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Stadt Offenbach

Stadt gibt Einbahnstraßen in Bieber für den Radverkehr frei

01.09.2021 – In seiner jüngsten Sitzung hat der Magistrat die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr im Stadtteil Bieber beschlossen.

Radfahrerin in Einbahnstraße

Für Stadtrat Paul-Gerhard Weiß ist das Vorhaben ein weiterer wichtiger Schritt, um das Radfahren in Offenbach attraktiv zu machen: „Wenn die Stadtverordneten dieser Maßnahme zustimmen, stehen Radfahrenden künftig rund 100 der insgesamt 130 Einbahnstraßen im gesamten Stadtgebiet in beide Richtungen offen.“

Seit 2013 hat die Stadt schrittweise auf immer mehr Einbahnstraßen das Radfahren in beide Richtungen erlaubt. Seit Mai 2016 ist außerdem die Fußgängerzone fürs Radfahren freigegeben. Zusätzlich entstehen unter dem Titel „Bike OF“ Fahrradstraßen im Stadtgebiet, die für eine bevorzugte Nutzung durch Zweiräder vorgesehen sind. Diese und andere Radverkehrsmaßnahmen sind Teil der städtischen Strategie, den Autoverkehr zu reduzieren, den Klimaschutz zu erhöhen und Schadstoffemissionen zu senken. „Am allerwichtigsten ist uns bei der Umsetzung aber die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden“, so Weiß. „Deshalb können wir keine Einbahnstraßen freigeben, die zu schmal sind oder in denen die Verkehrssicherheit aufgrund der örtlichen Umstände als zu kritisch bewertet wird.“

Damit Sicherheit und Übersichtlichkeit gewährleistet bleiben, werden über die vorgeschriebenen Verkehrszeichen hinaus ergänzende Beschilderungen und Markierungen angebracht. An vier Kreuzungspunkten finden Umbauten statt sowie Anpassungen der Ampelschaltungen. Im Stadtteil Bieber sollen diese Arbeiten im Frühjahr 2022 beginnen. Bis dahin müssen noch die Ausführungsplanungen abgeschlossen und die Aufträge öffentlich ausgeschrieben und vergeben werden. Die Stadt rechnet damit, dass alle 24 geeigneten Einbahnstraßen in Bieber bis Ende 2022 für Radfahrende freigegeben sind. Die Kosten von rund 170.000 Euro werden voraussichtlich zu 80 Prozent aus dem „Förderprogramm Nahmobilität“ des Landes Hessen finanziert.

Für Radfahrende ist die Freigabe der Einbahnstraßen ein wichtiger Schritt, um weniger Umwege fahren zu müssen. Vorhandene Lücken in der Nutzung von Einbahnstraßen werden geschlossen und damit die Erreichbarkeit von Zielen verbessert. „Offenbach eignet sich mit seinen kurzen Wegen hervorragend fürs Radfahren. Jeder, der auf das Auto verzichtet, tut etwas Gutes für seine Gesundheit und für das Klima“, betonte Weiß. „Als Stadt verfolgen wir darüber hinaus die Strategie, die Nahmobilität zu fördern und auf diese Weise die schädlichen Schadstoff- und CO2-Emissionen zu senken.“

Mit der Freigabe der Einbahnstraßen hat die Stadt bisher nur gute Erfahrungen gemacht, betont Ivonne Gerdts, die Radverkehrsbeauftragte der Stadt Offenbach: „Umfangreiche Studien und Evaluierungen haben ergeben, dass es durch die Freigabe von Einbahnstraßen zu keinen erhöhten Unfallzahlen kommt. Auch in Offenbach gab es entgegen anfangs geäußerten Befürchtungen seit 2013 bisher keine negativen Auswirkungen.“

Die Maßnahmen der Stadt zur Förderung des Radverkehrs bedeuten aber keine rechtliche Sonderstellung für Radfahrende, betont Gerdts: „Radfahrende müssen sich genauso wie Autofahrende an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung halten. Es gelten dieselben Regelungen: rechts fahren, keine Linkskurven schneiden, den Gegenverkehr vor dem Abbiegen durchlassen, die Vorfahrtsregeln beachten.“ In der Regel gilt in Einbahnstraßen die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“, andernfalls weist die Beschilderung auf eine andere Regelung hin. Gerdts betont im Interesse aller Verkehrsteilnehmer: „Nehmen Sie Rücksicht! Das ist nicht nur eine Bitte, sondern auch das wichtigste Gebot für alle Verkehrsteilnehmende – geregelt in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung.“

2. September 2021

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