Die Deutsche Bahn sichert in dieser Woche eine Eisenbahnüberführung am Bieberbach südlich der Ortslage Bieber. Nach dem Bruch eines Biberdamms im Naturschutzgebiet „Erlensteg von Bieber“ wurde das Bauwerk unterspült. In enger Abstimmung mit allen zuständigen Behörden werden nun Sofortmaßnahmen umgesetzt, um die Stabilität der Infrastruktur zu gewährleisten.
Das Amt für Umwelt und Klima weist darauf hin, dass Biber sowie ihre Dämme und Bauten gesetzlich streng geschützt sind. Eingriffe – auch gut gemeinte – sind verboten und stellen einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht dar. Der Biber kommt in der Regel bestens alleine zurecht und sollte in jedem Fall in Ruhe gelassen werden.
Die Deutsche Bahn steht in engem Kontakt mit den Behörden und stellt sicher, dass alle Arbeiten im Einklang mit den Naturschutzbestimmungen durchgeführt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Betreten des Naturschutzgebiets „Erlensteg von Bieber“ sowie des Bahndamms grundsätzlich nicht erlaubt ist. Dies dient sowohl dem Schutz der sensiblen Tier- und Pflanzenwelt als auch der Sicherheit der Bevölkerung.
Amt für Umwelt und Klima
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