Ende der Vogelbrutzeit – Anträge nach Grünschutzsatzung digital gestellt werden
30.09.2024
Das Wetter ist herbstlicher geworden, daher machen sich viele Vogelarten nach einer erfolgreichen Brutzeit nun auf den Weg in den Süden. Mit dem Ende der Vogelbrutzeit am 30. September sind jetzt bis 28.Februar Schnittarbeiten an Gehölzen möglich.
Für die Entfernung von Hecken und Sträuchern über 30 Quadratmeter sowie die Fällung von Bäumen in Offenbach ist eine Genehmigung auf Basis der Grünschutzsatzung der Stadt Offenbach durch das Umweltamt notwendig. Diese gilt ab einem Stammumfang von mehr als 60 cm für Laubbäume und Eiben und ab einem Stammumfang mehr als 120 cm für Nadelbäume. Neu ab diesem Jahr ist die digitale Beantragung der Genehmigung, das Formular ist einfach auszufüllen und findet sich auf der Internetseite: https://www.offenbach.de/gruenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
Da die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen beträgt, sollten die Anträge bis Mitte Januar gestellt werden. Dann können die notwendigen Schnittmaßnahmen an Hecken, Bäumen und Sträuchern bequem bis Ende Februar durchgeführt werden.
Weiterhin möglich ist auch die Beantragung der Genehmigung per Post oder per E-Mail. Das Formular zum Download ist ebenfalls auf der städtischen Webseite zu finden und kann per E-Mail an umweltamtoffenbachde geschickt werden.