Nach monatelangen Aufforderungen und Gesprächsversuchen hat die Stadt Offenbach den Gaststättenbetreibern des Wiener Hofs im Stadtteil Bieber eine Gewerbeuntersagung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Dem Ordnungsamt fehlen bis heute Unterlagen, Nachweise und Zahlungen des Betreibers, die für eine Weiterführung der Gaststätte notwendig sind.
Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß betont: „Gerade weil die Betreiber des Wiener Hofs seit vielen Monaten im Austausch mit der Stadt sind, um eine mögliche Zukunft für den Betrieb zu besprechen, hat das Gewerbeamt sehr lange darauf vertraut, dass die fehlenden Unterlagen noch nachgereicht werden. Jüngst wurde nochmals in persönlichen Gesprächen zwischen der Betreibergesellschaft, dem Ordnungsamt und der Abteilung Liegenschaften als Vermieter der Liegenschaft noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Stadt leider keine Ausnahme machen kann und die Betreibergesellschaft ihrer Pflicht nachkommen muss. Darüber hinaus hat man noch versucht, hier entsprechende Hilfestellung zu geben. Auch eine letzte Frist verstrich, sodass wir feststellen müssen, dass leider alle Geduld und Nachfristen zu keinem Ergebnis geführt haben. Noch länger darf das Ordnungsamt den aktuellen Zustand nicht dulden. Wir bedauern sehr, dass es jetzt zu diesem Schritt kommen musste. Aber wir müssen alle Gewerbetreibenden gleichbehandeln. Die notwendigen Unterlagen sind nicht aus der Welt gegriffen: Sie können und werden von allen anderen Gewerbetreibenden – egal ob für einen Kiosk, eine Kneipe, Imbissbude oder für ein Sterne-Restaurant – auch eingereicht.“
Auswirkungen auf die Entscheidung über die Zukunft des Wiener Hofs hat der Beschluss des Ordnungsamtes nicht. „Die Kostenermittlungen für die Sanierung zum Erhalt des Wiener Hofes sind abgeschlossen. Die notwendige Summe wurde für den Haushalt angemeldet. Sofern finanziell möglich, könnte mit dem Haushalt 2026 der Beschluss gefasst werden, den Wiener Hof zu sanieren und in seinen alten Zustand mit Saal zu versetzen. Er ist eine beliebte und traditionsreiche Kulturstätte in Bieber, die wir – wenn die Stadt es finanziell irgendwie stemmen kann – gerne erhalten würden. Dafür benötigen wir dann einen verlässlichen Partner für künftige kulturelle Angebote“, sagt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke.
Hintergrund zur gewerberechtlichen Überprüfung
Die Stadt Offenbach ist gesetzlich dazu verpflichtet Betriebe zu kontrollieren und ihre Gewerbetreibende auf Zuverlässigkeit zu überprüfen. Das bedeutet: Jedes Gewerbe ist anzumelden – auch Änderungen und vor allem ein Betreiberwechsel müssen dem Gewerbeamt gemeldet werden. Für Lokale mit Alkoholausschank gelten zusätzliche Vorgaben, darunter ein Führungszeugnis sowie Nachweise zu Finanzen.
Im Fall des Wiener Hofes ist es zum 15. April 2024 gemäß einer Gewerbeanzeige zu einem Betreiberwechsel gekommen. Die neue Inhaberin der Betreibergesellschaft hat bis heute zentrale Unterlagen für die Gewerbeummeldung nicht eingereicht. Zudem stehen offene Zahlungen weiterhin aus. In der Hektik des Alltags kann etwas schon mal vergessen werden. Das Ordnungsamt hat daher mehrfach erinnert und gemahnt – auch mit Blick auf die erschwerte Lage durch die baulich erforderliche Schließung des Veranstaltungssaals.
Nach mehrfacher Fristverlängerungen muss die Stadt Offenbach nun eine Konsequenz ziehen und stuft die neuen Betreiberin als „nicht zuverlässig“ ein. Bestärkt wird diese Einschätzung dadurch, dass bislang weiterhin der alte Betreiber, nicht jedoch die Inhaberin der neuen Betreibergesellschaft, gegenüber den Ämtern und Behörden der Stadt auftritt. Die Stadt hat deshalb auf Grundlage des Hessischen Gaststättengesetzes den Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Bescheid wurde bereits an die Betreibergesellschaft verschickt.