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Stadt Offenbach

Vogelbrutzeit beginnt im März: Hecken und Bäume vorher schneiden

27.01.2023 – Bald ist wieder das Frühlingsgezwitscher der Vögel in den Gärten, in den Parks und in der freien Natur zu hören. Die Tage werden heller und die Vögel suchen vermehrt nach passenden Partnern und nach einem geeigneten Platz für den Nachwuchs. Die Vogelbrutzeit beginnt.

Der Nachwuchs einer Kohlmeise macht es sich im Nest gemütlich.

Vögel, die nicht in Baumhöhlen oder in Gebäudenischen nisten, bauen sich ihr Nest im Geäst alter Bäume, in dichten Gebüschen oder in den Hecken der Gärten.

Wiebke Fiebig vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erläutert: „Während dieser besonderen Zeit ist es wichtig, dass die Vögel in Ruhe ihren Nestbau- und Brutgeschäften nachgehen können. Bei der Jungenaufzucht kann es durch Störungen im Umfeld des Nestes durch Lärm oder Aktivitäten dazu kommen, dass das Gelege oder gar die Nestlinge zu Schaden kommen oder ganz aufgegeben werden.“

Strauch- oder Baumschnittarbeiten müssen außerhalb dieser Zeit erfolgen und sind nach dem Naturschutzgesetz nur bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar eines jeden Jahres erlaubt. Ab dem 1. März bis zum 30. September sollten Garten- und Hausbesitzer ganz darauf verzichten. Zulässig sind dann nur schonende Pflegeschnitte sowie absolut unvermeidbare Maßnahmen zur Beseitigung von Sicht- und Verkehrshindernissen an Straßen und Wegen. 

Eine Kohlmeise sitzt an einer Futterstelle.

Im bebauten Stadtgebiet von Offenbach gelten außerdem die Regelungen der Satzung zum Schutz der Grünbestände. Diese besagen, dass geschützte Laub- und Nadelbäume (mit Stammumfang von 60 Zentimeter beziehungsweise 120 Zentimeter in einem Meter Höhe) sowie Laubgebüsche und Hecken (ab einer Fläche von 30 Quadratmeter) nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen. Für diese Gehölze gilt ausnahmsweise eine kürzere Vogelbrutzeit, so dass bereits ab 1. August wieder gefällt werden kann.

Anträge zur Beseitigung von Grünbeständen für Arbeiten, die noch vor Beginn der Vogelbrutzeit 2023 durchgeführt werden sollen, müssen bis spätestens 3. Februar 2023 im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingehen, damit die Bearbeitung sichergestellt werden kann.

Wer die Vögel bei ihrer Familienplanung unterstützen möchte, sollte im Februar, spätestens im März, Nistkästen für die beginnende Brutsaison aufhängen. Um den Tieren genügend Nahrung wie Beeren oder Insekten zu bieten, ist es wichtig, dass der Garten vogel- und insektenfreundlich gestaltet ist. Heimische Sträucher und Obstbäume, Kletterpflanzen wie Efeu und Wilder Wein, Wildkräuter und Küchenkräuter, und viele ein- und mehrjährige Stauden sind dafür bestens geeignet.

Bei Fragen zu Nistkästen und vogelfreundlicher Gestaltung des Gartens steht das Umweltamt beratend zur Seite. Der Kontakt kann per E-Mail an umweltamtoffenbachde erfolgen oder telefonisch unter der Rufnummer 069 8065-2557.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

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