Verbindliches Verfahrenshandbuch zur Lärmaktionsplanung herausgegeben
Das Verfahrenshandbuch Lärmaktionsplanung im Straßenverkehr konkretisiert die Art und Weise der Behördenbeteiligung und definiert die Mindestanforderung an die Behörden bei der Planaufstellung.
Das Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sieht in §§47a-f verbindlich vor, dass regelmäßig, alle fünf Jahre, Lärmkarten unter anderem für Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume auszuarbeiten sind. Aufbauend auf diesen Lärmkarten sind Lärmaktionspläne zu erarbeiten, regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Der Straßenverkehrslärm steht an der Spitze in Hessens verursachten Lärm, dies geht aus der Lärmaktionsplanung (2008-2016) vor.
Aus Erfahrungen der letzten Planaufstellungen ist eine gemeinsame Festlegung, zur Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen den Planaufstellenden und den für die Maßnahmenumsetzung zuständigen Fachbehörden erforderlich, um die Potenziale der Lärmaktionsplanung besser ausschöpfen zu können.
Aus diesem Grund ist für den Bereich des Straßenverkehrs innerhalb und außerhalb der Ballungsräume ein „Verfahrenshandbuch Lärmaktionsplanung Straßenverkehr“, mit dem Ziel den Lärmschutz in Hessen zu verbessern, erstellt worden.
Das Verfahrenshandbuch konkretisiert dabei die Art und Weise der Behördenbeteiligung und definiert die Mindestanforderung an die beteiligten Behörden bei der Planaufstellung.
Das "Verfahrenshandbuch Lärmaktionsplanung Straßenverkehr" stellt einen verbindlichen Leitfaden für die Lärmaktionsplanung in Hessen dar und ist mithin von der planaufstellenden Behörde und den beteiligten Fachbehörden zu beachten.
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