Werbung vermittelt einladend, eindeutig und prägnant, welches Angebot das Ladenlokal bietet.
- Entsprechend der Werbeanlagensatzung wurden zwei Werbeelemente, hier als Beklebungen der Schaufenster, verwendet.
(Das baulich auf der Fassade bestehende Werbefeld ist durch Markise und Vordach nur eingeschränkt nutzbar, so dass hier die Ausnahmeregelung der Werbeanlagensatzung, in solchen Fällen Schaufensterbeklebungen zuzulassen, zum Tragen kommt.) - Die Größe der Schriftzüge steht in Relation zur Schaufenstergröße, entfaltet die angestrebte Wirkung in den öffentlichen Raum hinein und berücksichtigt die Begrenzung aus der Werbeanlagensatzung.
- Farbgebung und Stil der Werbung wurden harmonisch auf die Gebäudearchitektur und Fassadengestaltung abgestimmt.
Als noch attraktiver hätte die Jury die Werbung im Bereich des üblichen Werbefelds oberhalb des Schaufensters oder auf dem Vordach empfunden.
2. Preis
Das Dekorationsgeschäft „4 Zimmer & Garten“ hat die Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 überzeugt:
- Die Werbung vermittelt im Zusammenspiel mit der Schaufenstergestaltung, einladend und prägnant, welches Angebot das Ladenlokal bietet.
- Entsprechend der Werbeanlagensatzung wurden zwei Werbeelemente verwendet,
- die oberhalb und seitlich des Schaufensters, d.h. klar an diesem ausgerichtet, positioniert wurden.
- Die Größe der Schriftzüge steht in Relation zur Fassade und berücksichtigt die Begrenzung aus der Werbeanlagensatzung.
- Die Farbgebung der Werbung wurde harmonisch auf die Fassade abgestimmt.
- Die Verwendung von Strahlern zur indirekten Beleuchtung ist wirkungsvoll und der Fassade angemessen dezent gestaltet.
Noch harmonischer hätte die Jury die Verwendung von Einzelbuchstaben für den Namen des Geschäfts befunden. Diese würden dem Rundbogen des Fensters nicht die Geometrie des eckigen Werbeschilds gegenüberstellen.
Lobende Anerkennungen
Churros Club
Die Einreichung des „Churros Club“ hat die Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 durch folgende Punkte überzeugt:
- Die Kombination aus Werbeanlage und Schaufenstergestaltung vermittelt klar und prägnant das Angebot des Lokals und erfüllt damit die Anforderungen an eine übersichtliche und auf das Wesentliche beschränkte Werbung.
- Die mutige, bunte Farbgebung wurde besonders gelobt, da sie frisch und auffällig wirkt, dabei aber dennoch in Einklang mit der Fassadengestaltung steht.
- Die Lichtwerbung als Dauerbeleuchtung wurde in einem ansprechenden Farbton gestaltet und entspricht den Vorgaben der Satzung für beleuchtete Werbeanlagen.
Leider überschreitet die Anzahl der Werbeanlagen die in der Gestaltungssatzung definierte Maximalanzahl von zwei Werbeanlagen. Die Jury sieht insbesondere die Beklebung der Türfront als verzichtbar an, da sie keinen zusätzlichen Effekt auf die Werbewirkung erzielt.
Café Ziel
Die Einreichung der Gastronomie „Café Ziel“ in der Berliner Straße 76 wurde von der Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 unter folgenden Gesichtspunkten positiv bewertet:
- Da baulich kein Werbefeld vordefiniert ist, sind hier Beklebungen als Werbeelemente angemessen. Diese sind in einem Band oberhalb der Zugangstüren, d.h. an der üblichen Stelle von Werbefeldern platziert und in ihrer Gestaltung angenehm zurückhaltend.
- Die Größe der Schriftzüge wurde maßvoll gewählt und steht im guten Verhältnis zur Fassadenarchitektur. Farbgebung, Material und Schriftstil fügen sich harmonisch in die Architektur des Gebäudes ein.
- Lobenswert von der Jury wahrgenommen wurde auch das gestalterisch gut aufeinander abgestimmte Zusammenspiel von Werbung und Sondernutzung (Außenbestuhlung).
Allerdings ist die Gesamtzahl der Beklebungen unpassend. Die Jury schlägt vor, diese auf den Eingangsbereich (das „Werbeband“ aus drei Fensterfeldern oberhalb der Tür sowie eine Schaufensterbeklebung in der Erdgeschoss-Zone) zu konzentrieren und so auf die insgesamt zwei zulässigen Elemente zu reduzieren.
Kaffeerösterei Laier
Die Einreichung der „Kaffeerösterei Laier“ hat die Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 durch folgende Aspekte besonders überzeugt:
- Die Kombination aus Werbeanlagen und Schaufenstergestaltung vermittelt prägnant und einladend das Angebot des Ladenlokals.
Die filigranen, freistehenden Buchstaben auf dem Vordach werben auf unkonventionelle und kreative Weise, besitzen einen hohen Wiedererkennungswert und zeichnen sich durch eine klare, ästhetische Erscheinung aus. Sie entfalten insbesondere in der Dunkelheit eine attraktive Werbewirkung. - Farbgebung und Stil der Werbeanlage sind sorgfältig auf die Architektur und Fassadengestaltung des Gebäudes abgestimmt.
Leider überschreitet auch hier die Anzahl der Schaufensterbeklebungen das zulässige Maß. Die Jury empfiehlt, die attraktive Schaufensterdekoration mit Blickbezügen in das Ladenlokal als wichtigstes Werbeelement zu verstehen und auf die Beklebung eines der beiden Schaufenster zu verzichten.
Buchhandlung am Markt (BAM)
Die Werbeanlagen der Buchhandlung „BAM“ wurden von der Jury des Offenbacher Werbeanlagen-Wettbewerbs 2024 aufgrund folgender Aspekte als vorbildlich bewertet:
- Die Gestaltung der Werbung zeichnet sich durch eine der Gebäudearchitektur angemessene klare Formensprache und eine harmonische Einbindung in die Fassade aus.
- Der schlichte Werbekasten wurde geschickt um die Ecksituation des Gebäudes gewunden und nutzt die Ecksituation damit spielerisch.
- Die dreidimensional gestalteten Buchstaben im Werbekasten verleihen der Werbung eine moderne Wirkung. Zudem ist die dort getroffene Wortwahl eine kreative Vermittlung der Angebote des Ladens.
Die Anzahl der Schaufensterbeklebungen wurde als nicht angemessen kritisiert: Die attraktive Schaufenstergestaltung wirkt selbst als Werbung und bedarf der Beklebungen, insbesondere in der gegebenen Anzahl nicht. Sie sollten, ggf. bis auf eine, den Werbekasten im Eingangsbereich sinnvoll ergänzende, entfernt werden.