Beschränkung der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen in der Stadt Offenbach
Die Stadt Offenbach untersagt per Allgemeinverfügung bis auf Widerruf, längstens jedoch bis einschließlich 31.10.2023 die mit Motorpumpen betriebene Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern (Bäche, Flüsse). Die Allgemeinverfügung wurde öffentlich bekannt gemacht in der Offenbach-Post vom 18.07.2023 und gilt ab dem 19.07.2023. Hiervon ausgenommen bleibt der Main. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen fehlenden bzw. geringen Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar und es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr.
Durch geringe Abflüsse, steigende Wassertemperaturen und einen abnehmenden Verdünnungseffekt aufgrund der anhaltenden Trockenheit verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen.
Die untere Wasserbehörde der Stadt Offenbach beschränkt deshalb auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Hessischen Wassergesetzes den Gemeingebrauch, Eigentümer- und Anliegergebrauch im Hinblick auf die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.
Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten (Anlieger).
Ausgenommen von den Regelungen der Allgemeinverfügung bleiben Schöpfungen mit Handgefäßen z.B. zur Erfrischung oder zum Erhalt einiger wichtiger Pflanzen.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Benutzungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte). Sofern die Einschränkung von Befugnissen und Rechten erforderlich wird, ergeht eine gesonderte Anordnung durch die zuständige Behörde.
Eine widerrufliche Ausnahme kann bei der Unteren Wasserbehörde beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 63061 Offenbach am Main, schriftlich beantragt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden. Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier abrufbar:
Energetisches Quartiers-Konzept
Für das "Senefelder Quartier - südliche Innenstadt" läuft aktuell eine Umfrage zum Thema "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel".
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
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