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Förderrichtlinie Gemeinwohlorientiertes Engagement Klimaschutz und Klimaanpassung
Mit der Förderrichtlinie Gemeinwohlorientiertes Engagement unterstützt die Stadt Offenbach gezielt gemeinwohlorientierte Projekte im Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Förderrichtlinie für Maßnahmen zum gemeinwohlorientierten Engagement in der Sitzung am 03.07.2025 beschlossen. Diese Richtlinie tritt am Tag nach Ihrer Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in Kraft.
1. Warum fördert die Stadt Offenbach Zuschüsse für gemeinwohlorientiertes Engagement im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel?
Die Bewältigung des Klimawandels und dem Artensterben können nur gemeinsam im Schulterschluss mit der Einwohnerschaft bewältigt werden. Dazu möchte die Stadt Offenbach durch finanzielle Zuschüsse einen aktiven Beitrag leisten, damit bereits begonnene aber auch neue Ideen und Impulse im Bereich Umwelt- und Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel von Einwohnerinnen und Einwohner, gemeinnützigen Vereinen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen umgesetzt werden können. Das Programm baut auf die bereits vorhandenen Initiativen auf, die sich bereits heute gemeinwohlorientiert für die Themen Umwelt, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel engagieren. Mit diesem Programm soll dieses Engagement zugleich anerkannt aber auch durch weitere Ideen und Projekte gestärkt werden.
2. Wer kann einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind:
Einwohnerinnen und Einwohner ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Offenbach am Main.
gemeinnützige, eingetragene Vereine, deren Hauptsitz oder Zweigstelle in Offenbach am Main ist.
Bildungs- und Lehranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie weitere Organisationen aus den Bereichen Bildung und Erziehung, die ihre Wirkungsstätte in Offenbach am Main haben.
Nicht antragsberechtigt sind:
Kleine und mittlere Unternehmen
Sonstige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Antragstellerinnen und Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802 c Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
3. Was wird gefördert und welche Förderhöhen gibt es?
Das Förderprogramm richtet sich an Projekte mit einem gemeinwohlorientierten Ansatz. Es unterstützt Antragsberechtigte mit bis zu 1.000 Euro Zuschuss. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung des Amtes für Umwelt und Klima zur Hälfte mit dem Erhalt des Förderbescheides und zur Hälfte nach Verwendung der Fördermittel auf das im Förderantrag angegebene Girokonto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Gefördert werden sowohl neue Vorhaben als auch die Weiterentwicklung bereits begonnener Projekte:
Förderschwerpunkt 1: Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder anderen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen und Energiekosten
Förderschwerpunkt 2: Projekte im Bereich des Arten- und Umweltschutzes zur Verbesserung der Biodiversität und der Qualität des Bodens, der Luft sowie des Wassers
Förderschwerpunkt 3: Projekte im Bereich der Klimaanpassung zur Verbesserung des Stadtklimas oder zum Schutz vor Hitze und Starkregen
Förderschwerpunkt 4: Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Umwelt-, Klimaschutz und Klimaanpassung
Förderschwerpunkt 5: Durchführung von Veranstaltungen, Workshops, Aktionen, Kurse oder Ausstellungen im Bereich Umwelt-, Klimaschutz und Klimaanpassung
Förderschwerpunkt 6: Layout und Druck von Informationsmaterialien sowie Gestaltung eines Internetauftritts, sofern dies zur Verwirklichung des Projekts notwendig ist.
4. Welche Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie:
Maßnahmen, die einem der Fördergegenstände oder der Förderziele der Richtlinie entgegenstehen.
Maßnahmen, die über ein anderes städtisches Förderprogramm ebenfalls gefördert werden könnten (z.B. das Förderprogramm Klimaanpassung mit Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelungen, Zisterneneinbau sowie die Förderrichtlinie für private Baumpflanzung und Baumerhalt in Offenbach am Main) um eine Doppelförderung auszuschließen. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt aktuell geltenden Fördermöglichkeiten.
Investive Maßnahmen im Bereich der energetischen Modernisierung
Maßnahmen, die auf eine (partei-)politische Mobilisierung gerichtet sind. Förderfähig sind solche Maßnahmen, die dazu dienen, Einwohnerinnen und Einwohner aufzuklären und sie in die Lage zu versetzen, sich selbst eine (politische) Meinung zu bilden.
Maßnahmen, zu deren Umsetzung die antragsstellende Person verpflichtet ist.
Maßnahmen, die nicht dem Gemeinwohl zugutekommen, sondern nur das Interesse einer Einzelperson oder einer kleinen Gruppe verfolgen.
Maßnahmen, die außerhalb des Stadtgebietes von Offenbach am Main umgesetzt werden
Büroausstattung, Büromieten
Bewirtungen
Reisekosten
Eintrittskosten
Eigenleistungen
5. Können mehrere Projekte pro Jahr gefördert werden?
Ja. Sofern der Höchstbetrag von 1.000,- Euro pro Jahr nicht überschritten wird, dürfen mehrere Anträge pro Jahr für unterschiedliche Maßnahmen gestellt werden bzw. kann ein Antrag mehrere Maßnahmen enthalten und als Paket gefördertwerden (z.B. Durchführung einer Veranstaltung und Erstellung von entsprechendem Informationsmaterial).
6. Können andere Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie eingesetzt werden?
Ja, dies ist möglich, insofern die Gesamtsumme der Ausgaben für das Projekt bzw. die Projekte nicht 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben nach diesem Förderprogramm überschreiten. Übersteigt die insgesamt mögliche Förderung 100 Prozent der Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben nach diesem Förderprogramm, wird die Förderung der Stadt Offenbach am Main entsprechend reduziert.
Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen der Stadt Offenbach am Main ist nicht möglich.
7. Wie beantrage ich die Förderung?
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen notwendig:
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Anlagen zu dem Kosten-Finanzierungsplan (Kostenvoranschläge/Angebote etc.)
Angabe von eventuell zu erzielenden Einnahmen
Die Unterlagen sind an die folgende Stelle per E-Mail oder postalisch zu senden:
Stadt Offenbach am Main Amt für Umwelt und Klima Kaiserstraße 39 63065 Offenbach am Main umweltfoerderungoffenbachde
8. Was passiert nach der Antragsstellung?
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen wird der Antrag anhand eines Punktesystems in Form von verschiedenen Kriterien anhand einer Einzelprüfung bewertet. Das Bewertungssystem ist folgendermaßen aufgebaut: Jedes eingereichte Projekt muss mindestens 75 von 100 Punkten erreichen. Dabei werden 5 Bewertungskriterien (Beitrag zum Wohl der Gesellschaft, Beitrag zum Klima-, Umweltschutz und Klimaanpassung, Umsetzbarkeit, Übertragbarkeit, Langfristigkeit / Verstetigung) in unterschiedlichen Gewichtungen angewendet. In keinem der Kriterien darf das eingereichte Projekt 0 Punkte erlangen, andernfalls kann es nicht gefördert werden.
Bei einem positiven Ergebnis wird ein Zuwendungsbescheid auf Grundlage der eingereichten Unterlagen ausgestellt, indem eine vorläufige Fördersumme errechnet wird. Die maximale Fördersumme ist auf 1.000,--Euro pro Maßnahme und Jahr sowie antragsstellende Person bzw. Personengemeinschaft beschränkt.
Erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides kann mit der Projektumsetzung von neuen bzw. bereits begonnenen Maßnahmen begonnen bzw. diese weiter fortgeführt werden.
9. Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages?
Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, ist mit einem Bearbeitungszeitraum von 4-6 Wochen zu rechnen.
10. Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Wenn ein Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt und geprüft, Kostenvoranschläge und einen begründeten und ausgefüllten Mittelabruf eingereicht wurden, kann eine Vorauszahlung erfolgen. Diese beträgt in Höhe von maximal 50 % der Fördersumme erfolgen. Der Restbetrag wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie einer prüffähigen Schlussrechnung auf das angegebene Girokonto ausgezahlt.
Dieser Verwendungsnachweis muss folgende Unterlagen enthalten:
Angaben von erzielten Einnahmen
Eine Erklärung über ggf. zusätzlich erhaltene andere Förderungen sowie über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger städtischer Fördermittel.
Dokumentation des Verwendungsnachweises durch z.B. aussagekräftige Fotos von der Maßnahmenumsetzung inkl. Erlaubnis zur Veröffentlichung, Protokoll / Teilnahmelisten bei Veranstaltungen o.ä.
11. Gibt es eine Frist zur Umsetzung der Projekte?
Die Maßnahmen müssen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. In begründeten Fällen kann diese Frist auf schriftlichen Antrag um maximal 3 Monate verlängert werden.
12. Gibt es einen rechtlichen Anspruch zur Bewilligung und Förderung der Projekte?
Die eingereichten Anträge können nur gefördert werden, wenn genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Einen rechtlichen Anspruch zur Förderung der Projekte gibt es nicht.
13. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Das Amt für Umwelt und Klima hilft Ihnen gerne weiter und ist unter den unten angegebenen Kontaktdaten erreichbar.
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais Kaiserstraße 39 63065 Offenbach