Beratung zu Werbeanlagen in der Innenstadt
Eine attraktive Innenstadt, in der sich alle wohlfühlen, kann nur durch das gemeinsame Engagement aller Beteiligter geschaffen werden. In großer Vielfalt und Lebendigkeit wirken viele Menschen am Gesamtbild des Stadtzentrums mit, etwa Gewerbetreibende in der Weise ihrer Werbung und Warenpräsentation oder Eigentümerinnen und Eigentümer durch Investitionen in ihre Gebäude sowie ihre Vermietungspraxis.
In Offenbach gibt es Regeln, wie Werbeanlagen in der Innenstadt gestaltet werden müssen. Diese stehen in der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung. Im Auftrag der Stadt Offenbach waren von März 2024 bis März 2025 Innenstadt-Quartiersarchitekten im Einsatz. Sie informierten Eigentümer*innen von Immobilien sowie Gewerbetreibende über die Inhalte der Gestaltungs- und der Sondernutzungssatzung und berieten bei anstehenden Modernisierungen, Sanierungen oder Instandsetzungen. Neben direkten Beratungsangeboten vor Ort und im Baubüro organisierten die Quartiersarchitekten auch verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen zur Aktivierung und Sensibilisierung für das Thema.
Beratung und Informationen zur Gestaltung von Werbeanlagen und Sondernutzungen in der Innenstadt gibt es weiterhin beim Baubüro.
Die Regeln in Kürze erklärt:
Satzungen:
Baubüro
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße
Öffnungszeiten
Montag: Offene Sprechstunde von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: Mit Terminvereinbarung von 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: Mit Terminvereinbarung von 09:00 bis 12:00 Uhr