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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Wärmeplan in Offenbach
Sie möchten wissen, wie Offenbach seine Wärmeversorgung bis 2045 klimafreundlich gestalten will? In diesem FAQ finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den kommunalen Wärmeplan: Was ist der Wärmeplan? Was bedeutet er für Hausbesitzerinnen und -besitzer? Welche Rolle spielen energetische Sanierung, Wärmepumpen, Geothermie und Fördermöglichkeiten? Und wie geht es konkret weiter?
Was ist der Wärmeplan?
Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Stadt Offenbach. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 schrittweise klimaneutral gestaltet werden kann. Er hat keine unmittelbare Rechtswirkung.
Warum wurde ein Wärmeplan erstellt?
Die Erstellung des Wärmeplans ist gesetzlich durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben. Demnach mussten nach § 4 Abs. 2 WPG alle Kommunen über 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 einen Wärmeplan aufstellen.
Was ist das Ziel des Wärmeplans?
Ziel ist eine langfristig sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze. Neben der Wärmeplanung wird das Thema der Kälteplanung bei der Fortschreibung des Wärmeplans verpflichtend.
Ist der Wärmeplan verbindlich?
Nein. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und entfaltet nach § 23 WPG keine unmittelbare Rechtswirkung.
Wird der Wärmeplan aktualisiert?
Ja. Der Wärmeplan wird regelmäßig überprüft. Alle 5 Jahre muss der Wärmeplan gesetzlich fortgeschrieben werden, also frühestens zum 31.12.2031.
Wo kann ich sehen, welchem Wärmeversorgungsgebiet mein Gebäude zugeordnet ist?
Über die Karte der Wärmeversorgungsgebiete. Die Wärmeversorgungsgebiete und Prüfgebiete können Sie digital unter folgenden Frage "Wo kann ich das zukünftige Wärmeversorgungsgebiet für mein Gebäude sehen?" im Abschnitt "Die wichtigsten Ergebnisse des Wärmeplanes" abrufen.
Welche Wärmeversorgungsgebiete gibt es?
Im Rahmen des Wärmeplans wurden Fernwärmegebiete, Nahwärmegebiete, dezentrale Versorgungsgebiete und Prüfgebiete ausgewiesen.
Fernwärmegebiete sind Bereiche, in denen eine Versorgung über Wärmenetze langfristig als besonders geeignet angesehen wird.
Nahwärmegebiete werden über lokale Wärmenetze versorgt. Die bestehenden Nahwärmenetze sollen langfristig weiterbetrieben werden.
Bei den dezentralen Versorgungsgebieten stehen individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder andere erneuerbare Heizungsanlagen im Vordergrund.
Prüfgebiete sind Bereiche, in denen weitere Untersuchungen erforderlich sind, bevor die langfristige Wärmeversorgung festgelegt werden kann.
Kann sich die Gebietseinteilung künftig ändern?
Ja. Die Gebietseinteilung kann im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen aufgrund neuer Erkenntnisse angepasst werden.
Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?
Nein. Der kommunale Wärmeplan selbst begründet keine Anschlussverpflichtung.
Wann wird mein Gebiet an die Fernwärme angeschlossen?
Kann ich auch in einem Fernwärmegebiet eine Wärmepumpe nutzen?
Grundsätzlich ja. Die Gebietsausweisung dient der Orientierung und schreibt keine bestimmte Heizungsart vor.
Welche Heizungsart ist die richtige für mein Gebäude?
Das hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom energetischen Zustand des Gebäudes, den Platzverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten. Eine städtische kostenfreie Impuls-Energieberatung kann bei der Entscheidung zur energetischen Sanierung und zur Heizungsmodernisierung eine erste Orientierung bieten. Zur Anmeldung klicken Sie auf folgenden Link: Anmeldung Energieberatung | Stadt Offenbach am Main (Öffnet in einem neuen Tab).
Ist der Wärmeplan dasselbe wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Nein. Der Wärmeplan betrachtet die zukünftige Wärmeversorgung ganzer Stadtgebiete. Das Gebäudeenergiegesetz regelt insbesondere die Anforderungen an Heizungsanlagen und den energetischen Zustand von Gebäuden.
Was passiert nach dem Beschluss des Wärmeplans?
Nach dem Beschluss beginnt die Umsetzungsphase. Dazu gehören unter anderem Beratungsangebote, vertiefende Untersuchungen in den Prüfgebieten und die Weiterentwicklung der Wärmeversorgung.
Wer setzt die Maßnahmen des Wärmeplans um?
Die Federführung liegt beim Amt für Umwelt und Klima.
Entstehen durch den Wärmeplan Kosten für Eigentümerinnen und Eigentümer?
Der Wärmeplan selbst verursacht keine direkten Kosten. Kosten entstehen erst durch individuelle Investitionen beim Austauschen von Heizungen oder energetischer Sanierung von Gebäuden.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Wärmeplan wenden?
Für allgemeine Fragen zum Wärmeplan steht das Amt für Umwelt und Klima der Stadt Offenbach gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter umweltamtoffenbachde oder telefonisch unter 069-8065-2557 zu den unten genannten Öffnungszeiten.
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais Kaiserstraße 39 63065 Offenbach
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