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Stadt Offenbach

Umwelttipp des Monats Mai: Förderung für die Entsiegelung von Flächen erhalten

05.05.2022

Durch den Klimawandel sind immer mehr Starkregenereignisse zu erwarten. Je mehr Flächen versiegelt sind, desto weniger Wasser kann vor Ort versickern. Dadurch steigt das Risiko von Hochwasser und Überschwemmungen. Überschwemmungen und Hochwasser führten in den zurückliegenden Jahren an vielen Liegenschaften und Straßen in Offenbach bereits zu erheblichen Schäden im privaten und öffentlichen Bereich.

Damit Regenwasser häufiger als bisher und auf mehr Flächen in Offenbach versickern kann, müssen Flächen wieder offen für die Aufnahme von Wasser werden.

Aus diesem Grund hat die Stadt ein Anreizsystem für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen geschaffen. Wer eigene Flächen so umgestaltet, dass sie der Förderrichtlinie entsprechen, kann Zuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter erhalten. Im ersten Schritt stehen für die Förderung 25.000 Euro bereit, die bei großer Nachfrage aufgestockt werden. Betroffen sein können beispielsweise Vorgärten, Gärten, Stellplätze, Garagenzufahrten, Wege und Plätze oder auch Privatstraßen, die zum Grundstück gehören.

Die Förderung kann für bisher überbaute oder wasserundurchlässig befestigte Flächen wie zum Beispiel Asphalt oder Beton beantragt werden. Die Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Eine Aufteilung in Teilflächen mit mindestens 10 Quadratmeter ist möglich. Pro Quadratmeter werden maximal 50 Euro der Planungs-, Material- und Baukosten und insgesamt höchstens 5.000 Euro gefördert. Dabei ist die Höhe der Fördermittel mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten definiert. Die Entsiegelung muss mindestens zehn Jahre bestehen bleiben – auch bei einem Eigentümerwechsel. Die Beseitigung von Schottergärten ist nicht förderfähig. Die Wasserdurchlässigkeit ist noch gegeben. Die berechtigte Kritik bezieht sich auf die Aufheizung der Luft und damit einhergehenden Folgen für das Kleinklima sowie der Untauglichkeit als Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Anträge nimmt das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz entgegen und beantwortet Fragen auch unter umweltamtoffenbachde.

Anträge stellen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Erbbauberechtigte, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder Unternehmen für ein privates Grundstück auf dem Stadtgebiet der Stadt Offenbach am Main. Ebenfalls antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter mit schriftlichem Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Für Vollentsiegelungen stehen 30 Prozent Förderung für förderfähige Kosten, für Teilentsiegelungen 15 Prozent Förderung für förderfähige Kosten zur Verfügung. Von der Förderung ausgenommen sind erneute Versiegelungen mit versickerungsfähigem Pflaster, die keinerlei Grünstrukturen aufweisen, und Dachbegrünungen.

Hintergrund

Im Naturhaushalt übernehmen Böden wichtige Funktionen. Sie bilden einen Speicherraum für Niederschlagswasser und regulieren so den Wasserhaushalt. Sie filtern und reinigen den versickernden Regen und schützen dadurch das Grundwasser. Sie sind Standort und Lebensraum für Vegetation und Tierwelt.

Je mehr Wasser versickert wird, desto besser wird auch das Grundwasser gespeist. Das ist beispielsweise auch für Bäume gut. Hunderte Straßenbäume sind durch Austrocknung aufgrund fehlenden Grundwassers in Offenbach bereits betroffen und zum Teil schon abgestorben. Damit entfällt auch die positive stadtklimatische Funktion der Bäume.

Auf versiegelten Flächen muss das Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet werden. Dort vermischt es sich mit dem Schmutzwasser und treibt so die Kosten für die Abwasserbeseitigung, auch beispielsweise durch den dafür nötigen Ausbau des Kanalsystems, in die Höhe. Bei starken Regenfällen ist die Kanalisation oft überlastet und das Wasser gelangt ungereinigt in Bäche und Flüsse. Durch den schnellen Abfluss aus den Siedlungsgebieten steigt die Hochwassergefahr.

Derzeit werden jeden Tag 52 Hektar Fläche in Deutschland beansprucht, insbesondere für Siedlungs- und Verkehrsflächen. Das entspricht fast 73 Fußballfeldern. Da überwiegend dunkle Flächen (Asphalt) entstehen, die viel Energie aus der Sonneneinstrahlung absorbieren, kommt es an heißen Tagen zu einer starken Erwärmung der Stadt. Zusammen mit der fehlenden Schattenwirkung der Pflanzen und deren fehlender Wasserverdunstung wird das Kleinklima negativ beeinflusst. Dadurch entstehen „Hitzeinseln“, die insbesondere in stark versiegelten Gebieten im Sommer zu ernsthaften gesundheitlichen Risiken beitragen. Aus diesem Grund ist die Temperatur in den Städten auch höher als in der freien Landschaft. Zusammen mit der Luftverschmutzung führt dies zu den typischen „Dunstglocken“ über den Städten.

Versiegelung führt zum unmittelbaren Verlust des Bodens als Naturgut und Schadstofffilter, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungs- und Naturerlebnisraum für die Menschen. Oft werden dabei auch Lebensräume zerschnitten und damit Tierpopulationen isoliert. Die Versiegelung beeinträchtigt massiv die natürliche Bodenfruchtbarkeit. Da der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, gehen die Bodenorganismen zugrunde; der Boden verliert die Fähigkeit zum weiteren Auf-, Um- oder Abbau von fruchtbarem Boden. Es ist natürlich abhängig vom Standort und den klimatischen Bedingungen, doch grundsätzlich können in einem Kubikzentimeter Boden mehrere Milliarden Mikroorganismen leben, die wiederum in Tausende Arten unterteilt werden können. Diese machen 25 Prozent unserer gesamten Biodiversität aus. Die Entwicklung von nur einem Zentimeter funktionsfähigem Boden braucht circa 100 Jahre. Das Kohlestoffdioxid in der Atmosphäre, also CO2, welches für den Klimawandel mitverantwortlich ist, wird außerdem vom Boden schlechter fixiert und bleibt in unserer Luft „hängen“. Hinweis: Regelmäßig stellt das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz nützliche Tipps für nachhaltiges Verhalten, für den Klimaschutz und zum Energiesparen bereit. An jedem ersten Montag im Monat wird der Umwelt- und Klimatipp in unserem Presse-Newsletter veröffentlicht.

  • Umwelt & Klima

    Umwelt- und Klimatipps für den Alltag

    Jeden Monat veröffentlicht das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz nützliche Tipps für nachhaltiges Verhalten, für den Klimaschutz und zum Energiesparen.


Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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