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Stadt Offenbach

Fluglärm

Offenbach liegt unter 3 Anflugbahnen und 3 Abflugrouten des Frankfurter Flughafens. Die Belastung durch Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität, kann die Gesundheit gefährden und schränkt die Stadtentwicklung ein.

Dagegen haben sich die Stadt Offenbach, die BIL und Bürger/innen mit vielen Aktionen gewehrt. Juristische Verfahren haben leider nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Noch immer sind einzelne Klagen aus dem Rhein-Main-Gebiet anhängig. Trotzdem konnten wertvolle Nachtflugbeschränkungen in der Zeit zwischen 23.00 und 05.00 Uhr durchgesetzt werden.

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Der Lärmteppich über Offenbach ist größer geworden. (s. Karte oben). Die Lärmbelastung mit bis zu 701.000 Flugbewegungen im Jahr (Fbw/a) ist bislang nicht eingetreten. Im Jahr 2017 gab es ca. 476.000 Fbw/a, das sind mehr als 200.000 Starts und Landungen über Offenbach. Die Verteilung der Flugbewegungen im Stadtgebiet hat dazu geführt, dass im südlichen Stadtgebiet die Lärmbelastung leicht zurückgegangen ist. Das ist hier, wie im übrigen Stadtgebiet, dem ausbleibenden Wachstum der Flugbewegungen und häufigeren Ostwetterlagen geschuldet. Die bislang verkündeten, getesteten und in Kraft gesetzten aktiven Lärmschutzmaßnahmen haben wenig zur spürbaren Reduzierung des Lärms beigetragen.

Ziele und Maßnahmen

„Der Himmel über Offenbach muss leiser werden!“ so ein Slogan im Zusammenhang mit dem Fluglärm. Aber gegenüber welchem Niveau: Gegenüber dem Prognoselärm oder gegenüber dem Bestand, wie es Stadt und BIL fordern? In zahlreichen Beschlüssen und Resolutionen wurden umfangreiche Forderungen und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele verfasst. Es ergeben sich grob vier Bereiche:

  • Bewahrung des Status quo und gefundener Regelungen. Dazu gehört vorrangig die Nachtruhe von 23.00 bis 05.00 Uhr (auch bei Billigfliegern und Beschränkung der Ausnahmegenehmigungen). Ziel bleibt die Ausweitung auf die gesetzliche Nacht von 22.00 bis 06.00 Uhr. Aber auch die Einhaltung der Flugrouten. Ein Offenbacher Fluglärmmonitoring wäre hier hilfreich.
  • Aktive Lärmschutzmaßnahmen. In Kraft sind u. a. die „Lärmpausen“ und die „Lärmobergrenze“. Dazu gehören aber auch Anhebung von Anfluggleitwinkel, Curved Approach, Rückverlegung der Landeschwelle usw. Die bisherigen Maßnahmen brachten keine spürbare Verbesserung in Offenbach. Hier muss mehr geschehen. Auch die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden. Einzelmaßnahmen (z. B. teurer für laute Flugzeuge) erreichen nur eine begrenzte oder langfristige Wirkung; die Flughafenkonfiguration begrenzt diese Maßnahmen und ist weiter kritisch zu betrachten.
  • Passiver Lärmschutz / „Schutzzonen“. Passiver Schallschutz in Offenbachs Nachtschutz-zone wird nur ungenügend bezahlt. Eine Entschädigung für eingeschränkte Nutzung privater Außenbereiche gibt es in Offenbach gar nicht. Hier werden Verbesserungen erwartet. In der Tagschutzzone sind u. a. Kitas und Schulen nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig. Weitere bauliche Beschränkungen gibt es im Siedlungsbeschränkungsbereich. Die Stadt Offenbach erwartet eine Verbesserung durch Anpassung an die Regelung der Lärmobergrenze.
  • Der vom Forum Flughafen Frankfurt und Region getragene Regionalfond dient dem Ausgleich kommunaler Nachteile durch Belastungen aus dem Flughafen. Die Stadt Offenbach erwartet hier eine finanziell bessere Ausstattung und eine Verstetigung dieses Fonds.

Sowohl die Stadt Offenbach und schon gar nicht die BIL haben direkte Mittel zur Umsetzung ihrer Ziele und Maßnahmen. Die juristischen Mittel sind z. Zt. ausgeschöpft. Stadt und BIL sind darauf angewiesen, Druck zu erzeugen für Verbesserungen. Die Stadt Offenbach ist in diesem Sinn in einigen Gremien tätig. Die BIL ist Mitglied im Bündnis der mehr als 80 Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet (BBI). In Offenbach wurden von Stadt Offenbach, BIL u. a. Organisationen sowie Bürger/innen zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen organisiert. Das soll auch in Zukunft so sein.

Lärmbelastungen an der Messstelle Leibnizschule

›17.02.2018 – Betriebsrichtung 25-West Landungen über Offenbach, ganztags: Einzelschallergebnis: Masse der Überflüge zwischen 60 und 70, max. Überflug 73dB(A) Dauerschallpegel(Leq3): 49,9dB(A) Flüge; Gesamtlärm 51,8dB(A)

› 25.02.2018 – Betriebsrichtung 07-Ost Starts über Offenbach, ganztags: Einzelschallergebnis: Masse der Überflüge zwischen 65 und 70, max. Überflug 71dB(A); Dauerschallpegel (Leq3): 43,3dB(A) Flüge; Gesamtlärm 49,5dB(

  • Rathaus und Politik

    Flughafenausbau

    Am 18.12.2007 wurde das von der hessischen Landesregierung durchgeführte Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens nach einem mehrjährigen Planungsprozess endgültig beschlossen.


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