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Stadt Offenbach

Verfahrenshandbuch als Leitfaden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen

Das hessische Verfahrenshandbuch für die Lärmaktionsplanung im Straßenverkehr wurde 2017 aufgestellt und 2022 aktualisiert. Das Verfahrenshandbuch ist ein verbindlicher Leitfaden für die beteiligten Landkreise, Städte und Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Angewendet wird das Verfahrenshandbuch bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß Paragraph 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), Teilbereich Straßenverkehr inner- und außerhalb der Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach, Kassel und Wiesbaden. Lärmaktionspläne werden in der Regel alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

Ziel des Verfahrenshandbuchs ist es, die Aufstellungen von Lärmaktionsplänen für den Straßenverkehr so durchzuführen, dass schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihrem Entstehen vorgebeugt oder diese vermindert werden.

Zudem soll das Handbuch dazu beitragen, die nach BImschG vorgegebenen Verfahrenslaufzeiten einzuhalten und legt Qualitätsstandards für das Planaufstellungsverfahren fest.

Bei der Fortschreibung des Verfahrenshandbuchs sind die Weiterentwicklungen der rechtlichen Vorschriften und der technischen Möglichkeiten berücksichtigt worden.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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