Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes
Seit dem 13. März 2023 läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt eine Beteiligungsplattform freigeschaltet. Dort sind auch weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung zu finden.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis zum 24. April 2023 möglich.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen die Möglichkeit gegeben, parallel zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
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