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Stadt Offenbach

Zugang zu Umweltinformationen nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

Am 22. Dezember 2006 ist das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) in Kraft getreten. Es regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen.

Mit Erlass des bundesrechtlichen Umweltinformationsgesetzes (UIG) wurde die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in deutsches Recht umgesetzt. Alle Bundesländer haben eigene Landesgesetze erlassen, die inhaltlich den Bundesregelungen entsprechen oder darauf verweisen.

Was sind Umweltinformationen?

Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung u.a. alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebieten, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen.

Definiert ist der Begriff der Umweltinformationen in § 2 Abs. 3 HUIG.

Von welcher Stelle können Umweltinformationen verlangt werden?

Informationspflichtige Stellen im Sinne des Gesetzes sind unter anderem die Behörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts; öffentliche Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft.

Auch private Personen oder Unternehmen müssen Informationen herausgeben, soweit sie öffentliche Aufgaben/Dienstleistungen mit Umweltbezug wahrnehmen und dabei unter staatlicher Kontrolle stehen.

Sind die angefragten Informationen bei der Behörde nicht verfügbar, kann sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiterleiten, wenn ihr diese bekannt ist oder sie gibt den Antragstellenden einen entsprechenden Hinweis.

Definiert ist der Begriff der informationspflichtigen Stellen in § 2 Abs. 1, 2 HUIG.

Wer hat einen Anspruch nach HUIG?

Nach § 3 HUIG hat jede Person zunächst grundsätzlich einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen.

Eingeschränkt wird der Anspruch auf Umweltinformationen durch die Ablehnungsgründe der §§7 und 8 HUIG (Schutz öffentlicher oder sonstiger Belange).

In diesen Fällen ist das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung gegen rechtlich schutzwürdige Interessen der Betroffenen abzuwägen. Zur Prüfung und Einzelfallabwägung der Interessen kann es z.B. erforderlich werden, das berechtige Interesse durch einen Eigentumsnachweis zu belegen.

Wie wird der Anspruch durchgesetzt?

Umweltinformationen werden auf schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Antrag zugänglich gemacht. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird.

Über den Antrag wird innerhalb eines Monats entschieden, bei umfangreichen und komplexen Umweltinformationen wird die Frist auf zwei Monate verlängert. Die Verlängerung der Frist wird den Antragstellenden mitgeteilt.

Ein entsprechendes Formular für die Beantragung auf Zugang zu den Informationen steht hier als Download zur Verfügung:

Das ausgefüllte Formular können Sie per E-Mail an umweltamtoffenbachde senden.

Fallen Kosten für die Auskunft an?

Mündliche und schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme vor Ort sind kostenfrei. Bei Ablehnung des Antrags wird keine Gebühr erhoben.

Hessisches Umweltinformationsgesetz im Detail

Hier gelangen Sie zur aktuellen Gesamtausgabe des Gesetzes:

10. Februar 2022



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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