Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentraler Baustein der deutschen Klimaschutzpolitik und bündelt die Vorgaben zur Energieeinsparung, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz in einem einheitlichen Regelwerk. Im folgenden Text erhalten Sie einen groben Überblick die die wesentlichen Schwerpunkte des GEG zum Thema Heizung.
Seit der Novellierung des GEG 2024 liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Optimierung der Heizungsanlagen, da der Primärenergiebedarf von Gebäuden maßgeblich durch Heizung und Warmwasser beeinflusst wird.
Das Gesetz zielt darauf ab, fossile Brennstoffe in Heizsystemen schrittweise zu ersetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien deutlich zu steigern. Insbesondere bei Neubauten müssen moderne, energieeffiziente Heizsysteme von Beginn an eingeplant werden. Aber auch für Bestandsgebäude gibt das GEG klare Vorgaben, um bestehende Heizsysteme durch klimafreundlichere Technologien zu ersetzen und die energetische Effizienz zu verbessern. Damit trägt das GEG entscheidend zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Förderung des Klimaschutzes bei.
Ein Hinweis an Sie:
Der folgende Text verschafft eine überblicksartige Zusammenstellung zu den prägnantesten Abschnitten im GEG. Er gewährleistet keinen allumfassenden Überblick über den Gesetzestext, noch handelt es sich hierbei um eine Rechtsberatung. Es handelt sich hierbei um die aktuell gültige Fassung aus dem Jahr 2024. Innerhalb des GEGs bestehen vielerlei Verknüpfungen mit anderen Gesetzen, welche zum Zweck der Übersichtlichkeit nur begrenzt im Text aufgenommen sind.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen und Unklarheiten weitere Informationen einzuholen. Dafür haben wir Ihnen am Ende der Seite eine Liste an hilfreichen Ressourcen zusammengestellt.
Anforderungen an Heizungsanlagen: Paragraph 71 im Überblick
Der Paragraph 71 erläutert, welche Anforderungen an die unterschiedlichen Heizungsanlagen gestellt werden. Inwiefern die Anforderungen als erfüllt gelten und ab welchem Zeitpunkt Gebäude diese erfüllen müssen, unterscheidet sich jedoch für Gebäude aufgrund der jeweils gegebenen Umstände. Darüber hinaus gibt es wichtige Unterschiede für die Anforderungen an neue und bereits bestehende Heizungsanlagen. Grundsätzlich gilt, dass eine neue Heizungsanlage nur aufgestellt oder eingebaut werden darf, wenn sie Wärme mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt (§71 Abs. 1 GEG). Diese Regelung umfasst Heizungen zur Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser oder einer Kombination aus beidem, ausgenommen sind „Einzelraumfeuerungsanlagen“.
Muss ich auch meine funktionierende Heizung austauschen lassen?
Nein! Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Sie ihre Heizung austauschen müssen, wenn diese noch intakt ist. Die Anforderungen an die Heizungsanlage sind für gänzlich neu eingebaute und aufgestellte Heizungsanlagen anzuwenden. Ihre Heizung muss demnach nicht ausgetauscht werden, solange folgendes gilt:
- Ihre Öl- oder Erdgasheizung funktioniert problemlos und ist nicht älter als 30 Jahre. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind hierbei seit 2002 selbstbewohnte Gebäude mit maximal zwei Wohneinheiten. Bei einem Eigentümerwechsel muss jedoch eine Anlage, die älter als 30 Jahre ist, innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden.
- Ihre Öl- und Gasheizung ist defekt, kann aber repariert werden. Sie darf auch dann so lange betrieben werden, bis sie 30 Jahre alt ist.
- Ihre Heizung ist älter als 30 Jahre, arbeitet aber bereits mit Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wie §71 in verschiedenen Fällen anzuwenden ist.
Aufstellung / Einbau einer neuen Heizung
Unterschiede für Neubauten und Bestandsgebäude
Gebäude mit Etagenheizung
Haben Sie vor, Ihr Gebäude für die Wärmewende fit zu machen?
Das Amt für Umwelt und Klima bietet eine kostenfreie Impulsberatung durch beauftragte, zertifizierte Energieberater an.
Hierdurch kann der Energieberater Ihnen eine erste Einschätzung geben, ob das GEG für Ihr Gebäude gilt oder welche energetische Anpassungen notwendig sind, um das GEG zukünftig einzuhalten.
Weitere Informationen und Beratung
Das GEG bietet umfassende Rahmenbedingungen für die Wärmewende in Deutschland, kann jedoch für Personen ohne Fachwissen äußerst kompliziert erscheinen. Falls Sie sich mehr mit dem Thema auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Links mit Informationsmaterial rund ums GEG:
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
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